@Kleine-Einfraukanzlei schrieb: Die Nachberechnungen kann ich nicht über die normale DATEV-Lohnabrechnung bewerkstelligen, da keine Vorjahresdaten übertragen wurden. Relativ leicht ist die Nachberechnung an sich, das habe ich bereits erledigt (AN-Abzüge fallen nicht an, keiner hat RV gewählt, also bekommen die Minijobber einfach den nachberechneten Urlaubslohn brutto = netto). Nun muss ich "nur noch" für das Formale eine Lösung finden. Von der Minijobzentrale habe ich die gemeldeten Bestandsdaten der betroffenen Minijobber erhalten. Laut deren "Zugeständnis" müsste ich hier keine umständlichen SV-net-Meldungen erzeugen (bin dort gar nicht registriert), sondern dürfte das Formular der "Meldung zur Sozialversicherung" für jeden Minijobber einmal mit dem alten Lohn (pro Jahr) stornieren und einmal mit den neuen Lohn neu ausfüllen. Das klingt für mich machbar. Meine Frage nun aber: Wie bekomme ich den nachberechneten Urlaubslohn in eine Lohnabrechnung? Diese müsste ich ja für jeden (es sind 13 Minijobber betroffen) Minijobber mit seinen Daten neu anlegen. Oder wäre es vielleicht möglich, den Minijobbern nur ein einfaches Schreiben mit dem nachberechneten Urlaubslohn zukommen zu lassen? Letztlich gibt es ja eh keine SV- oder Steuerabzüge (nur die AG-Anteile, und die würde, so wie ich die Bearbeiterin der Minijobzentrale verstanden habe, die Minijobzentrale von sich aus über die geänderten Meldungen errechnen). Hatte sonst schon jemand so einen Fall oder Erfahrungen? Ich bin über jeden Mitdenker dankbar. Unabhängig ob jetzt RV-frei oder RV-Pflicht aber über Datev kannst du in deinem Fall keine Nachberechnung machen. Also bleibt nur SV-Net. Nur dort kannst du die alten Meldungen stornieren und den neuen Lohn melden. Den Beitrag den der AG zahlt, rechnet die Knappschaft natürlich auch selbst aus. Aber es geht um die Jahresmeldung vom Einkommen. Da reicht ein einfacher Zettel für den Mitarbeiter nicht aus. Ein Prüfer prüft immer die Lohnzettel und abgegebenen Beitragsnachweise. Keine selbst erstellten Zettel! Achso.... und nicht vergessen vermutlich hängt auch noch eine Korrekturmeldung bei der BG hintendran, wenn die Entgelte höher sind.
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