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Weihnachtsgeld kürzen nach Schreinerei Tarifvertrag

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letzte Antwort am 04.12.2024 12:07:26 von STBMT
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OlafB
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Guten Morgen,

 

wir haben folgenden verzwickten Fall bzgl. Kürzung Weihnachtsgeld eines Arbeitnehmers auf Grundlage des Manteltarifvertrags Schreinerei. Hier heißt es:

 

"Die Sonderzahlung wird pro weiteren Fehltag um 1/200 des vollen Anspruchs gekürzt, wenn die Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlter Freistellung 42 Arbeitstage im Zeitraum zwischen dem 01.12. des Vorjahres und dem 30.11. des Auszahlungsjahres überschreiten."

 

Der betreffende AN befindet sich seit 27.05. diesen Jahres in Unterbrechung (Bezug Krankengeld). Es fehlt uns so etwas der Ansatz wie wir jetzt entsprechend vorgehen müssen bei der Kürzung. 

tbehrens
Fachmann
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Wir haben zwar keinen Schreiner als Mandant, aber für den Zeitraum 27.05.24 bis 30.11.24 sind es 188 Tage.

Somit kann das WG um 188/200 gekürzt werden.

 


"Die Sonderzahlung wird pro weiteren Fehltag um 1/200 des vollen Anspruchs gekürzt, wenn die Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlter Freistellung 42 Arbeitstage im Zeitraum zwischen dem 01.12. des Vorjahres und dem 30.11. des Auszahlungsjahres überschreiten."

Sind es wirklich 42 Arbeitstage? Oder doch Kalendertage? Die Frage ist, ob das Wochenende mitzählt. Bei den 42 Tagen würde ich zuerst an die 6-Wochen LFZ denken, da wären es aber dann Kalendertage. Ansonsten würde es nicht am 27.05.24 beginnen, da bei 5-Tage-Woche nur 30 Arbeitstage LFZ vorliegen (bei 6-Tage-Woche 36 Tage). Hier müsste beginnend ab 1. Krankheitstag tatsächlich die Tage ausgezählt werden. Und die Fehltage wären dann auch nur Arbeitstage.

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OlafB
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Es heißt 42 Arbeitstage im Tarifvertrag.

 

Vielleicht sollte ich noch hinzu erwähnen das es sich um einen Stundenlöhner handelt bei einer 5 Tage Arbeitswoche. 

 

Die eigentliche Sonderzahlung wird ermittelt:

 

55% des Bruttomonatsverdienstes Januar im Auszahlungsjahr (daher Grundlage Bruttoverdienst Januar 2024). Diesen betrag haben wir ermittelt. 

 

Nur an der Kürzung tun wir uns gerade etwas schwer. 

tbehrens
Fachmann
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Wenn KG ab 27.05.24 gezahlt wird, dann war er ab 15.04.24 krank (soweit eine durchgehende Erkrankung vorliegt). Bis zum 30.11.24 sind es 33 Wochen * 5 Arbeitstage = 165 Arbeitstage. Somit würde ich um 165/200 die Sonderzahlung kürzen.

 

War er seit 01.12.23 bis 14.04.24 schon einmal krank? Auch hier die tatsächlichen Krankheitstage auszählen und hinzurechnen.

OlafB
Einsteiger
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Genau, er war noch vom 10.04 - 12.04. krank. Also weitere 3 Arbeitstage.

 

Dann würden wir diese Tage noch hinzunehmen, und entsprechend den Betrag kürzen.

 

Vielen Dank für die Unterstützung!

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STBMT
Aufsteiger
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Feiertage bleiben unberücksichtigt? Über diesen Zeitraum kommen da ja doch ein paar Tage zusammen. 

 

Edit.:

 

Vlt. hilft das hier

 

https://www.arbeitstage.org/arbeitstage-rechner/

 

 

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tbehrens
Fachmann
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@STBMT  schrieb:

Feiertage bleiben unberücksichtigt? Über diesen Zeitraum kommen da ja doch ein paar Tage zusammen. 

Lt. Tarifvertrag nur bei Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlte Freistellung. Damit bleiben die Feiertage für mich außen vor. Es ist nicht relevant, ob Lohn gezahlt wird oder nicht. Feiertage im Oktober wurden auch nicht bezahlt, während KG-Bezug.

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OlafB
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Das würde ich entsprechend genauso beurteilen.

 

Im Tarifvertrag ist im weiteren Verlauf auch nicht aufgeführt, das Feiertage zu berücksichtigen sind. 

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STBMT
Aufsteiger
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@tbehrens  schrieb:

@STBMT  schrieb:

Feiertage bleiben unberücksichtigt? Über diesen Zeitraum kommen da ja doch ein paar Tage zusammen. 

Lt. Tarifvertrag nur bei Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlte Freistellung. Damit bleiben die Feiertage für mich außen vor. Es ist nicht relevant, ob Lohn gezahlt wird oder nicht. Feiertage im Oktober wurden auch nicht bezahlt, während KG-Bezug.


 

Okay, ich hätte es dahingehend interpretiert, dass Feiertage keine Fehltage sind/sein können. 

 

"....pro weiteren Fehltag..."

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letzte Antwort am 04.12.2024 12:07:26 von STBMT
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