Hallo in die Runde,
eventuell kann mir hier bitte ein Wissender/Wissende 😉unkompliziert weiter helfen?
Mitarbeiterin fährt als Begleitperson zur Reha ihres Kindes mit und beantragt bei uns für die DRV eine Verdienstausfall-Bescheinigung.
Mitaufnahme ins KKH
--> scheidet aus, liegt nicht vor. MA wird ja nicht ins KKH aufgenommen
Vollständige Freistellung für Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger
--> scheidet aus, da SV-Abmeldung mit Grund 30 ausgelöst wird
Kinderkrankenschein ohne Krankengeld?
unbezahlte Fehlzeit? klingt gruselig
Hatte jemand mal so einen Fall?
Vielen Dank für´s helfen.
LG aus Lichtenstein
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn du's noch nicht gemacht hast, würde ich mal bei der DRV anfragen (bzw. die Mitarbeiterin soll die entsprechenden Unterlagen für den Arbeitgeber aus der Bewilligung der Reha vorlegen). Eventuell kommt Übergangsgeld in Betracht, da geht die Meldung dann ja auch direkt an die DRV.
Der Verdienstausfall entsteht ja, weil sie ihr Kind zur Reha begleitet (keine Mutter-Kind-Kur)
Es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld, da sie ja nicht selbst erkrankt ist, sondern der Anspruch auf Verdienstausfall (dies geht aus dem Antrag auf Verdienstausfall für die DRV hervor.)
Wir stellen die Mitarbeiterin frei für diese Zeit.
Wir überlegen, welcher DATEV-Fehlzeitgrund dafür anwendbar ist.
dieser Grund trifft ja nicht zu, weil MA SV-abgemeldet wird (Grund 30)
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, welcher Fehlzeitengrund zu erfassen ist.
Hallo @Denise1,
in diesen Fällen (sind allerdings schon sieben Jahre her) habe ich immer als unbezahlte Fehlzeit "unbezahlter Urlaub" eingetragen, damit die Lohnabrechnung stimmt.
Die Verdienstausfallentschädigung habe ich dann auf den Papierformularen erstellt, die die Begleitperson bei ihrem Arbeitgeber eingereicht hat. Meines Wissens kann man diese Bescheinigung nicht elektronisch erstellen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
super, genau so mache ich das jetzt.
Dankeschön
Guten Tag,
danke für diesen Hinweis.
Es handelt sich aber nicht um eine Krankenkassen-Sache, sondern um eine Reha der DRV.
Ich dachte, da "DATEV" diese Fehlzeit-Gründe im Programm angelegt/programmiert hat, weiß man auch für welche Situationen sie bestimmt sind.
Eine rechtliche Beratung ist tatsächlich nicht nötig. Ich wollte nur Auskunft über die richtige Anwendung vom DATEV-Programm.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen