Ja, wenn er nachfragt warum die Nachricht über den Nichtabruf in der App der Krankenkasse steht
Wir würden dann dem AN eben mitteilen dass durch den Erstattungsantrag (ggf. Ablehnung) sozusagen abgerufen wird. So ist es ja. Raus kommt Betrug in dem Fall eh.
nichts desto trotz hat die Nachricht nichts in der App der Krankenkasse zu suchen . Meiner Meinung nach
@FrauSmith schrieb:Wir würden dann dem AN eben mitteilen dass durch den Erstattungsantrag (ggf. Ablehnung) sozusagen abgerufen wird. So ist es ja. Raus kommt Betrug in dem Fall eh.
nichts desto trotz hat die Nachricht nichts in der App der Krankenkasse zu suchen . Meiner Meinung nach
Das funktioniert aber nur bei Mandanten, die noch AAG haben. Alle ohne Umlage 1 sind raus.
Genau, die Nachricht hat dort nichts zu suchen, da sind wir uns einig.
@FrauSmith schrieb:Ja, wenn er nachfragt warum die Nachricht über den Nichtabruf in der App der Krankenkasse steht
warum nicht abgerufen wurde, und warum der Nichtabruf in einer App steht sind zwei unterschiedliche Dinge. Warum nicht abgerufen wurde muss der AN nicht wissen, und warum die Info über den Nichtabruf in einer App steht, kann nur die Krankenkasse beantworten. Und auf diese würde ich in so einem Fall verweisen.
Da haben sie natürlich Recht. An die Krankenkasse verweisen ist eine gute Idee.
Ich verstehe nichts was das soll. Das geht den Arbeitgeber normal nichts an
Wenn die AN aber hier mal ein verlängertes WE und dort mal nen freien Tag machen, wird die KK die Lohnfortzahlung aber trotzdem erstatten.
Aber ja, AG ohne U1 sind hier natürlich deutlich angearscht.
Dann lieber mal alle halben Jahre die Daten sporadisch abrufen, vor allem bei den AN die ständig krank sind und dann aber immer nur für kurze Zeit.
Und im schlimmsten Fall haben die AN danach ganz viel Freizeit weil es noch ne fristlose Kündigung gibt.
Habe gestern das erste mal E-AU für Firma mit nur u2 Pflicht abgerufen und mit erschrecken festgestellt, dass nach Rückmeldung auch in die Fehlzeiten übernommen wird.
Somit können wir diese Fehlzeiten manuell löschen damit kein AAErstattungs Antrag erstellt wird.
Hat jemand auch das Problem? Gibts da eine Lösung zu oder bleibt uns nichts anderes übrig als die Fehlzeiten manuell zu löschen?
Wir überlegen, den großen Firmen mit U2 mitzuteilen, dass sie selbst anrufen müssen.
Wenn der Betrieb nur U2-Pflichtig ist muss das bei jedem AN so geschlüsselt sein. Sonst würden ja auch Beiträge abgeführt.
Es werden auch bei Eingabe in den Fehlzeiten keine Erstattungsanträge gestellt. Also keine Angst.
Ich erfasse öfter bei U2 Fehlzeiten zb um Vorerkrankungen anzufragen. Das ist in Ordnung
Davon abgesehen rufen unsere große Lohnmandate alle selber in ihrem Personalbüro ab.
@FrauSmith schrieb:Wenn der Betrieb nur U2-Pflichtig ist muss das bei jedem AN so geschlüsselt sein. Sonst würden ja auch Beiträge abgeführt.
Sie schlüsseln das bei jedem Arbeitnehmer?
Hier die Erläuterungen für Lohn und Gehalt, wie man das einrichtet:
Hier für Lodas:
Habe gestern das erste mal E-AU für Firma mit nur u2 Pflicht abgerufen und mit erschrecken festgestellt, dass nach Rückmeldung auch in die Fehlzeiten übernommen wird.
Somit können wir diese Fehlzeiten manuell löschen damit kein AAErstattungs Antrag erstellt wird.
Wurde Ihnen ein Antrag erstellt? Wenn ja, dann müssten Sie die Einstellungen prüfen (siehe oben). Außerdem hätten Sie das Problem, dass Sie dann bereits Umlage 1 Beiträge abgeführt hätten. Das müssten Sie dann mal prüfen.
@t_r_ schrieb:
Hier für Lodas:
Meiner Erinnerung nach bringt das dann nur etwas für neu angelegte Mitarbeiter. Da wird dann automatisch nur U2 vorgegeben. Bei den vorher angelegten bleibt U1+U2 und muss händisch geändert werden - geht auch nicht über die Mitarbeiterübergreifende Änderung.
@Thomas_Kahl schrieb:
geht auch nicht über die Mitarbeiterübergreifende Änderung.
doch
Mitarbeiter | Mitarbeiter übergreifend ändern | Sozialversicherung | Umlageart
@Uwe_Lutz schrieb:
@Thomas_Kahl schrieb:
geht auch nicht über die Mitarbeiterübergreifende Änderung.doch
Mitarbeiter | Mitarbeiter übergreifend ändern | Sozialversicherung | Umlageart
Hm. OK. Ich musste das zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 bei einem Mandanten machen. Ich hätte schwören können, dass das damals noch nicht ging. Aber gut, dass es zumindest jetzt funktioniert.
Ich hatte das gerade noch einmal nachgeguckt. Ich war eigentlich auch der Meinung, dass dies früher nicht ging...
Aber über solche Änderungen wollen wir uns doch nicht beschweren. 😁
Aber die Einstellungen unter Mandanten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten - Umlage/Erstattung beziehen sich doch auf die allgemeine Umlagepflicht.
Wenn ich das Häckchen bei "Umlage-Beiträge berechnen" entferne, kommt sofort der Hinweis, dass dann weder U1 noch U2 abgerechnet wird!
Meiner Meinung nach kann ich auf Mandantenebene nicht hinterlegen, dass ich keine U1 abrechnen will (zumindest habe ich die entsprechende Stelle noch nicht gefunden).
@NaJu2008 schrieb:Aber die Einstellungen unter Mandanten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten - Umlage/Erstattung beziehen sich doch auf die allgemeine Umlagepflicht.
Wenn ich das Häckchen bei "Umlage-Beiträge berechnen" entferne, kommt sofort der Hinweis, dass dann weder U1 noch U2 abgerechnet wird!
Meiner Meinung nach kann ich auf Mandantenebene nicht hinterlegen, dass ich keine U1 abrechnen will (zumindest habe ich die entsprechende Stelle noch nicht gefunden).
Das ist korrekt. In LODAS muss man darauf achten, dies bei jedem AN korrekt zu schlüsseln. Es erfolgt m.E. noch nicht mal ein Hinweis, wenn nur für einen einzelnen AN versehentlich U1+U2 geschlüsselt wird. Es kommt nur u.U. eine Rückfrage der Krankenkasse...
Was in dem Zusammenhang aber komisch ist: ich hatte einen Mandanten - nur mit U2 - und immer wenn ich einen AN neu angelegt habe, hat das System auch automatisch nur U2 vorbelegt. Also irgendwo muss man das ein stellen können - oder konnte das mal.
@Thomas_Kahl schrieb:Was in dem Zusammenhang aber komisch ist: ich hatte einen Mandanten - nur mit U2 - und immer wenn ich einen AN neu angelegt habe, hat das System auch automatisch nur U2 vorbelegt. Also irgendwo muss man das ein stellen können - oder konnte das mal.
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass das von DATEV der "Standardfall" ist.
Bei uns sind alle Arbeitgeber U1-pflichtig, trotzdem wird immer bei jeder Neuanlage eines Arbeitnehmers nur die U2 geschlüsselt. Ja, es wird darauf hingewiesen, ist aber trotzdem jedes mal einfach nur doof.
@m_brunzendorf schrieb:
@Thomas_Kahl schrieb:Was in dem Zusammenhang aber komisch ist: ich hatte einen Mandanten - nur mit U2 - und immer wenn ich einen AN neu angelegt habe, hat das System auch automatisch nur U2 vorbelegt. Also irgendwo muss man das ein stellen können - oder konnte das mal.
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass das von DATEV der "Standardfall" ist.
Bei uns sind alle Arbeitgeber U1-pflichtig, trotzdem wird immer bei jeder Neuanlage eines Arbeitnehmers nur die U2 geschlüsselt. Ja, es wird darauf hingewiesen, ist aber trotzdem jedes mal einfach nur doof.
Hm. Nee. Muss irgend wie gehen / gegangen sein. Ich hatte auch Fälle mit U1 und U2 und da wurde das bei der Neuanlage automatisch so vorbelegt.
@Thomas_Kahl schrieb:Hm. Nee. Muss irgend wie gehen / gegangen sein. Ich hatte auch Fälle mit U1 und U2 und da wurde das bei der Neuanlage automatisch so vorbelegt.
Wenn das jemand weiß - nur her mit der Info!
Ich weiß nur, dass ich vor vielen Jahren hier im Forum mal nachgefragt und mich darüber beschwert hatte, dass das so ist. Eine Lösung gab es zumindest damals nicht.
Ich befürchte, da habe ich als Lodas-Nicht-so-Kundiger, etwas losgetreten. Wenn ich in Lodas rein schaue, würde ich sagen, man muss es tatsächlich je Arbeitnehmer erfassen. In LuG kann ich es auf Mandantenebene schlüsseln und dann "entsprechend Mandanteneinstellungen" beim Mitarbeiter hinterlegen. Das funktioniert bei der Insolvenzumlage auch in Lodas. Da hatte ich wohl zu schnell geguckt. 🙄
Im Übrigen bin ich entsetzt, dass es in Lodas so schwierig ist. 😮
Ja es gibt da so einige Dinge die in LuG besser gelöst sind als in Lodas, z.B. auch die Überwachung der Inflationsprämie.
Aber da sind die Programmierer scheinbar stur. Aber dafür brauch man sich nicht um die Aktualität der Abrechnungsdaten kümmern (SV, LSt...)
@NaJu2008 schrieb:
Aber dafür brauch man sich nicht um die Aktualität der Abrechnungsdaten kümmern (SV, LSt...)
Da steh ich auf dem Schlauch, was meinen Sie damit?🙁
Sie haben außerdem die Lohn-ID. 😂🤣😁
Beitragssätze der Krankenkassen, Lohnsteueränderungen... werden tagesaktuell im Rechenzentrum gepflegt und automatisch in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Kanzleiintern brauch man da nichts machen.
Bei LuG muss man sich die Daten ja per DFÜ-Auftrag immer selber holen und im Programm einpflegen (normalerweise hat dafür ein verantwortlicher Mitarbeiter den DFÜ-Dauerauftrag angelegt). Falls es da aber mal Probleme bei der DFÜ gibt, rechnet man mit den falschen Beitragssätzen.
Was meinen Sie mit Lohn-ID?
Ach so, dass meinen Sie. Da hatten wir in den letzten 20 Jahren keine wirklichen Probleme mit.
Da macht mich die automatische Lohnabrechnung eher neidisch.
Das ist die Lohn-ID:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lodas-Lohn-Id/m-p/64899
Von dort führt auch noch der Link zur Datev-Seite mit Erläuterungen.
Was meinen Sie mit Lohn-ID?
@andreashofmeister Ich glaube damit sind alle Fragen, ob diese genutzt wird, beantwortet. 😁
@andreashofmeister schrieb:
Für diese "Revolution in der (LODAS)-Lohn- und Gehaltsabrechnung" hätte man so einiges anderes sinnvoll realisieren können...
Wohl wahr. Aber Du weißt doch, es wurden kaum Ressourcen vers..., so war damals aus meiner Erinnerung die Aussage. Wenn diese Aussage oder eine Ähnliche nicht gefallen ist, nehme ich sie gerne zurück. Ich habe jetzt nur keine Lust das Zitat aus dem gefüllt 1000 Seiten und 10.000 Beiträgen umfassenden thread rauszusuchen.
Ach das Ding.
Das sehe ich schon gar nicht mehr 😉
😂
Wenn ich meine Lebkuchen aus dem Weihnachtsgewinnspiel noch hätte, würde ich sie darauf verwetten, dass kein einziger Mensch jemals die Lohn-ID zur Authentizitätsprüfung herangezogen hat... 😂
Aber im Ernst: Ich würde wirklich gern wissen, wie die eAU zukünftig administrativ abgewickelt werden soll. Der Prozess ist umständlicher als zuvor, lückenhaft umgesetzt und nur halb zu Ende gedacht.
Das hätte man während der Testphase abbrechen sollen...