Hallo.
im JW-Seminar wurde ein schönes Ausblick gegeben.
Ist es korrekt, dass die elektronisch an die StB ergehenden Bescheide (Mdt bleibt bei Papier) dann im Programm euBP landen oder kommen diese wie bei den FA-Bescheiden elektronisch an und könnten wie die Bescheid vom FA abgewickelt werden - organisatorisch.
oder muss der Lo-SB diese erst unter euBP abrufen und downloaden und dann ins "eigentliche" System überführen?
Danke für den Ausblick.
PS die Mdt. können nicht abwählen, dass der Bescheid dem StB bekannt gegeben wird? (Umweltschutz:-))
Hallo,
der Prüfbescheid wird im Programm Digitale Meldekorrektur zur Verfügung gestellt.
Geplant ist, dass es hierzu eine entsprechende Schaltfläche für den Abruf geben wird.
Ein genauer Termin für die Umsetzung steht aktuell noch nicht fest.
Hallo Frau Simmerlein,
das würde aber bedeuten, dass man keine Push-Nachricht erhält, wann ein Bescheid zur Verfügung steht?! Das wäre unglücklich, oder?
Hallo,
geplant ist, dass Sie wie bei den aktuellen Meldekorrekturen eine E-Mail-Benachrichtigung hinterlegen können.
Das Vorgehen für die Meldekorrekturen finden Sie hier .
Guten Morgen @Wolfgang_Stein,
ich habe heute morgen die angehängte Email von der Dt. Rentenversicherung bekommen nach Beendigung einer Prüfung. Die Daten habe ich Mitte Januar mit dem Programm "Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft" übermittelt und dabei sowohl die Punkte "Fragebogen" und "Zugangseröffnung" ausgefüllt.
Lt. Dokument 1070888 ist eine Abholung aber nicht möglich (Stand 27.02.2025).
Nach Rücksprache mit der Prüferin, muss ich mir jetzt den Bericht vom Mandanten geben lassen, da ein nachträglicher Ausdruck seitens der DRV nicht vorgesehen ist. Da es sich um ein Ergebnis ohne Feststellung ist habe ich damit jetzt kein Problem.
Dann sollte aber im Programm "Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft" die Position "Zugangseröffnung" abgeschaltet werden, bis der Empfang vollständig funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bähren
Guten Morgen,
danke für die Info, dass die DATEV die Bescheide noch nicht abrufen kann. Ich bin auch gerade dabei die diesjährigen Betriebe an die DRV zu übermitteln.
@Sabrina_Simmerlein ist schon bekannt, wann der Abruf möglich sein wird?
Ansonsten stimme ich Herrn Bähren zu: stoppen Sie die Möglichkeit der Zugangseröffnung, da sonst unnötige Mehrarbeit auftritt.
MfG
Hallo,
eine Rückübertragung und die Anzeige des Prüfbescheids in Digitale Meldekorrektur wird im Laufe des Jahrs 2025 umgesetzt. Ein genaueres Datum ist uns leider noch nicht bekannt.
Die elektronische Zustellung des Prüfbescheids kann dann im DATEV-Rechenzentrum angefordert werden.
Seit dem Jahreswechsel 2024/2025 kann mit Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft 2.8 die Einwilligungserklärung zur elektronischen Zustellung des Prüfbescheids erfasst und übermittelt werden.
Die Erfassung und Übermittlung haben aktuell noch keine Funktion, der Prüfbescheid wird Ihnen weiterhin in Papierform zugestellt.
@Alexandra_Friedrich schrieb:Die elektronische Zustellung des Prüfbescheids kann dann im DATEV-Rechenzentrum angefordert werden.
Die werden also wenigstens nicht einfach weggeschmissen? Immerhin etwas …
Guten Tag Frau Friedrich,
leider kann ich Ihre Aussage
Die Erfassung und Übermittlung haben aktuell noch keine Funktion, der Prüfbescheid wird Ihnen weiterhin in Papierform zugestellt.
nicht zustimmen. Laut unserer DRV Prüferin wurden die Einwilligungserklärungen in das Prüfsystem übernommen.
Ich habe zwar mit der Prüferin gesprochen das die Abholung seitens DATEV nicht möglich ist. Jedoch muss die Prüferin jetzt bei jedem Mandanten der geprüft wird einzeln die Bekanntgabe von elektronisch auf Papier ändern.
Sie hat sich "sehr gefreut" das machen zu dürfen.
Daher nochmal mein Wunsch bzw. Aufforderung an DATEV:
Per Hotfix im Programm die Einwilligungserklärung kurzfristig zu blockieren, bis die Abholung der Bescheide zu 100 % funktioniert und vorher nicht wieder freigeben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bähren
@FrankB schrieb:Daher nochmal mein Wunsch bzw. Aufforderung an DATEV:
Per Hotfix im Programm die Einwilligungserklärung kurzfristig zu blockieren, bis die Abholung der Bescheide zu 100 % funktioniert und vorher nicht wieder freigeben.
Frage: wo gibt es die denn?!?
Wir haben bisher (auch vor 2 Wochen erst) ungefragt von der Prüferin alle Bescheide von vorn herein auf Papier erhalten.
Ich hätte jetzt nicht einmal gewusst, dass das anders geht...
@m_brunzendorf schrieb:
Frage: wo gibt es die denn?!?
Im Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft. Da kannst du beim jeweiligen Mandanten unter Zugangseröffnung auswählen, dass du das Prüfergebnis elektronisch haben möchtest.
Das habe ich vor ein paar Tagen auch entdeckt und begeistert genutzt und mich gefreut, bis ich dann am nächsten Tag diesen Thread hier entdeckt habe...
Wenigstens waren es nur 4 Mandanten...
@rschoepe schrieb:
@m_brunzendorf schrieb:
Frage: wo gibt es die denn?!?Im Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft. Da kannst du beim jeweiligen Mandanten unter Zugangseröffnung auswählen, dass du das Prüfergebnis elektronisch haben möchtest.
Ahhh.... Okay. Vielen Dank für den Hinweis. 😀