Liebe Community,
beim Versuch, eine DÜ Arbeitsbescheinigung zu übermitteln, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Ursprünglich war das Fehlzeitenende mit dem 31.05.2025 erfasst. Das habe ich im März 2025 auf den 31.03.2025 korrigiert. Das Holen der Stammdaten brachte kein anderes Ergebnis, die Fehlermeldung besteht unverändert fort.
Liegt es wirklich an den sich überschneidenden Fehlzeiten? Wo kann ich diese sehen bzw. korrigieren?
Oder wird die Arbeitsbescheinigung nicht ausgestellt, weil das Beginndatum der Fehlzeit vor 2024 liegt und damit außerhalb des Zeitraumen, der von LODAS elektronisch bewältigt wird?
Komme ich also irgendwie um das SV-Meldeportal herum?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
I. d. R. können nicht beide überschneidende Fehlzeiten angezeigt werden, verbleiben aber im RZ.
Da das holen der Stammdaten nichts bracht hat, einmal die Fehlzeit komplett löschen.
Ins RZ senden. Verarbeitung abwarten. Stammdaten nochmals abrufen.
Wird eine Fehlzeit zurückgemeldet? Ggf. ändern oder neue Fehlzeit erfassen.
Bedauerlich ist, dass es keine Arbeitsbescheinigung über die Probeabrechnung mehr gibt.
Also kann man danach nur nochmals versuchen, diese zu senden.
Bleibt es bei der gleichen Fehlermeldung?
Hallo @tbehrens ,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde das Ganze vorerst (vor dem 24.04.2025) nicht probieren können, melde mich aber wieder, wenn ich es getan habe.
Bis dahin viele Grüße!
Hallo,
der Sachverhalt ist bekannt und liegt der Entwicklung zur Prüfung vor.
Aktuell ist in diesem Fall nur eine manuelle Erstellung über das SV-Meldeportal möglich.
Hallo Frau Schön,
es wäre nett, wenn kurzfristig eine Rückmeldung seitens der Datev käme, wann das Problem behoben ist.
Ich habe mehrere betroffene Mandanten. Die Arbeitsagentur hat schon Fristen zur Einreichung gesetzt.
Die manuelle Erstellung über das SV-Meldeportal ist zeit- u. kostenintensiv.
Vielen Dank.
Und bitte bei der Gelegenheit auch die Hinweistexte prüfen.
Ein Verweis auf sv.net im Jahr 2025 ist etwas peinlich.
Da bislang die Datev sich nicht geäußert hat, habe ich zwischenzeitlich noch ein bisschen herumprobiert.
Um das SV-Meldeportal bin ich wie folgt herumgekommen:
Fehlzeit löschen
Daten ins RZ senden, danach aber keinen Stammdaten-Abruf machen u. nicht die Fehlzeit wieder eintragen
Arbeitsbescheinigung abrufen
In der Arbeitsbescheinigung wird dennoch der Unterbrechungszeitraum ausgewiesen.
Viele Grüße
Hallo Community,
aktuell befindet sich der Sachverhalt noch in Prüfung.
Wir melden uns an dieser Stelle, wenn es Neuigkeiten gibt.