Hallo,
ein Mdt. von uns möchte auf die Fibu Zugriff haben.
Er hat bereits UNO im Einsatz und hat da auch alle Auswertungen drin.
Allerdings verlangt er, dass wir dem auf den REWE Bestand die Rechte vergeben sollen.
Ich bin der Meinung, dass das nicht möglich ist, wie sieht ihr das?
Der Lesezugriff ist ja nur für einen Benutzer möglich wie zum Beispiel einen Prüfer oder einen Mitarbeiter.
Falls da jemand Erfahrung hat, wäre ich sehr dankbar für Hilfe.
Hallo @EliReich
technisch würde ich das wie folgt umsetzen:
a) Sie bestellen für den Mandanten folgendes Produkt bei der DATEV: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/komplettloesungen/datev-mittelstand-faktura-mit-rechnungswesen/
b) Sie buchen zukünftig per Remotezugriff auf dem Mandantensystem die Buchhaltung oder sie buchen im Kanzleisystem und übertragen regelmäßig die Daten in das Mandantensystem.
Dann hat der Mandant immer Zugriff auf die volle Buchhaltung.
Einen Mandantenzugriff in die Kanzlei würde ich keinesfalls einrichten (Datenschutz, Verschwiegenheit, usw.)
Selbst wenn alles richtig konfiguriert ist, wäre das ein Einfallstor, das nicht notwendig und daher zu vermeiden ist.
Einen rechtlichen Anspruch auf den Livezugriff hat der Mandant auch nicht, er hat nur einen Anspruch auf das fertige Ergebnis (= Auswertungen; erst nach Bezahlung).
Der Mandant verlangt? --> Das wäre ein Grund wegen Störung des Vertrauensverhältnis eine Beendigung des Mandats in Betracht zu ziehen.
Theoretisch könnte man etwas konstruieren....--> Nur dürfen Sie Leistungen der DATEV laut AGB nicht an Dritte weitergeben.
... wenn der Mandant nicht selbst buchen kann oder nicht selbst buchen will und/oder wenn das Produkt "Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen" zu teuer ist, reichen ihm vielleicht auch schon die jeweils nach dem Buchen von Ihnen in "Unternehmen Online" bereitgestellten REWE-Auswertungen.
Einige der Auswertungen ("ohne Kennzeichen PDF") bieten ja den Durchgriff direkt auf die FIBU-Konten an.
Das hat bei uns schon so manchen Mandanten begeistert und befriedigt ... ähm ... völlig zufrieden gestellt 😉
Die Frage ist, was denn unter "Zugriff auf die Fibu" verstanden wird. Generell könnte man da sicherlich was per DATEVconnect und bspw. dem Riecken.io Cloudgateway "zaubern". Alternativ könnte ja auch ein KRExport und transfer der Daten zum Mandanten in ein entsprechendes verarbeitendes System eine Option sein.
Darf ich fragen: Warum will der Mandant das ? Würden Sie uns das verraten ?
Entweder wir erstellen die Buchführung für den Mandanten oder er tut es. In letzterem Fall würde ich wie @noescher bereits vorschlug, Rewe beim Mandanten einrichten und auf remote dort arbeiten.
Insofern liegt dann auch jegliche Verwantwortung für die Buchführung beim Mandanten.
Wie ausgeführt, reichen dem Mandanten die Auswertungen nicht, sondern er möchte Zugriff auf die laufenden Buchführung und "verlangt" einen Zugang nach Rewe und greift ggf. auf die in der Kanzlei erstellte Mandantenbuchführung aktiv ein.
Das wäre u.a. schon aus haftungsrechtlichen Gründen, diskussionsbefreit abzulehnen.
Es ist Vieles "möglich" . . . Aber nochmals: Von dieser Variante würde ich dringend abraten.
... nochmal nachgehakt:
werden dem Mandanten tatsächlich auch die interaktiven REWE-Auswertungen 'im neuen Design' zur Verfügung gestellt ?
siehe: https://apps.datev.de/help-center/documents/1035800
Die Möglichkeit, sich bis zum einzelnen digitalen Beleg (bis zur einzelnen Buchung) durchzuklicken, sind anscheinend in einigen oder gar vielen Datev-Kanzleien noch nicht allgemein bekannt
Wenn aber sogar das nicht ausreicht, sollte der Mandant besser selbst buchen (und fluchen) ...