was mache ich denn, wenn ich die Laufzeitverlängerung einer SC NICHT in Anspruch nehmen möchte? Auf dem Brief steht "sie smartcard steht im eigentum der DATEV".
muss ich diese dann wirklich zurückschicken? oder vernichten?
Frage für einen Freund 🙄
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @mapex,
die SmartCard muss nicht zurückgeschickt werden. Einfach vernichten und entsorgen.
Je nachdem wie lange die SmartCard noch gültig ist, kann eine Kündigung Sinn machen: DATEV SmartCard / SmartLogin in DATEV Service-Anwendungen kündigen - DATEV Hilfe-Center
Andernfalls wird ca. 20 Tage vor Ablauf noch eine Erinnerung zur Laufzeitverlängerung verschickt, die aber natürlich auch einfach ignoriert werden kann. Dann wird die Karte mit Ablauf automatisch gekündigt.
Danke für die schnelle Antwort. Davon ging ich auch grundsätzlich aus, war aber unsicher wegen der Formulierung.
Wäre es dann aber nicht zielführend, auf die Anschreiben zur Laufzeitverlängerung nicht solche Sätze zu drucken, um solche Verwirrungen zu vermeiden? Man könnte doch schreiben:
"Wenn Sie die Smartcard nicht weiter benutzen möchten, kündigen Sie gerne den Vertrag. Die Karte darf im Anschluss vernichtet werden?"
Nur so als Tipp 😉
@mapex schrieb:Wäre es dann aber nicht zielführend, auf die Anschreiben zur Laufzeitverlängerung nicht solche Sätze zu drucken, um solche Verwirrungen zu vermeiden? Man könnte doch schreiben:
"Wenn Sie die Smartcard nicht weiter benutzen möchten, kündigen Sie gerne den Vertrag. Die Karte darf im Anschluss vernichtet werden?"
Danke für den Vorschlag, ich gebe das intern weiter.