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Smartcard zurückschicken?

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letzte Antwort am 06.03.2025 08:58:36 von Andreas_Bär
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mapex
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was mache ich denn, wenn ich die Laufzeitverlängerung einer SC NICHT in Anspruch nehmen möchte? Auf dem Brief steht "sie smartcard steht im eigentum der DATEV".

 

muss ich diese dann wirklich zurückschicken? oder vernichten? 

 

Frage für einen Freund 🙄

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bär
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mapex,

 

die SmartCard muss nicht zurückgeschickt werden. Einfach vernichten und entsorgen.

 

Je nachdem wie lange die SmartCard noch gültig ist, kann eine Kündigung Sinn machen: DATEV SmartCard / SmartLogin in DATEV Service-Anwendungen kündigen - DATEV Hilfe-Center

Andernfalls wird ca. 20 Tage vor Ablauf noch eine Erinnerung zur Laufzeitverlängerung verschickt, die aber natürlich auch einfach ignoriert werden kann. Dann wird die Karte mit Ablauf automatisch gekündigt.

Viele Grüße
Andreas Bär | DATEV eG
mapex
Fachmann
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Danke für die schnelle Antwort. Davon ging ich auch grundsätzlich aus, war aber unsicher wegen der Formulierung.

 

Wäre es dann aber nicht zielführend, auf die Anschreiben zur Laufzeitverlängerung nicht solche Sätze zu drucken, um solche Verwirrungen zu vermeiden? Man könnte doch schreiben:

 

"Wenn Sie die Smartcard nicht weiter benutzen möchten, kündigen Sie gerne den Vertrag. Die Karte darf im Anschluss vernichtet werden?"

 

Nur so als Tipp 😉

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KOB
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bär
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@mapex  schrieb:

Wäre es dann aber nicht zielführend, auf die Anschreiben zur Laufzeitverlängerung nicht solche Sätze zu drucken, um solche Verwirrungen zu vermeiden? Man könnte doch schreiben:

 

"Wenn Sie die Smartcard nicht weiter benutzen möchten, kündigen Sie gerne den Vertrag. Die Karte darf im Anschluss vernichtet werden?"

 


Danke für den Vorschlag, ich gebe das intern weiter.

Viele Grüße
Andreas Bär | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.03.2025 08:58:36 von Andreas_Bär
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