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Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen

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letzte Antwort am 07.04.2020 16:00:30 von julianeb
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DATEV-Mitarbeiter
Carmen_Picht
DATEV-Mitarbeiter
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Im Infodokument "Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen" (#1008688) finden Sie viele weitere lohnrelevante Infos zum Thema KUG, im Abschnitt 5 auch einen Ausblick zu den Programmlösungen in LODAS u. LuG ab April 2020.
metalposaunist
Unerreicht
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Für alle Superfaulen unter uns 😇Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen 

 

@Carmen_Picht: Top & vielen, vielen Dank! 👍 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
julianeb
Einsteiger
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@Carmen_Picht 

 

Vielen Dank für die schöne Zusammenstellung.

Aber gab es zu Punkt "3.5 Betreuungseinrichtung der Kinder ist geschlossen" nicht noch die Voraussetzung, dass erst Urlaubsansprüche abgebaut werden müssen? Und was ist, wenn unsere Arbeitnehmerin ihren Urlaub bereits für das Jahr verplant hat? Müsste sie diese Tage vorrangig für die jetzige Kinderbetreuung nehmen und hat dann den Rest des Jahres keinen Anspruch auf Erholungsurlaub mehr? Dann würde die Entschädigung in meinen Augen keinen Sinn machen.

 

Verstehe ich etwas falsch? Im Moment rechne ich unbezahlten Urlaub für die Fehltage ab. Würde es jedoch liebend gerne auch anders handhaben.

 

Viele Grüße

Juliane Böhland 

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DATEV-Mitarbeiter
Carmen_Picht
DATEV-Mitarbeiter
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Die Voraussetzungen für die Entschädigung sind im Infodokument #1008688 unter 3.5 explizit genannt, ebenso der aktuelle Stand unserer Programmlösungen dazu.

 

Weitere Hintergrundinformationen über den Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfall finden über den dort aufgeführten Link des BMAS sowie in § 56 IfSG.

 

 

 

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julianeb
Einsteiger
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Gelten unterschiedliche Voraussetzungen in den Bundesländern?

 

Hier der Link zu Entschädigung vom Land Sachsen https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

 

Dort steht, dass Urlaubsansprüche abgebaut werden müssen.

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letzte Antwort am 07.04.2020 16:00:30 von julianeb
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