Hallo,
ein Rechtsanwalt hätte gerne die Einkommensteuererklärungen 2008 bis 2018 als DATEV Datenexport. Wie geht das?
Die Steuererklärungen in Papierform reichen ihm nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
K. Paul
Hallo.
Also laut dem Datev-Dokument https://apps.datev.de/dnlexka/document/1080789#D432345565511551883 geht nur folgender Export:
ASCII-Format, DATEV-Format, Weitere Formate
nein , nein , Auswertungen / Abfrageergebnisse in Excel, Word, PDF
Viele Grüße
ESt ohne Mandant öffnen > Mandant > Mandantenmanager > Mandant raussuchen > sichern > sichern am PC.
So hätte ich's probiert.
Hallo,
das Dokument habe ich auch gefunden, aber ich komme damit nicht weiter.
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen das weiter:
Das Programm Einkommensteuer (ohne Mandant) öffnen und dann über Menü Mandant - Mandanten-Manager gehen, den betreffenden Mandanten wählen und über "Sichern" gehen.
Allerdings kann er mit diesen Daten nur etwas anfangen wenn er selbst die DATEV-Software einsetzt.
Oder will er die Daten als PDF-Datei?
In diesem Fall einfach die Steuererklärung nochmals über SkyPDF drucken.
Hallo,
nein PDF reicht ihm nicht, er will ausdrücklich die Export-Datei haben.
LG
Hallo,
beim Programm ESt ist mir eine Exportdatei so noch nicht untergekommen - ich kenne hier lediglich die Möglichkeit den Datenbestand zu sichern wie von mir oder Herrn Bohle bereits beschrieben.
Wenn der Rechtsanwalt das DATEV-Einkommensteuerprogramm nutzt, geht es, wie metalposaunist und peter beschrieben haben.
Hat der Rechtsanwalt kein DATEV-Einkommensteuerprogramm, kann er von Ihnen wollen was er will, Sie können ihm die Daten nicht als Export liefern. Aber das sagt mein obiger Beitrag auch aus.
Edit: zu langsam^^
Nutzt er DATEV? Dann als Sicherung über den Mandanten-Manager. Er kann sich die Daten dann in sein DATEV-System einspielen.
Nutzt er kein DATEV und will keine PDF-Auswertungen, siehts nicht gut mit seinem Wunsch aus....
Leider geht aus ihrem Beitrag nicht hervor, ob der Anwalt auch zumindest Zugriff auf ein DATEV-System hat. Vielleicht hat er ja eine Bürogemeinschaft mit einem DATEV-nutzenden StB? Man kann es nur erahnen....
Danke für Ihr Feedback!
.. ich könnte mir gut vorstellen, dass der RA von einer kompakten tabellarischen Mehrjahresübersicht 'träumt' und zu diesem Zweck in Excel ein wenig mit den Daten 'spielen' würde.
... alles nur Spekulation, aber der Wunsch das RAs ist ja auch etwas untechnisch formuliert 😉
Moin,
so ich habe gestern noch gefragt und die Antwort bekommen, dass er DATEV hat.
Dann werde ich es mit dem Sichern machen.
Vielen Dank für die Hilfe
K. Paul
@katzenpaule07 schrieb:Moin,
so ich habe gestern noch gefragt und die Antwort bekommen, dass er DATEV hat.
Dann werde ich es mit dem Sichern machen.
Vielen Dank für die Hilfe
K. Paul
So wirds dann gehen...
Was darf "der Rechtsanwalt" für diese exclusive Serviceleistung denn bezahlten? Vorkasse 15 Euro pro Veranlagungsjahr sollten da schon drin sein...
Ich mache es im Auftrag von der Chefin und die müsste es entscheiden. Ich glaube aber nicht das sie das berechnet🤔
Macht Ihr das?
@katzenpaule07 schrieb:Ich mache es im Auftrag von der Chefin und die müsste es entscheiden. Ich glaube aber nicht das sie das berechnet🤔
Macht Ihr das?
Na ja, Sie liefern dem Anwalt Ihre komplette Arbeit. Wenn Sie einen Datenübertrag via RZ machen, muss der übernehmende auch bezahlen.
Aber das wird Ihre Chefin ja wissen.....
... ich frage mich allerdings, was der Mandant (der Rechtsanwalt) mit den gesicherten ESt-Datenbeständen machen kann/will.
Das Datev-Programm "Einkommensteuer" wird er wohl nicht selbst im Einsatz haben, sondern wahrscheinlich nur REWE oder "Unternehmen Online" und evtl. das eine oder andere Tool.
Ich würde immer noch vermuten, dass der Mandant (der Rechtsanwalt) die relevanten Daten der letzten 10 Jahre 'mundgerecht' geliefert haben möchte, um irgendwelche Erkenntnisse zu gewinnen oder Entwicklungen darzustellen 😉
Das ist ein Fachanwalt für Steuerrecht.
... @katzenpaule07 ,
... dann bin ich erst recht gespannt, ob Wunsch und Wirklichkeit zusammenpassen.
.... oder anders gesagt: ... ob der Mandant mit dem zufrieden ist, was Sie ihm liefern können
@vogtsburger schrieb:
... @katzenpaule07 ,
... dann bin ich erst recht gespannt, ob Wunsch und Wirklichkeit zusammenpassen.
.... oder anders gesagt: ... ob der Mandant mit dem zufrieden ist, was Sie ihm liefern können
Es stand der Zeitraum 2008-2018 zur Debatte, das sind 10 Jahre. Klingelt da was?
Bei 10 Jahren und einem Fachanwalt für Steuerrecht würde ich immer als erstes ans Strafrecht denken 🤔.
Hat das einen besonderen Grund, warum der Rechtsanwalt 11 Jahre möchte?
Wie sieht es denn dabei bei der DSVGO für Steuerberater aus? Müssen wir jemandem mehr als 10 Jahre liefern (wenn überhaupt vorhanden) ?
Da ist wohl ein bisschen was vergessen worden? Vom Mandanten.
@m_brunzendorf schrieb:Hat das einen besonderen Grund, warum der Rechtsanwalt 11 Jahre möchte?
Wie sieht es denn dabei bei der DSVGO für Steuerberater aus? Müssen wir jemandem mehr als 10 Jahre liefern (wenn überhaupt vorhanden) ?
Das hängt von den Umständen ab. Aber die Umstände sind hier nicht bekannt. Zumindest ist die Frage ja gelöst. Alles andere ist eine fast philosophische Betrachtung...
... bisher wurde offen gelassen, ob der RA selbst der Mandant ist, dessen Daten exportiert werden sollen oder ob er die Daten eines Dritten haben möchte.
Wenn ein RA Daten für einen Dritten haben möchte, würde ich als erstes an einen Insolvenzverwalter denken, der sich das Leben leicht(er) machen will ...
... und als zweites erst mal klären, ob man ihm Daten überhaupt aushändigen darf/will
... ganz abgesehen von der Vergütung des Aufwands und von den technischen Möglichkeiten ...
Nein die Daten sind nicht von ihm, sondern ein andere Mandant von uns.
Der Anwalt hat sowieso einen Ton am Leib, auch schriftlich. Ich hatte gefragt wie das geht mit dem Datenexport, da hatte er mir nur geschrieben Lexinform und bis morgen Abend will ich die Daten haben.
Gleichzeitig meinte er, der Mandant hätte auch Anspruch auf den Datenexport.
😀.. eine beliebte Methode nach dem Motto: "Frechheit siegt !" 😀
Lustige Sache. Aber letztendlich erledigt...
Moin Moin
Es kommt darauf an, wann der Est-Bescheid rechtskräftig geworden ist. Wenn es da Einsprüche gab, kann sich die Verjährung um 1 oder auch mehrere Jahre verschieben.
Muss man halt aufpassen ...
QJ
@katzenpaule07 schrieb:...
Der Anwalt hat sowieso einen Ton am Leib, ...
... und bis morgen Abend will ich die Daten haben.
...
... interessiert mich, wie die Sache weitergegangen ist.
... klang nach einem ziemlich dreisten Versuch, quasi 'durch die Hintertür' bequem an persönliche, vertrauliche, digitale ESt-Daten der letzten 11 Jahre eines Ihrer Mandanten zu gelangen.
... kann mich natürlich täuschen, aber wenn ein Anwalt einen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten oder auf Aushändigung von steuerlichen Daten hätte, würde er mit einem paragraphen-gepflasterten Schreiben und mit entsprechenden deftigen Formulierungen um die Ecke kommen.
Moin,
ich habe dem RA die Daten wie vorgeschlagen, Sicher....., per Mail übermittelt.
Keine Antwort, kein Danke, kein gar nichts.
Ich verstehe auch nicht warum er die Daten so haben wollte, da ich ihm die Erklärungen alle per PDF geschickt hatte und zwar die Übermittlung und die "normale" Auswertungen. Ich habe ja kein Problem die Daten zuschicken, aber der Ton macht die Musik.
Ich hoffe das Thema ist dann durch