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Digitale Kommunikation mit Finanzverwaltung

22
letzte Antwort am 01.10.2024 17:29:59 von metalposaunist
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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 23
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Hallo,

 

wie kann ich komfortabel für alle Mitarbeiter Rechte für die Digitale Kommunikation mit Finanzverwaltung einrichten?

 

 

VG

Tax

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 23
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Hallo Tax,

 

Sie können die Mitarbeiterrechte für die Digitale Kommunikation mit Finanzverwaltung in der Rechtverwaltung online über das Anlegen einer Gruppe vergeben. Die Anleitung finden Sie im DATEV Hilfe-Center Dok. Nr. 1071517.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Susanne Götz

DATEV eG

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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 23
2296 Mal angesehen

Ich habe eine Gruppe angelegt und unter globale Freigaben Eingaben erfasst.

Beim setzen des Hacken bei "Digitale Kommunikation mit Finanzverwaltung"  erscheint Datenfreigabe benötigt.

 

Was mache ich falsch. Ich möchte nicht bei jedem Mitarbeiter Berater und Mandantennummer erfassen.

 

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peter
Meister
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Nachricht 4 von 23
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Hallo,

 

Sie brauchen nicht für jeden Mitarbeiter die Berater- und Mdt.Nummer zu erfassen.

 

Um diese Datenfreigabe werden Sie nicht herumkommen, aber wenn Sie bereits eine Gruppe angelegt haben dann machen Sie diese Dateneingabe einmal in der Berechtigung für diese Gruppe.

 

Anschließend fügen Sie, wie in dem Info-Dokument beschrieben, die gewünschten Mitglieder dieser Gruppe zu und diese erhalten automatisch die Rechte dieser Gruppe.

 

 

 

Gruß
Peter
tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 23
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Entschuldigung, falsch ausgedrückt.

Ja nur für die Gruppe, aber für alle Unterpunkte.

 

Warum greift die globale Datenfreigabe nicht?

Wie kann die Kanzlei-Mandanten davon ausgenommen werden?

 

 

 

rechteverwalt.PNG

 

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peter
Meister
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Nachricht 6 von 23
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Hallo,

 


Wie kann die Kanzlei-Mandanten davon ausgenommen werden?

 

 

ungetestet und als Idee:

 

bei den Globalen Freigaben ihre Beraternummer und die gewünschten freizugebenden Mdt.Nr. eintragen (bitte nicht an dem gelben Dreieck im Screenshot stören - das ist lediglich der Hinweis, dass die Beraternummer 12345 nicht zu unserer Mitgliedschaft gehört)

 

Unbenannt.PNG

 

und dann bei den einzelnen Berechtigungen die Beraternummer 12345.

 

Nach meinem Verständnis müssten jetzt die Mdt.Nr. 201 bis 299 gesperrt sein.

 

 

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 23
2205 Mal angesehen

Hallo Community,

 

@peter : 

Die Globalen Freigaben in der Rechteverwaltung online wirken nicht bei den Anwendungen der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

 

Um Belege anzuhängen (NACHDIGAL) war die Umstellung auf eine neue online Kommunikationsschnittstelle inkl. Rechtmanagement notwendig. In der Rechteverwaltung online müssen für jede Anwendung der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung und für jeden Mitarbeiter/Zugangsmedium die Rechte vergeben werden. Die Globale Datenfreigabe in der Rechteverwaltung online bezieht sich ausschließlich auf die Kombination zwischen Beraternummer und Mandantennummer. Da die Anwendungen der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung das Recht der Mandantennummer nicht kennen, kann hier die Globale Datenfreigabe nicht verwendet werden.
Alle Produkte der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung können derzeit nur auf Ebene der Beraternummern freigegeben werden. Eine Eingrenzung auf Mandantennummern ist nicht möglich. Der Sachverhalt ist der Entwicklung bekannt und befindet sich aktuell in der Analyse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

 

 

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 23
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Hallo Frau Götz,

 

wie kann verhindert werden das in den Produkten der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung der Kanzlei-Mandant für die Mitarbeiter sichtbar ist?

 

 

VG

Tax

 

 

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peter
Meister
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Nachricht 9 von 23
2135 Mal angesehen

@Susanne_Goetz 

 

Danke für die Info.

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 23
2089 Mal angesehen

Hallo tax,

 

leider gibt es derzeit nur 2 Möglichkeiten um zu verhindern, dass die Mitarbeiter den Kanzleimandanten in der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung sehen:

 

- In der Rechteverwaltung online den Mitarbeitern die Rechte wieder entziehen.

 

oder


- Für den Kanzleimandanten keine der Anwendungen der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung nutzen.

 

Die beiden Alternativen sind sicherlich keine optimale Lösung. Wie schon geschrieben ist der Sachverhalt bekannt und befindet sich aktuell in der Analyse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

 

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Henning-Sch
Beginner
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Nachricht 11 von 23
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Hallo,

 

wir nutzen mittlerweile auch die digitale Kommunikation Finanzverwaltung. 

 

Eine Übersicht der gesendeten Nachrichten und Anträge etc. erhält man meines Wissens nach ja nur über das Programm bzw. die Verlinkung "Kommunikation Finanzverwaltung". Man landet ja dann im Internet Browser. Ich kann dort auch auf unsere Nachrichten und Anträge zugreifen und könnte nachschauen wann welcher Antrag gestellt wurde.

 

Meine Chefs haben dafür keine Berechtigung und es sollten die entsprechenden Rechte in der Rechteverwaltung Online vergeben werden. Die hatten letzte Woche auch tatsächlich gefehlt, habe ich dann aber eingepflegt. Heute können meine Chefs immer noch nicht darauf zugreifen. Bezogen auf den Punkt "digitale Kommunikation Finanzverwaltung" sind alle Rechte in der Rechteverwaltung Online vergeben (jeweils ein *, folglich müsste alles zu sehen sein). Was mache ich bei der Rechtevergabe falsch? oder müssen an anderer Stelle auch noch Rechte vergeben werden? 

 

Vorab vielen Dank für die Hilfe!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 23
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Hallo Henning-Sch,

 

sind die Rechte für die Anwendungen der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung sowohl für die DATEV SmartCards als auch für die DATEV-Benutzer vergeben? (Siehe auch Dok.-Nr. 9272985) Vergleichen Sie bitte Ihre vergebenen Rechte mit den Rechten Ihrer Chefs. Ich empfehle Ihnen eine Gruppe in der Rechteverwaltung online anzulegen. Für die Gruppe wählen Sie die einzelnen Mitarbeiter aus und können die entsprechenden Rechte vergeben. Vorteil der Gruppe ist, dass alle Zugangsmedien der Mitarbeiter die Rechte bekommen und Sie nur einmal die Datenfreigaben für die Gruppe vergeben müssen. Die Anleitung zum Anlegen einer Gruppe in der Rechteverwaltung online finden Sie im DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1071517.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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Henning-Sch
Beginner
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Nachricht 13 von 23
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Beim Datev Benutzer hat es gehakt. Wusste nicht, dass ich dort auch die Rechte dafür freigeben muss. Danke! 

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zupp
Beginner
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Nachricht 14 von 23
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Hallo Frau Götz,

 

ich habe auch noch eine Frage zur Rechtevergabe.

Seit einigen Monaten nutzen alle Mitarbeiter die Möglichkeit z.b. Anpassungsanträge über den Datev Arbeitsplatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nun habe ich letzte Woche in der Rechteverwaltung online die Rechte für die Digitale Kommunikation mit Finanzverwaltung bearbeitet und "Fragebögen steuerliche Erfassung einreichen" freigegeben. Dabei habe ich entdeckt das sowohl bei der Benutzergruppe wie auch bei der Kanzleigruppe den Mitarbeitern hier das Recht für "Anpassungsantrag Vorauszahlung einreichen" fehlt.

Daher meine Frage... Wie kann das Recht hier fehlen und wir können es doch alle? Gibt es eine weitere Möglichkeit Rechte dafür freizugeben? Ich habe zur Zeit leider nicht die Möglichkeit die allgemeine Rechteverwaltung zu prüfen. Da ich selbst keine Rechte dafür habe und meine Kollegin zur Zeit im Urlaub ist.

Ich hatte mir diesbezüglich einmal die Erläuterung zu den Rechte in Lexinform angeschaut. Aber aus der Erläuterung wird man leider nicht schlau. Diese besteht aus dem gleichen Wortlaut des Rechtes nur mit einem Punkt am Ende. 😉 Vielleicht ist die Überschrift des Rechtes ja aussagekräftig genug. Hat mir an der Stelle aber nicht weitergeholfen.

Vielen Dank im Voraus.

K. Zupp 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 23
1686 Mal angesehen

Hallo zupp

 

grundsätzlich sind die Rechte in der Rechteverwaltung freigegeben und in der Rechteverwaltung online sind für alle Zugangsmedien die Datenfreigaben zu erteilen.
Zu Ihrer Frage: Wie kann das Recht fehlen und wir können es doch alle?
Ein Grund könnte sein, dass die SmartCards der Mitarbeiter die Rechte haben, nicht jedoch die jeweiligen DATEV-Benutzer oder umgekehrt.
Ich würde mir gerne die Einstellungen in der Rechteverwaltung und in der Rechteverwaltung online ansehen. Senden Sie einen Servicekontakt mit Bezug auf diesen Community-Beitrag. Ich melde mich dann bei Ihnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Götz

DATEV eG

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zupp
Beginner
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Nachricht 16 von 23
1571 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Götz,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich konnte mit einer Kollegin (mit Rechte-Admin) die Rechteverwaltung prüfen. Und tatsächlich haben die Kollegen dort die entsprechenden Rechte.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katrin Zupp

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AKW
Fachmann
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Nachricht 17 von 23
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Guten Morgen zusammen, 

 

die SuFu hat mich hierher gebracht und ich denke das ist ein passender Ort für meine Frage:

 

Bei uns in der Kanzlei wird schon länger die digitale Kommunikation Finanzverwaltung genutzt. 

Interne Regelungen dazu gibt es, dass die entsprechende Nachricht, Einspruch etc freigegeben sein muss, damit dieser übermittelt werden kann. 

Leider wird hier ordentlich geschlampt und es gehen Kleinigkeiten raus, ohne das eine Freigabe durch den Berufsträger erfolgte. 

Wehret den Anfängen... deswegen meine Frage:

 

Wo in der Datev-Welt muss ich denn Einstellen, dass die Übermittlung erst erfolgen kann, wenn die Freigabe erteilt ist?

 

RVO sagt: 

Alles oder nichts:

AKW_0-1727678363038.png

 

 

InfoDok 1029288 sagt:

Freigeben und Senden kann nur der Berufsträger.

AKW_1-1727678384859.png

 

Aber das kann doch nicht die Lösung sein, dass der Berufsträger nur das senden übernehmen kann? Denn nach dem senden erfolgt der komplette Ablauf für die Ablage in der DMS und der kann einige Wartezeit mit sich bringen, wenn man mal 15 Nachrichten ablegen kann. 

 

Hat hier jemand eine Lösung für mich?

 

Grüße

 

AKW

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 23
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Hallo @AKW ,

 

in dem Dokument 1029288 steht nicht, dass nur der Berufsträger freigeben und senden kann.
Im Dokument unter Punkt 3.1.1 im Handlungsschritt 3 steht: Der Einspruch kann entweder ganz freigegeben werden oder einzelne Rechte, wie z. B. das Recht Freigeben, können gesperrt werden.
Das bedeutet: Sie können Ihren Mitarbeitern die Rechte Anlegen/Bearbeiten und Senden vergeben. Sie als Steuerberater geben den Einspruch frei, erst dann können die Mitarbeiter den Einspruch senden.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

wwinkelhausen
Meister
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Hallo Frau @Susanne_Goetz ,

 

AKW hat sich auf die Rechteverwaltung online bezogen und Sie sich auf die Rechteverwaltung. Leider stimmt hier die Aufteilung der Rechte nicht überein. Wie ist das Problem zu lösen?

Dinosaurier
steme
Erfahrener
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Nachricht 20 von 23
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Ich hänge mich hier mal an, weil das hier auch nicht wie gewünscht funktioniert und ich vielleicht endlich den "Aha-Effekt" habe. 😊

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AKW
Fachmann
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Nachricht 21 von 23
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@Susanne_Goetz schrieb:

in dem Dokument 1029288 steht nicht, dass nur der Berufsträger freigeben und senden kann.
Im Dokument unter Punkt 3.1.1 im Handlungsschritt 3 steht: Der Einspruch kann entweder ganz freigegeben werden oder einzelne Rechte, wie z. B. das Recht Freigeben, können gesperrt werden.
Das bedeutet: Sie können Ihren Mitarbeitern die Rechte Anlegen/Bearbeiten und Senden vergeben. Sie als Steuerberater geben den Einspruch frei, erst dann können die Mitarbeiter den Einspruch senden.


 

Völlig korrekt. Besten Dank für die Antwort. 

Wir wollen aber, dass nur der Berufsträger freigeben kann und er nach der Freigabe kann der SB dann übermitteln und Ablegen. 

Das muss doch irgendwie Rechteverwaltungstechnisch abbildbar sein. Die Frage ist nur, wie? 

 

Grüße AKW

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AKW
Fachmann
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Nachricht 22 von 23
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Das kam auf meine SK Anfrage:

 

AKW_0-1727794554611.png

 

 

 

Ich kann nicht verstehen, wie so ein essentieller Punkt, ein Dokument bzw. eine steuerlich relevante Information (die auch falsch sein kann) von einem Sachbearbeiter, im besten Fall sogar von einem Azubi, einfach so übermittelt werden kann, ohne das dies durch die Hände eines Berufsträgers gehen muss. Da muss es doch irgendwie eine Einschränkung geben und nicht nur eine Arbeitsanweisung die sagt: Du darfst das nicht. 

Erleb ich hier tagtäglich, dass das nicht eingehalten wird. 

 

Klar kann ein Brief auf dem Briefkopf auch ausdruckt und abgeschickt werden, aber wenn man doch einen digitalen Prozess hat, dann sind diese Rechte wichtig zu vergeben. 

 

@Datev kann das nicht irgendwie nachgebessert werden? 

Wie viele Striche auf der Liste werden noch benötigt? Dann organisier ich die Leute 😉

 

Grüße 

 

AKW

metalposaunist
Unerreicht
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@AKW schrieb:

Erleb ich hier tagtäglich, dass das nicht eingehalten wird. 


Dann haben wir da aber auch noch ein to do - nicht nur DATEV 😉 . Dann muss jede Software so abgeriegelt werden, dass man nur das tun kann, was einem die Software übrig lässt. Ich wüsste nicht, wie man MS Teams so abriegeln kann, dass man brain.exe nicht mehr braucht 🙈

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 01.10.2024 17:29:59 von metalposaunist
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