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EÜR Steuern und Freizeichnung

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letzte Antwort am 08.07.2024 18:13:22 von deusex
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Louisa_Z
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Hallo!

 

Ich hab folgendes Problem: Ich benutze gerade DATEV EÜR Steuern zum ersten Mal und ich krieg die EÜR nicht in die Freizeichnung.

 

Ich hab mich an folgenden Vorgang gehalten und habe auch alle benötigten Rechte.

Louisa_Z_0-1712229442194.png

Ich hab alles so bereitgestellt und an die Freizeichnung gesendet (auch die Einkommensteuererklärung).

In der Freizeichnung ist bisher nur die Einkommensteuererklärung mit Anlage G.

 

Ich habe aber bisher nur die "Auswertung EÜR" (Freizeichnungsdokument und Formulare) im Posteingang von Meine Steuern, aber das ist ja eh ein anderer Vorgang.

 

Was mach ich falsch?

 

LG Louisa

Interceptor
Aufsteiger
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Nur so mal ein Gedanke, da ich nicht mit dem Freizeichnungsdokument arbeite.

Die Anlage EÜR ist Bestandteil der Steuererklärung, also sollte die auch in dem Freizeichnungsdokument der Einkommensteuer enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, dann würde ich vermuten, dass in der Anlage EÜR die Option "Diese Anlage EÜR soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden" auf NEIN steht.

 

mfg

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Louisa_Z
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Bei EÜR Steuern ist Anlage EÜR außerhalb der Einkommensteuererklärung, daher liegts nicht daran.

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deusex
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Ich würde da kurz auch eine Frage einwerfen:

 

Was bringt mir die gesonderte Online-EÜR-Übermittlung gegenüber der Übermittlung mit der ESt-Erklärung in einem Paket ?

 

Einzelwerte statt Summenwerte übermitteln zu können, ist ja verhältnismäßig eher nicht der "burner".

 

Im Moment suche ich echt noch den Grund, der mich dazu bewegt, die Anlage EÜR nicht mehr innerhalb der ESt-Erklärung einzureichen.

 

Das riecht förmlich nach Abkündigung der integrierten Lösung, um auf die Online-Option wechseln zu müssen.

 

Wäre über ein feedback dankbar, welches mir die Effizienz des Neuen zum Alten aufzeigt.

 

 

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Louisa_Z
Einsteiger
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Bei mir sinds tatsächlich die Einzelwerte, mich nerven diese ganzen Fragen vom FA zu genauerer Aufschlüsselung, AVEÜR usw UND - sollte es den funktionieren - die separate EÜR-Freizeichnung.

 

Bin aber auch einfach Fan von neuen Dingen, mich störts nicht zu sehr wenns keinen offensichtlichen Vorteil gibt 😄

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wwinkelhausen
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Sind die Rechte vorhanden?

 

wwinkelhausen_0-1712235541459.png

 

Nachher sehen Sie es nur nicht, weil die Rechte nicht vorhanden sind für EÜR Steuern.

Dinosaurier
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Louisa_Z
Einsteiger
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Ja, habs extra in meinen ursprünglichen Post mit reingeschrieben 😄 

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deusex
Allwissender
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Ja, ich brenne auch förmlich für Neues und Innovatives, solange es effizient ist und das sehe ich im Moment noch nicht.

 

mich störts nicht zu sehr wenns keinen offensichtlichen Vorteil gibt 

Mich allerdings stört es enorm, denn wenn es keinen Vorteil gibt, dann ist es sinnlos; insbesondere wenn der Verwaltungsaufwand dadurch deutlich höher ist und damit ein offensichtlicher Rückschritt für effizientere Arbeitsabläufe.

 

Die Entfernung in der EDV wird in "Klicks" gemessen 😉

 

Aus der Praxis kann ich zumindest berichten, dass vielleicht von zehn eingereichten AVEÜRs mit Summernwerten via ESt-Erklärung einmal eine Anforderung auf Details kommt, die ich dann flugs als PDF "Entwicklung des Anlagevermögens" via Sonstige Nachricht ans Finanzamt durchschieße. Da liegt der Aufwand bei ca. 2 Minuten.

 

Danke für die Rückmeldung.

 

edit: Erfreulich, dass EÜR Steuern (noch) optional bleibt DATEV EÜR Steuern (Leistungsänderung)

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schug
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Louisa,

 

bitte wende dich an unseren DATEV Service. Die Anfrage müssen wir uns im konkreten Einzelfall anschauen und die Ursache finden. 

Schreibe uns gerne einen Servicekontakt oder buche unter www.terminland.de/steuern/ einen Rückruftermin zum Produkt EÜR Steuern.

 

Vielen Dank

Katharina Schug

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cwes
Meister
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Nachricht 10 von 18
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@deusex  schrieb:

Ich würde da kurz auch eine Frage einwerfen:

 

Was bringt mir die gesonderte Online-EÜR-Übermittlung gegenüber der Übermittlung mit der ESt-Erklärung in einem Paket ?

 


Die organisatorische Trennung der betrieblichen und privaten Angelegenheiten ist für mich und meine Prozesse sehr nützlich. So führen unterschiedliche Gewinnermittlungsarten nicht mehr zu unterschiedlichen Prozessen (E-Bilanz und EÜR werden im gleichen Prozessschritt behandelt).

 

Was für mich nicht wertvoll ist, ist dass die EÜR Steuern in Freizeichnung online unter einem anderen Mandanten (ggf. mit identischem Namen) angezeigt wird.

 

Das führt nämlich dazu, dass ich viele Telefonate der Art "Ja, einen Teil habt Ihr schon freigegeben, aber den anderen Teil habt Ihr übersehen. Ja, es wäre besser, das an der gleichen Stelle zur Freizeichnung bereitzustellen, aber das macht die Datev nicht."

 

Warum @Katharina_Schug@Silke_Dürsch warum?

DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo cwes,

 

das liegt daran, dass wir uns hier im hybriden Umfeld befinden.

 

DATEV EÜR Steuern als erste Cloud-Anwendung in Freizeichnung online bindet sich über neue Cloud-Schnittstellen in Freizeichnung online an, die das Vorgehen noch nicht 1:1 zu den bisherigen OnPremises Steuerdeklarationswendungen abbilden.

 

Das kann dann zum Beispiel so aussehen:

 

Ansicht für den Mandanten 

 

Silke_Drsch_0-1719816345498.png

 

 

Ansicht der OnPremises Steuererklärungen

 

Silke_Drsch_1-1719816345506.png

 

 

 

Ansicht der Cloud-Anwendung EÜR Steuern

 

Silke_Drsch_2-1719816345511.png

 

 

Mir ist bewusst, dass das noch nicht „das Gelbe vom Ei“ ist und wir sicherlich an gewissen Stellen noch nachjustieren müssen, aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zeitrahmen für eine Umsetzung nennen kann. Wir haben das Thema aber auf dem Schirm.

 

Im DATEV Hilfe-Center gibt es ein eigenes Dokument „DATEV EÜR Steuern: Für DATEV Freizeichnung online bereitstellen“. Hier wird unter Punkt 3 explizit darauf hingewiesen, dass EÜR Steuern in einem eigenen Eintrag in Freizeichnung online erscheint.

 

Silke_Drsch_3-1719816345514.png

 

 

In dem von Ihnen geschilderten Fall könnte es auch sein, dass der Mandant eventuell kein Recht für EÜR Steuern in Freizeichnung online hatte und den Eintrag daher nicht gesehen hat. Das könnten Sie bei Bedarf noch prüfen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Silke Dürsch

DATEV eG

 

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cwes
Meister
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@Silke_Dürsch  schrieb:

Hallo cwes,

 

das liegt ganz einfach daran, dass wir uns hier im hybriden Umfeld befinden 😉.

 

 


Sie haben also auch sowas hier laufen?

 

Und dass Sie irgendwo darauf hinweisen, dass Sie sich um den Prozessablauf mal wieder keine Gedanken gemacht haben, befreit Sie (zumindest moralisch und ethisch) nicht davon, Ihren Mitgliedern Software zu liefern, die nicht zwangsweise Prozesse verkompliziert.

 

Auch wenn ich das Datev-Paket nach wie vor für die beste Gesamtlösung am Markt halte, halte ich die Datev ebenson für eine Organisation, die zunehmend aus 'Rent-Seekern' besteht.

 

Edit: und offen gestanden empfinde ich die Aussage "Ist einfach so wegen hybridem Umfeld :zwinkersmiley: - leb' damit" unverschämt und respektlos vor meiner Lebenszeit. Entwickeln Sie vernünftige Produkte, bei denen nicht jeder Dreijährige den Murks erkennen kann, und dann müssen Sie sich auch nicht mit solchen Rückfragen herumplagen.

deusex
Allwissender
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Nachricht 13 von 18
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das liegt ganz einfach daran, dass wir uns hier im hybriden Umfeld befinden 😉.

Ich fahre ein E-Auto und einen Verbrenner; beide haben ihre Vorteile auf ihrer Seite. Ein Hybrid-Fahrzeug hat im Prinzip das Schlechte aus beiden Welten und war m.E. nur ein Steuersparmodell für Flotten.

Verhält es sich hier ähnlich ? Offenbar ja.

 

Wie sollen wir den Mitarbeitern und den Mandanten eine hybride Arbeitsweise vermitteln, welche die gesamten Arbeitsabläufe verkomplizieren ?

Warum muss man wieder um E-Steuern zu nutzen, bei jedem Einzelnen das Recht dazu freischalten? Das ist grotesk.Wenn der Mandant das Recht für die übergeordnete Anwendung hat, muss er dieses Recht auf "E-Steuern" doch vererbt bekommen.

E-Steuern befindet sich ferner wieder in einer eigenständigen Anwendung . . .

Ist das mit den verschiedenen Einkunftsarten in Zukunft auch zu erwarten, wenn diese hybride Anwendungsweise fortentwickelt wird?

Ich bin da sehr, sehr kritisch darauf eingestellt; das macht so kein, aber auch keine einziger Software-Anbieter, der halbwegs professionell auftreten will.

 

Die Bezeichnung einer "hybriden Arbeitsweise" ist nichts anderes, als der Verkauf unfertiger Produkte unter dem Deckmantel der Zukunftsorientierung und Kanzlei mit Mandant werden in eine Beta-User-Geisselhaft genommen.

Nicht in einer Sekunde denke ich daran, EÜR-Steuern zu nutzen, weil es die Arbeitsabläufe unnötig verkompliziert.

Ich hatte es andernorts bereits erwähnt: In 9 von 10 Fälllen reicht dem Finanzamt der Summenübertrag über die AVEÜR innerhalb der ESt, welcher bequem per Klick aus Rewe belegt werden kann; in dem einen Ausnahmefall sendet man eben kurz und knackig eine sonstige Nachricht und hängt die Entwicklung des Anlagevermögens als PDF an.

 

Bitte liebe DATEV, entwickelt eure Programme fertig und und in Nürnberg und belastet uns Kanzleien nicht noch zusätzlich mit Programmier- und Entwicklungsaufgaben.

Wir bezahlen schon stattliche Monatsgebühren an die DATEV.

Ich persönliche möchte dafür zumindest fertige, voll funktionale Produkte und zahle dann auch gerne dafür.

Es mutet bisweilen schon befremdlich an, wenn man sich noch kostenlos an der Produktentwicklung beteiligen soll. *imho*

 

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 18
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Hallo cwes, 

 

bitte entschuldigen Sie diesen Satz mit dem smiley. Er war definitiv nicht respektlos gemeint und es tut mir wirklich leid, dass das so empfunden wurde. 

 

Viele Grüße

 

Silke Dürsch 

DATEV eG

cwes
Meister
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Nachricht 15 von 18
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Datevs Antwort auf meine Beschwerde via SK: ist vorsätzlich so entwickelt worden. Keine weitere Begründung, ist halt so.

 

Heißt für mich: Datev wusste genau, was passieren würde, und nimmt die Mehrarbeit der Mitglieder billigend in Kauf, um sich selbst die Übergabe und Zusammenführung des Ordnungsbegriffs in die "hybride Umgebung" zu ersparen. "Genossenschaftlicher Gedanke", haha. TYVM.

 

Etwas erstaunt bin ich, dass darüber nicht mehr Aufregung herrscht. Ich will nicht ausschließen, dass entweder

  • ich als einziger blöd genug bin, dieses Problem zu haben
  • dass EÜR Steuern noch nicht viel verwendet wird
  • viele andere auf Durchzug geschaltet haben
Interceptor
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 18
493 Mal angesehen

@cwes  schrieb:

....

Etwas erstaunt bin ich, dass darüber nicht mehr Aufregung herrscht. Ich will nicht ausschließen, dass entweder

  • ....
  • dass EÜR Steuern noch nicht viel verwendet wird
  • viele andere auf Durchzug geschaltet haben

Exakt. EÜR Steuern - kein einziges mal bisher. Nicht alles was neu ist, findet sofort Anwendung bei mir, wenn ich bereits eigene, gut funktionierende Arbeitsabläufe habe.

 

mfg

Louisa_Z
Einsteiger
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Nachricht 17 von 18
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Was für mich nicht wertvoll ist, ist dass die EÜR Steuern in Freizeichnung online unter einem anderen Mandanten (ggf. mit identischem Namen) angezeigt wird.

 

Das war btw auch das Problem was ich hatte, um meinem ursprüngliche, Problem mal eine Lösung zu geben.

Es war alles da, aber nicht unter Zucker, Achim (wie die Einkommensteuererklärung) sondern Achim Zucker ("Unternehmensname"), also bei A anstatt Z - wär ich auch nie drauf gekommen wenn ichs nicht irgendwann zufällig gesehen hätte.

Die Namen sind ausgedacht, galt nur Veranschaulichung 😄

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deusex
Allwissender
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Nachricht 18 von 18
316 Mal angesehen

Ich habe heute mal einen kleinen 4/3-Rechner mit EÜR-Steuern i.V. mit ESt und Freizeichnung erstellt; also den neuen digitalen Arbeitsabläufen.

Also von mir persönlich bekommt dieser geplante Arbeitsablauf den Pokal für den "goldnen fail-workflow 2024".

Die Zerstückelung eines homogenen, effizienten Arbeitsablauf zu Gunsten einer Monate- bzw. Jahre dauernden Umstellung der Steuerprogramme auf Online-Varianten. Der Preis für die Automatisierung der AVEÜR steht in keinem Verhältnis.

 

Warum soll auch die EÜR und AVEÜR den gesondert freigezeichnet und aus der ESt-Erklärung herausgelöst werden, wenn diese Bestandteil dieser selbst ist; das ist doch grausam. Die AVEÜR als integrierter Bestandteil der ESt muss doch in Richtung automatisierte Einzelerfassung weiterentwickelt werden.

 

Ich verstehe durchaus, dass hinter dieser Methodik partielle Entwicklungen in "die Wolke" stehen, um die ESt irgendwann als Gesamtes als Cloudanwendung zu nutzen, aber doch nicht so... Dann eine Online-AGB, Online-N, Online-V+V  . . . und alles gesondert freizeichnen ?!

 

Ich hoffe inständig, dass ich (noch) zu doof dazu bin, Wesentliches übersehen habe und hier Unrecht tue . . . aber auch das DATEV EÜR Steuern: Für DATEV Freizeichnung online bereitstellen - DATEV Hilfe-Center kann es doch nicht sein.

 

Ich hoffe ferner, dass man zu diesen Arbeitsabläufen zwangsverpflichtet wird . . . "Hoffen, hoffen ?!"

 

Hoffnung ist die Planung der Verzweifelten und Kleingläubigen. Ich mag den Begriff nicht.

 

Ich denke, das darf dann doch mal noch ein paar Monate "reifen"; wo auch immer. Damit lass ich es mit dem "feature" und dem Thema selbst für mich bewenden.

 

 

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letzte Antwort am 08.07.2024 18:13:22 von deusex
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