Hallo in die Runde,
ich habe gerade einen bei der Finanzverwaltung eingereichten Einspruch über die Kommunikation Finanzverwaltung gelöscht. Leider kann ich den von mir gelöschten Einspruch nun nicht mehr finden.
Könnte mir eventuell jemand einen Hinweis geben, wo ich gelöschte Nachrichten oder Einsprüche finden kann, falls diese noch auffindbar sind?
Grüße
The Morpheus
Wech ist wech. Meines Wissens nach gibt es hier keinen Papierkorb.
Aber das würde ja im Prinzip heißen, dass jeder mit Zugriff auf Kommunikation Finanzverwaltung. Einen Einspruch schreiben könnte, diesen an die Finanzverwaltung übermitteln könnte und danach löschen kann. Also keine Revision über den Vorgang durch DATEV erfasst wird?!
Kann das Ziel der Sache sein?
Konsequenz: nur die Kanzleileitung kann die Kommunikation Finanzverwaltung nutzen bzw. darüber senden?
Aber schon mal vielen Dank an @wwinkelhausen für die schnelle Rückmeldung.
Das ist DATEV wie man es sich wünscht.
Rechteverwaltung :
Rechteverwaltung online:
Kein Wort von löschen
Ich habe noch nicht probiert, in der Onlineversion einen Einspruch zu löschen, ohne offline das Recht zu haben. Wird der Einspruch dann in beiden Bereichen gelöscht, oder verschwindet er nur online und man kann ihn offline noch sehen? Die Antwort erhalten Sie in der nächsten Folge DATEV Mystery, auf der Suche nach dem verlorenen Recht, 2025 in Ihrer DATEV-Community.
Hallo @TheMorpheus ,
einen elektronischen Einspruch können Sie nur über den DATEV Arbeitsplatz | Digitale Kommunikation mit Institutionen löschen. Hier greift das Recht in der Rechteverwaltung - Elektronischer Einspruch | Einspruch | Löschen.
Weitere Informationen finden Sie in DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1001447 .
Wie können Sie den Einspruch wiederfinden?
• In DATEV Kommunikation Finanzverwaltung ist der Einspruch vorhanden. Hier kann ein übermittelter Einspruch nicht gelöscht werden. Siehe DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1023664 unter Punkt 4.5 Speicherdauer der Dokumente.
• Haben Sie den Einspruch in DMS abgelegt? Wenn nein, im DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9224569 ist beschrieben, wie man die automatische Ablage in DATEV DMS/Dokumentenablage nach dem Senden aktivieren kann.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Hallo @Susanne_Goetz!
Kommt Ihnen dieses Durcheinander denn selber noch logisch vor? Wenn man so etwas schreibt, müsste es einem doch die Finger verknoten! Du kannst einen Einspruch löschen, aber an anderer Stelle ist er immer noch da. Welchen Sinn hat denn dann das Löschrecht? Wozu die Einsprüche an zwei Stellen vorhalten? Die eine kann man aufräumen, die andere nicht.
Vielleicht sollte ich meinen KOB zurückgeben, denn wie soll ich denn sowas in der Kanzlei erklären? Wann kommt ein richtiger Workflow für die Prüfung und Freigabe von Einsprüchen? Warum kann ich in der einen Rechteverwaltung so fein administrieren, in der Rechteverwaltung online kann ich die Einsprüche nur ganz oder gar nicht freigeben?
Hallo @Susanne_Goetz ,
ich hab mir das ganze jetzt nochmal angeschaut.
Ich habe bei Einsprüchen die Möglichkeiten (nachdem diese bei der Finanzverwaltung eingegangen sind) diese zu Löschen:
Deswegen kann ich leider mit den Hilfe-Dokument 1023664, nicht viel anfangen.
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Freundlichst grüßt
TheMorpheus
Hallo @TheMorpheus , hallo @wwinkelhausen ,
Sie haben Recht, meine erste Antwort liest sich widersprüchlich. Ich hole daher zu meinen Aussagen noch etwas aus.
Das „Durcheinander“ kommt dadurch zustande, dass der Elektronische Einspruch in 2 Übersichten angezeigt wird. Einmal im DATEV Arbeitsplatz (DAP) und einmal in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung (DATEV Cloud-Anwendung, auch KoFi genannt).
Hintergrund:
Der Elektronische Einspruch wurde nachträglich auch in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung integriert. Da noch viele Anwender den Einspruch im DATEV Arbeitsplatz aufrufen und die Übersicht nutzen, blieb die Übersicht im DATEV Arbeitsplatz noch bestehen.
Auch u. a. wegen den Schnittstellen zu anderen Programmen, z. B. Post, Fristen und Bescheide, konnte der Elektronische Einspruch noch nicht aus dem DAP entfernt werden.
Perspektivisch wird der Einspruch nur noch in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung einsehbar sein mit den Funktionen von DATEV Kommunikation Finanzverwaltung.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG