moin,
hier trudeln die Erinnerungen zu angeblich nicht abgegebenen GrSt-Erklärungen ein, obwohl Elster-Transfer-ID und teilweise sogar schon Bescheide vorliegen.
Ich würde nun gern dem FA eine sonstige Nachricht mit der Elster-Transfer-ID schicken - geht aber nicht, weil das Aktenzeichen nicht eingetragen werden kann.
Ich habe schon einiges hier zum Thema sonstige Nachrichten gelesen...
Gibt es inzwischen eine sinnvolle Lösung, wie man zu noch nicht existierenden Steuernummern oder GrSt-Aktenzeichen digital mit der Finanzverwaltung kommunizieren kann - außer email oder Fax?
Ich weiß nicht ob eine von Ihnen beiden hier für auch Ansprechpartner ist.
Gibt es zu dem Thema eine Stellungnahme oder Äußerung seitens DATEV?
Vielen Dank
Michael Mayrl
Hallo liebe Community,
im Zusammenspiel der empfohlenen Partnerlösung GrundsteuerDigital mit den DATEV-Lösungen gilt der Grundsatz, dass alle Prozessschritte, die vor dem Eingang des Bescheids liegen, durch GrundsteuerDigital abgedeckt werden.
Die ab dem Bescheideingang angesiedelten Prozesse sind nicht Grundsteuer-spezifisch. Dafür können Kanzleien dann auf das gewohnte Lösungsumfeld der DATEV setzen.
Umsetzung in DATEV-Lösungen
In der DATEV-Software wurde die Möglichkeit, Einsprüche in Grundsteuersachen einzureichen, implementiert. Die Funktion steht über das Programm Elektronischer Einspruch zur Verfügung.
Umsetzung in GrundsteuerDigital
Für die Beantragung von Fristverlängerungen, die Übermittlung von sonstigen Nachrichten an die Finanzverwaltung und die Belegnachreichung gibt es entsprechende Funktionen in GrundsteuerDigital.
@susanne_koch: Dass bei Ihnen die Bescheide ergangen sind und die Finanzverwaltung die bereits übermittelten Feststellungserklärungen anfordert, ist hoffentlich eine Ausnahme 😱.
Wenn Sie GrundsteuerDigital nutzen, dann können Sie darüber die sonstige Nachricht mit Angabe des Aktenzeichens an die Finanzverwaltung übermitteln. Wenn für die Übermittlung der Feststellungserklärungen eine andere Software genutzt wurde, dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen 🙏.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silke Dürsch
@Silke_Dürsch schrieb:Hallo liebe Community,
im Zusammenspiel der empfohlenen Partnerlösung GrundsteuerDigital mit den DATEV-Lösungen gilt der Grundsatz, dass alle Prozessschritte, die vor dem Eingang des Bescheids liegen, durch GrundsteuerDigital abgedeckt werden.
Die ab dem Bescheideingang angesiedelten Prozesse sind nicht Grundsteuer-spezifisch. Dafür können Kanzleien dann auf das gewohnte Lösungsumfeld der DATEV setzen.
Umsetzung in DATEV-Lösungen
In der DATEV-Software wurde die Möglichkeit, Einsprüche in Grundsteuersachen einzureichen, implementiert. Die Funktion steht über das Programm Elektronischer Einspruch zur Verfügung.
Umsetzung in GrundsteuerDigital
Für die Beantragung von Fristverlängerungen, die Übermittlung von sonstigen Nachrichten an die Finanzverwaltung und die Belegnachreichung gibt es entsprechende Funktionen in GrundsteuerDigital.
@susanne_koch: Dass bei Ihnen die Bescheide ergangen sind und die Finanzverwaltung die bereits übermittelten Feststellungserklärungen anfordert, ist hoffentlich eine Ausnahme 😱.
Wenn Sie GrundsteuerDigital nutzen, dann können Sie darüber die sonstige Nachricht mit Angabe des Aktenzeichens an die Finanzverwaltung übermitteln. Wenn für die Übermittlung der Feststellungserklärungen eine andere Software genutzt wurde, dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen 🙏.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silke Dürsch
Hier die Anleitung, wo sonstige Nachrichten mit GrundsteuerDigital von DATEV an das FA übermittelt werden können, @Silke_Dürsch Bilder sind immer sehr hilfreich in den komplexen Programmen:
Vielen Dank @Silke_Dürsch @xyzmic für die beiden Hinweise zu den Lösungen in GrundsteuerDigital, das ich aus verschiedenen Gründen jedoch nicht nutze, ich habe eine alternative Anwendung gewählt.
Trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet, ob es die sonstige Nachricht nicht auch ohne die Verbindung zu einer bereits erfolgten elektronischen Übermittlung bzw. Leistung möglich ist, z.B. für einen elektronischen Fristverlängerungsantrag eines neuen Mandanten oder für eine Mitteilung zu einer - noch immer auf Papier abzugebenden - Erbschaftsteuererklärung. Für ErbSt kann ich zwar eine Leistung anlegen aber keine elektronische Übermittlung. Also kann ich auch keine Nachfrage des FA so einfach per Sonstige Nachricht beantworten.
Grundsätzlich ist die sonstige Nachricht doch nur ein Kommunikationstool, das müsste nach meinem Empfinden auch einfach nur mit einer Steuernummer bzw. einem Aktenzeichen gehen, so wie per Post, email oder Fax auch.
Was ist denn das für eine Abfrage? Da ich als Steuerberater für meine Mandanten tätig bin, finde ich das ein merkwürdiges Pflichtfeld.
Und warum soll ich den Anbieter meiner Grundsteuerlösung fragen, wie ich in der Datev Software eine Nachricht zur Grundsteuer erstellen kann? Ich möchte in der Datevumgebung wie gewohnt in der gleichen Dokumentenablage arbeiten. Wenn die Datev es nicht hinbekommt, dass ich eine sonstige Nachricht mit der richtigen Grundsteuernummer erstellen kann, finde ich den Hinweis auf den Ersteller der Grundsteuerlösung nicht zielführend- vor allem weil die Datev ihren Genossen keine eigenen Grundsteuerlösung im Datev-Umfeld anbieten wollte und konnte.
und noch als Ergänzung: mit Elster kann eine Sonstige Nachricht gesendet werden, wenn eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen vorliegt. Mehr brauche ich außer dem Steuerpflichtigen und der eigentlichen Nachricht nicht.
Das geht bei Datev eben leider nur eingeschränkt.
Ich wünsche mir, dass auch bei Datev unabhängig von vorhandenen Leistungen oder erfolgten elektronischen Übermittlungen der vollständige Elster-Umfang möglich und eine sonstige Nachricht einfach so mit St.-Nr oder Aktenzeichen versendet werden kann (hoffentlich habe ich das jetzt unmissverständlich formuliert...)
@Gelöschter NutzerDie komische Abfrage kommt offenbar aus GrundsteuerDigital..., was auch immer die sich dabei gedacht haben.
Und wir sollen unseren GrSt-Anbieter wohl nicht nach der DATEV-Lösung fragen, sondern nach dessen Lösung, und dann wieder umständlich exportieren nach DATEV DMS oder Dokorg. Und dann haben wir keine schöne Übersicht über die gesendeten Nachrichten wie in der "Digitalen Kommunikation Finanzverwaltung"
Aber auch die individuelle GrSt-Lösung zur Nachricht ans FA hilft mir bei der Nachfrage des ErbSt-FA nicht weiter... elster schon.
Auf jeder Homepage vom Finanzamt steht kostenlos zur Alternative das Kontaktformular zur Verfügung!
Grundsteuer Digital = DATEV
Keine Ahnung, habe DATEV nicht programmiert 😜😅🫨