Hallo zusammen,
hat jemand dieses Dokument schon einmal genutzt?
Ich scheitere leider.
Das Dokument beginnt so:
Der Steuerpflichtige ist verstorben. Sie betreuen die Ehefrau oder den Lebenspartner weiter in Ihrer Kanzlei. In diesem Dokument erfahren Sie, welche Anpassungen Sie in DATEV Zentrale Stammdaten und DATEV Einkommensteuer vornehmen müssen. Das Vorgehen unterscheidet sich je nachdem, ob die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht oder bereits erledigt ist.
Bei mir ist die Erklärung für das Todesjahr bereits erledigt, also Punkt 3:
Zunächst müssen Sie die Zentralen Stammdaten anpassen. Anschließend passen Sie die Daten in DATEV Einkommensteuer an.
Beziehung lösen | |
Voraussetzung: Das Vorgehen, wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht wurde durchgeführt. |
Was soll das heißen? Muss ich jetzt doch in beiden Fällen das Verfahren: 2 Vorgehen, wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht durchlaufen?
Warum wird das dann nicht als als allgemeiner Punkt vorangestellt?
Ich habe das leider ignoriert und habe jetzt den Huddel in den Stammdaten.
Nun, im Steuererklärungsjahr nach dem Tod des Ehemanns ist dessen Adressat im Mandat nicht mehr nötig - deshalb dort die Beziehung lösen und das Mandat mit dem Adressaten der Witwe verknüpfen/bestücken. Den Adressat des verstorbenen kann man dann auch in den Adressaten auf inaktiv setzen.
Wenn die Leistung Einkommensteuer neu angelegt und gestartet wird, dann zieht sich die neu angelegte Einkommensteuer die Daten erst einmal aus der Vorjahreserklärung (die ja noch die Ehegatten betrifft) und nicht aus dem Mandat wo nur noch die Witwe als Adressat vorhanden ist. Würde man hier (in der Einkommensteuer) dann nicht die Personendaten tauschen, löschen und es bei schließen der Steuererklärung zu einem Stammdatenabgleich von der Einkommensteuer zu den Zentralen Stammdaten kommen (dem dann auch noch jemand aus welchen Gründen zustimmt) .... jupp, die Historie der Stammdaten werden da schwer durchgeschüttelt.
Sicher, man könnte wenn die Leistung Einkommensteuer gestartet wird auch keinen Stammdatenabgleich zulassen und dann die Daten händisch ändern - da hat DATEV halt die Buttons mit dieser Funktion hinterlegt.
MFG
Hallo,
bei mir hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
In der EO gebe ich noch unter der alten Mandantennummer den Zusatz (Meyer, bis 2022) und unter der neuen Mandantennummer (Meyer ab 2023)an. Dann erkennt jeder der Mitarbeiter sofort die Trennung.
Ich kann dann auch in der alten Mandantennummer alte Einkommensteuerjahre öffnen, ohne Stress mit dem Datenabgleich zu bekommen.
... auch eine Möglichkeit. Dann setz doch "Meyer, bis 2022" einfach auf "inaktiv".
MFG
Das geht, führt aber dazu, dass für die Ehefrau ein neuer Mandant angelegt wird. Wenn die Ehefrau verstorben ist, würde das nicht erfolgen müssen.
Die Datevlösung in dem erwähnten Dokument vermeidet das (wenn ich es richtig verstanden habe). Mein Problem ist nur, dass dort (sinngemäß) unter 1) steht: Je nachdem arbeiten Sie die Kapitel 2 (Erklärung für Todesjahr steht noch aus) oder 3 (Erklärung für Todesjahr steht nicht mehr aus) durch.
Unter 3) steht dann aber als Voraussetzung sinngemäß: Kapitel 2 wurde durchgeführt.
Hallo @Gelöschter Nutzer 😊
Sie haben das korrekt erfasst. Wir haben uns für ein Vorgehen entschieden, bei dem die Mandantennummer gleich bleibt.
Wenn Sie bei Kapitel 3 starten (Einkommensteuer für das Todesjahr ist erledigt), stellen Sie zunächst sicher, dass Sie das Vorgehen in Kapitel 2 bereits durchgeführt haben (das ist Voraussetzung).
Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach.
Angenommen, Sie arbeiten von vornherein mit dem Hilfe-Dokument:
Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht, dürfen noch nicht alle Schritte vollzogen werden. So darf die Beziehung zur Ehefrau nicht gelöst werden, weil Sie diese Ehefrau noch für die ausstehende Einkommensteuererklärung des Todesjahres benötigen.
Im Kapitel 2 werden daher zunächst das Todesdatum erfasst, der Familienstand geändert, die Verknüpfung des Verstorbenen im Mandanten gelöst und die Frau als Natürliche Person hinterlegt. Dadurch vermeiden Sie z. B., dass Sie einen Verstorbenen per Korrespondenz anschreiben.
Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr dann erledigt ist, fahren Sie mit Kapitel 3 fort. Die Ehebeziehung wird in den Stammdaten gelöst. In Zukunft wird die Einkommensteuererklärung für die Frau (Einzelveranlagung) weitergeführt. Der Mann taucht in der Einkommensteuer nicht mehr auf.
Wir haben die Trennung im Hilfe-Dokument bewusst vorgenommen, da Sie bestimmte Einstellungen direkt nach dem Tod des Mandanten erledigen sollten (Kapitel 2).
Dann vergeht ggf. Zeit, bis Sie die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr bearbeiten.
Wenn Sie dann das Hilfe-Dokument wieder zur Rate ziehen, wissen Sie direkt an welcher Stelle Sie einsteigen (Kapitel 3).
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel also nicht "in einem Schwung", sondern zeitlich versetzt.
Viele Grüße
Paul Engerling
DATEV EG
@Paul_Engerling schrieb:Wenn Sie bei Kapitel 3 starten (Einkommensteuer für das Todesjahr ist erledigt), stellen Sie zunächst sicher, dass Sie das Vorgehen in Kapitel 2 bereits durchgeführt haben (das ist Voraussetzung).
Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach.
Hallo Herr @Paul_Engerling ,
vielen Dank für die Erläuterungen. Vielleicht können Sie den Hinweis "Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach." In der Praxis wird das nämlich vermutlich oft so gemacht, dass die Schritte 2) bei der Veranlagung gar nicht gemacht werden, da es bei der letzten gemeinsamen Veranlagung ja funktioniert, nur das Todesdatum einzugeben. Aus dem Dokument hatte ich den Eindruck gewonnen, dass ich entweder 2 oder 3 abarbeiten müsste.
Schöne Grüße
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
das ist nachvollziehbar, danke für die wertvolle Info. Ich werde das Hilfe-Dokument an der betroffenen Stelle entsprechend anpassen.
Viele Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Das Dokument berücksichtigt leider auch nicht den nicht gerade seltenen Fall, dass es nicht nur einen verwitweten Ehepartner gibt, sondern weitere Miterben, so dass neuer Mandant eine Erbengemeinschaft ist.
Grundsätzlich wäre es m.E. besser, wenn die Stammdaten der Ehegatten grundsätzlich komplett getrennt wären.
So könnte bei jeder Steuererklärung entschieden werden, wer mit wem in welcher Beziehung veranlagt werden soll.
Bspw.
Einzel- oder Zusammenveranlagung
Veranlagung im Jahr der Eheschließung und Trennung
Tod des Steuerpflichtigen A
Tod des Steuerpflichtigen B
Verzicht auf Gnadensplitting
Verheiratung von bisher 2 eigenständige Mandanten
etc.
So könnte man sich in einem "Baukastensystem" die Beteiligten an der Einkommensteuererklärung "zusammenstellen". Bislang werden die Ehegatten als "Einheit" betrachtet und man muss bei der von Ihnen, sehr geehrter @Paul_Engerling dargestellte Vorgehensweise, Klimmzüge vollziehen.
Viele Grüße
Martin Heim