Hallo @Gelöschter Nutzer 😊 Sie haben das korrekt erfasst. Wir haben uns für ein Vorgehen entschieden, bei dem die Mandantennummer gleich bleibt. Wenn Sie bei Kapitel 3 starten (Einkommensteuer für das Todesjahr ist erledigt), stellen Sie zunächst sicher, dass Sie das Vorgehen in Kapitel 2 bereits durchgeführt haben (das ist Voraussetzung). Wenn die Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, holen Sie die Schritte in Kapitel 2 nach. Angenommen, Sie arbeiten von vornherein mit dem Hilfe-Dokument: Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr noch aussteht, dürfen noch nicht alle Schritte vollzogen werden. So darf die Beziehung zur Ehefrau nicht gelöst werden, weil Sie diese Ehefrau noch für die ausstehende Einkommensteuererklärung des Todesjahres benötigen. Im Kapitel 2 werden daher zunächst das Todesdatum erfasst, der Familienstand geändert, die Verknüpfung des Verstorbenen im Mandanten gelöst und die Frau als Natürliche Person hinterlegt. Dadurch vermeiden Sie z. B., dass Sie einen Verstorbenen per Korrespondenz anschreiben. Wenn die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr dann erledigt ist, fahren Sie mit Kapitel 3 fort. Die Ehebeziehung wird in den Stammdaten gelöst. In Zukunft wird die Einkommensteuererklärung für die Frau (Einzelveranlagung) weitergeführt. Der Mann taucht in der Einkommensteuer nicht mehr auf. Wir haben die Trennung im Hilfe-Dokument bewusst vorgenommen, da Sie bestimmte Einstellungen direkt nach dem Tod des Mandanten erledigen sollten (Kapitel 2). Dann vergeht ggf. Zeit, bis Sie die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr bearbeiten. Wenn Sie dann das Hilfe-Dokument wieder zur Rate ziehen, wissen Sie direkt an welcher Stelle Sie einsteigen (Kapitel 3). Die Bearbeitung erfolgt in der Regel also nicht "in einem Schwung", sondern zeitlich versetzt. Viele Grüße Paul Engerling DATEV EG
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