Hallo zusammen,
eine Mandanten wechselt zur Regelbesteuerung im Jahr 2023 und war vorher im Jahr 2022 Kleinunternehmer. Umsätze, die Sie im Jahr 2022 ausgeführt hat, aber im Jahr 2023 gezahlt wurden, fallen - nach meinem Verständnis - unter die Kleinunternehmerregelung. Ich habe im Jahr 2023 also sowohl steuerpflichtige Umsätze als auch Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Die Weitergabe der Werte aus der Gewinnermittlung an die USt-Erklärung führt dazu, dass auch in der USt-Erklärung Umsätze als Kleinunternehmer und Umsätze zur Regelbesteuerung eingetragen sind. Die Überprüfung sagt, dass keine zeitgleiche Erfassung von Umsätzen als Kleinunternehmer und Regelbesteuerung vorliegen darf.
Wo bin ich falsch abgebogen oder wie wäre das korrekt einzutragen? Umsätze zu anderen Steuersätzen mit 0% USt?
Vielen Dank vorab
Grüße
Früher™ war das problemlos möglich. Irgendwann hat sich wohl das Formular geändert oder DATEV hat wieder im Fachlichen herumgespielt.
In Zeile 114 sollen die Steuerbeträge eingetragen werden, die beim Wechsel zur KU auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen. Ich schlussfolgere daraus für den hier besprochenen Fall, dass die Umsätze gar nicht im Formular zu erfassen sind.
Ich würde dem Finanzamt eine formlose Erklärung zur UStE beifügen.
Sie haben die Erlöse aus dem Vorjahr auf 8195 (SKR03)- oder das Äquivalent in ihrem Kontenrahmen gebucht und nach der Übergabe gab es einen Fehler?!
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Hallo @RAHagena ,
korrekt. Die Erlöse wurden auf 8195 im Jahr der Regelbesteuerung erfasst und es kam zu dem Fehler.
Grüße
Wenn das so in der EÜR online erfasse, habe ich keinen Fehler?! Das war allerdings 2022, 23 hat sich scheinbar etwas in der Erfassung geändert.
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2023 funktioniert auch tadellos... jetzt sehe ich das das Problem in der USt-Erklärung ist... sorry.
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So denn: 0% ist es auf jeden Fall nicht, das sind die PV Anlagen, dann wäre es mal interessant, die genaue Zeile zu kennen, in die das übergeben wurde und einen Screenshot vom passenden Fehler zu sehen.
Ohne das würde ich darauf tippen, das in den Zeilen 20/21 ein Wert erfasst wurde, der muss raus.
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Hallo guten Abend,
haben Sie mittlerweile eine Lösung gefunden, wie die Kleinunternehmer Umsätze aus dem Vorjahr eingetragen werden? Ich stehe vor der selben Frage...
Viele Grüße
Also wenn für einen Kleinunternehmer die Grundsätze der Sollversteuerung angewendet werden, dann haben 2022er-Umsätze nichts in der USt-Erklärung 2023 zu suchen. Ertragsteuerlich gehören die Umsätze 2022 die in 2023 vereinnahmt wurden, selbstverständlich in die Gewinnermittlung - aber nicht in die Umsatzsteuererklärung.
mfg
"wenn für einen Kleinunternehmer die Grundsätze der Sollversteuerung angewendet werden"
Warum sollte dies der Fall sein? Der § 19 (3) Satz 2 UStG a.F. greift da m.E. nicht Raum. Wohl deshalb hat man diesen Teil in § 19 (2) Satz 1 UStG n.F. klargestellt.
Ah, Danke für den Hinweis. 👍
mfg
Hallo @PhilippNaruhn ,
wir haben uns nach dem Vorschlag von @Roland_Ecke gerichtet und eine sonstige Nachricht zur USt-Erklärung beigefügt bzw. hinterhergeschickt. Eine Rückmeldung des FA wie dieser Umstand zu würdigen sei, kam bisher nicht.
Grüße
Hallo @lukasklein,
vielen Dank für deine Rückmeldung. So haben wir es jetzt auch umgesetzt.
Viele Grüße