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Smart-Login Neuanlage

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letzte Antwort am 20.01.2025 18:23:14 von andrereissig
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merchantofdoubt
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Verständnisfrage zu SmartLogin. Mandant hat einen neuen Nutzer anlegt mit externer E-Mailadresse und Smartlogin eingerichtet. Eine Briefadresse hat dieser Mandant nicht hinterlegt. 
Wohin geht der Registrierungsbrief? Muss der externe Nutzer eine E-Mail erhalten oder funktioniert das bei externer E-Mailadresse nicht?

 

 

 

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andrereissig
Allwissender
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@merchantofdoubt  schrieb:

Eine Briefadresse hat dieser Mandant nicht hinterlegt. Wohin geht der Registrierungsbrief? 

Ohne Anschrift kann keine Beraternummer bestellt werden.

Ohne Beraternummer kann kein SL bestellt werden.

Das SL geht an die Adresse der Beraternummer, unter der es bestellt wurde.

 

Die Adresse finden Sie in den Serviceanwendungen unter "Beraternummern verwalten".

 

Muss der externe Nutzer eine E-Mail erhalten oder funktioniert das bei externer E-Mailadresse nicht?


Ja, der Benutzer muss an die registrierte Mailadresse eine Bestätigungsmail erhalten.

 

Warum schreiben Sie "externe Mail"? Haben Sie das SL auf die Kanzleiberaternummer bestellt? Das wäre keine gute Idee.

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
89 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort. Der Mandant hat bereits sehr lange eine Unterberaternummer und er hat auf diese Unterberaternummer das SmartLogin bestellt.  Der neue Mitarbeiter hat die E-Mailadresse einer Konzerntochter. Müsste die E-Mail dort ankommen?

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andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
73 Mal angesehen

Na ja, sie müsste beim Mitarbeiter ankommen, ob das die Mail von der Konzerntochter, von Webmail oder von Tante Gerda ist, ist dabei unerheblich.

 

Sie können ja jede Mailadresse nehmen, die Sie möchten. Daher verstehe ich die Frage nicht.

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letzte Antwort am 20.01.2025 18:23:14 von andrereissig
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