Verständnisfrage zu SmartLogin. Mandant hat einen neuen Nutzer anlegt mit externer E-Mailadresse und Smartlogin eingerichtet. Eine Briefadresse hat dieser Mandant nicht hinterlegt.
Wohin geht der Registrierungsbrief? Muss der externe Nutzer eine E-Mail erhalten oder funktioniert das bei externer E-Mailadresse nicht?
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@merchantofdoubt schrieb:Eine Briefadresse hat dieser Mandant nicht hinterlegt. Wohin geht der Registrierungsbrief?
Ohne Anschrift kann keine Beraternummer bestellt werden.
Ohne Beraternummer kann kein SL bestellt werden.
Das SL geht an die Adresse der Beraternummer, unter der es bestellt wurde.
Die Adresse finden Sie in den Serviceanwendungen unter "Beraternummern verwalten".
Muss der externe Nutzer eine E-Mail erhalten oder funktioniert das bei externer E-Mailadresse nicht?
Ja, der Benutzer muss an die registrierte Mailadresse eine Bestätigungsmail erhalten.
Warum schreiben Sie "externe Mail"? Haben Sie das SL auf die Kanzleiberaternummer bestellt? Das wäre keine gute Idee.
Vielen Dank für die Antwort. Der Mandant hat bereits sehr lange eine Unterberaternummer und er hat auf diese Unterberaternummer das SmartLogin bestellt. Der neue Mitarbeiter hat die E-Mailadresse einer Konzerntochter. Müsste die E-Mail dort ankommen?
Na ja, sie müsste beim Mitarbeiter ankommen, ob das die Mail von der Konzerntochter, von Webmail oder von Tante Gerda ist, ist dabei unerheblich.
Sie können ja jede Mailadresse nehmen, die Sie möchten. Daher verstehe ich die Frage nicht.