Hallo,
da ich erst heute wieder geprüft habe, wie hoch die Diskrepanz beim Belegvolumen von "upload mobil" zu upload stationär ist, bin ich auf Folgendes gestoßen:
Streichung der Staffelpreise für Volumenabrechnung bei Belege online .
Wir haben zahlreiche Mandanten mit umfangreichen Buchführungen, die in der Spitze nun bei fast 30,00 € Speichergebühren in Belege online angekommen sind (bitte kein Hinweis auf Mandanten-DVD - ist bekannt).
Nun hat es mich (positiv) gerade vom Swopper geswoppt und ich musste erst meine Augen reiben und zweimal lesen.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass ab 01.07.2020 die gesamte Volumenabrechnung Geschichte ist und unabhängig des Speichervolumens lediglich pauschal 3,50 € in Rechnung gestellt werden ?
Dies wäre ja die Wucht schlechthin und man könnte endlich auch guten Gewissens "upload mobil" empfehlen, denn nach Aufklärung zum aktuellen Abrechnungsmodell i.V. mit dem Volumen der Dateien, sorgt dies schon für "negative Schwingungen" beim Mandanten.
Der möchte doch gerne wie im Fernsehen, seinen Beleg aus dem Auto in die Buchführung senden (warum er seinen Beleg im Auto hat, ist Werbung 😉 ).
Im Hinweis zum 01.07.2020 wird von einem Freivolumen gesprochen. Ist dies tatsächlich dann eine Flatrate unabhängig der Höhe des Belegvolumens in Belege online ?
Ergänzungsfrage:
Ein Mandant hat zwei Betriebe. Seine Frau ebenfalls zwei Betriebe. Können mit einer Unternehmen online Lizenz alle 4 Betriebe versorgt werden (Also 10,50 € + 4 x 3,50 € + 4 x 1,30 € = 29,70 € inkl. Speicherung Belege.)
DATEV übernehmen Sie ! Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@deusex schrieb:Im Hinweis zum 01.07.2020 wird von einem Freivolumen gesprochen. Ist dies tatsächlich dann eine Flatrate unabhängig der Höhe des Belegvolumens in Belege online ?
Nein. Siehe auch: Für mehr Durchblick im Speicherdschungel: Ihr MyDATEV Dokumentenspeicher
@deusex schrieb:Ergänzungsfrage:
Ein Mandant hat zwei Betriebe. Seine Frau ebenfalls zwei Betriebe. Können mit einer Unternehmen online Lizenz alle 4 Betriebe versorgt werden (Also 10,50 € + 4 x 3,50 € + 4 x 1,30 € = 29,70 € inkl. Speicherung Belege.)
Dann geht das wieder los, wo DATEV mal super gut aufgeklärt hat anhand einem Beispiel, wie zu verfahren ist. Ich sage jetzt einfach: 1x UO = 1x Beraternummer = 1x 5GB Volumen, wenn die Belege unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen. Laufen die Belege über die Kanzleiberaternummer steht der Kanzlei 5GB bereit + x GB zusätzlich, je nach dem wie hoch Ihre DATEV Rechnung in den digitalen Bereichen ist.
Dann geht das wieder los, wo DATEV mal super gut aufgeklärt hat ...
Kann leider auch nicht alles lesen, was so täglich von DATEV kommt oder die Community flutet, denn ich habe noch etwas ganz Exotisches:
Ein Kerngeschäft als Steuerberater 😉
Da wir 95% der Mandanten über UO und alle über die Kanzleiberaternummer führen, ist die Neuregelung dennoch ein Grund zur Freude, denn ich schätze, dass wir im Schnitt die 3,50 € erreichen können, bei 5 GB Grundspeicher/Mandant + "X".
Bin gespannt auf die erste Abrechnung Ende Juli und die Volumenmitteilung.
Vielen Dank jedenfalls für die schnelle Aufklärung und frohes Schaffen.
@deusex schrieb:Ein Kerngeschäft als Steuerberater 😉
Yes, und das ist auch gut so. Deshalb gibt es uns IT Freaks und Nerds 😎. Wegen dem Beispiel: Es gab' mal einen Thread, bei die DATEV das exakt gut verständlich erklärt hat, wann man 2x UO braucht und wann nicht, wenn Person A zwei GmbHs hat und beide zu 100% - oder so ähnlich. War mega gut - nur leider auch durch DATEV nicht mehr auffindbar 😭.
@deusex schrieb:denn ich schätze, dass wir im Schnitt die 3,50 € erreichen können, bei 5 GB Grundspeicher/Mandant + "X".
Dann machen Sie das wie wir auch und stellen nur Selbstbucher auf die mandantengenutzte Beraternummer um. Daher bekommen Sie als Kanzlei 5GB Grundspeicher und x GB zusätzlich, je nach dem wie hoch Ihre Rechnung mit Ihrer Beraternummer bei der DATEV In den genannten Bereich im Link ist. Sie bekommen NICHT 5GB Speicher pro Mandat. Das würden Sie erst bekommen, wenn Sie all Ihre Mandate auf deren eigene Beraternummer umstellen - also die Stammdaten im UO unter der mandatengenutzten Beraternummer umspeichern inkl. Leistung REWE und Lohn in Ihrem DATEV.
D.h. für die 30€ Speichergebühren bekommen Sie dann 6GB Speicher bei der DATEV zusätzlich.
@DATEV: Bitte korrigieren, wenn ich das falsch verstanden habe.
Hallo nochmals,
Wir bestellen lediglich für unsere Mandanten und dessen Zugang Unternehmen online über eine gesonderte Mandantennummer.
Diese wird jedoch in der Folge nicht mehr genutzt. Ich hatte das vor Jahren schon umgestellt, weil einige Mandanten es nicht so prickelnd fanden, direkte Rechnungen zu erhalten und ich ja dafür zuständig wäre.
Kein Problem natürlich und gerne, denn für mich ist dies auch deutlich übersichtlicher und die RV freut es.
Alle Mandanten werden in UO unter meiner Hauptberaternummer angelegt, ebenso in Rechnungswesen und in LODAS.
Unter der Unterberaternummer wird lediglich die Grundgebühr von 10,50 € derzeit/Mandant für UO in Rechnung gestellt.
ALLES andere, den Mandanten betreffend läuft unter der Hauptberaternummer.
Insofern müssten dann doch sämtliche Volumina von 5 GB/Mandant + "X" meinem kumulierten Speichervolumen gutgeschrieben werden.
Danke nochmals, ich würde Sie eher als "Käpsele" bezeichnen. . . 😉 (schwäb. Kompliment)
Hallo zusammen,
ich kann zur Klärung zweier Fragestellungen beitragen:
1. Regelungen zum Vertrag Unternehmen online:
@metalposaunist schrieb:
... die DATEV das exakt gut verständlich erklärt hat, wann man 2x UO braucht und wann nicht, wenn Person A zwei GmbHs hat und beide zu 100% - oder so ähnlich. ...
Man braucht immer einen eigenen Vertrag Unternehmen online pro Unternehmen,
außer bei verbundenen Unternehmen (siehe AGB, Besondere Bedingungen Programme, Datenbanken, Cloud-Anwendungen und Rechenzentrumsleistungen, Punkt 2.3):
"Eine Produktnutzung durch den Mandanten ist ausschließlich für das eigene Unternehmen gestattet. Eine Produktnutzung in verbundenen Unternehmen des Mandanten ist nur nach vorheriger schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung durch DATEV gestattet."
Dazu auch ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
Beispiel für unabhängige Unternehmen, für die je ein eigener Vertrag Unternehmen online benötigt wird:
Beispiele für verbundene Unternehmen, für die ein Vertrag Unternehmen online ausreicht:
Wichtige Voraussetzungen für verbundene Unternehmen sind beispielsweise:
Für die Zustimmung zur Nutzung in verbundenen Unternehmen und damit die Nutzung eines Vertrages Unternehmen online für mehrere Unternehmensbestände sprechen Sie also bitte Ihren DATEV-Ansprechpartner im Vertrieb an.
2. Voraussetzungen, damit ein Mandant selber als Basis ein eigenes Freivolumen in Höhe von 5 GB beim MyDATEV Dokumentenspeichervolumen erhält:
@metalposaunist schrieb:Das würden Sie erst bekommen, wenn Sie all Ihre Mandate auf deren eigene Beraternummer umstellen - also die Stammdaten im UO unter der mandatengenutzten Beraternummer umspeichern inkl. Leistung REWE und Lohn in Ihrem DATEV.
Neben der von Ihnen genannten Voraussetzung, dass der Mandantenbestand auf der mandantengenutzten Beraternummer geführt werden muss, muss für den Mandanten auch die Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft vorliegen, d.h. der Mandant muss Vertragspartner von DATEV sein.
Viele Grüße aus Nürnberg
Brigitte Schmidt-Refisch
Schön, dass dieses Thema nun endlich in der Community angekommen ist....
Danke @deusex und auch @metalposaunist
Das haben wohl die wenigsten so auf der Agenda. Angekündigt wurde es vor ein paar Monaten.
Ich habe seinerzeit an einem "Interview" teilgenommen. Irgendwie ist seitdem nicht mehr passiert.
Aber diese Diskussion wird ja hoffentlich nun mal hier seitens DATEV begleitend geführt...
Hallo Frau Brigitte Schmidt-Refisch,
danke, dass Sie sich der Sache annehmen. Jetzt würde ich gerne, das Thema ein wenig weiterführen und denke, dass hier breiteres Interesse besteht.
Dass der Mandant selbst "Kunde" mit MigMag und allem Zipp & Zapp, der DATEV wird, als Voraussetzungen für ein eigenes 5GB-Volumen, ist nachvollziehbar.
Nun haben wir bspw. 50 UO-Mandanten, die insgesamt unter der Hauptberaternummer geführt werden, mit ALLEN Anwendungen (Rewe, Lodas, Belegonline, Bankabruf etc.), AUSSER der Grundgebühr für UO (10,50); Letztere wird jedoch auch der Kanzlei berechnet, jedoch als Ausweis in der Unterberaternummer.
Wird somit das gesamte Freivolumen aller unter der Hauptberaternummer geführten Mandanten zunächst mit 50 x 5 Gb errechnet?
Verstehe ich das dann richtig, dass bspw. 25 Mandanten mit 7,5 GB und 25 Mandanten mit 2,5 GB INSGESAMT unter dem Freivolumen liegen?
Dies wäre zumindest die logische Schlussfolgerung, denn es kann ja kaum sein, dass alle Mandanten zusammen ein Freivolumen von 5 GB teilen müssen.
Rechnungswesen-Daten und LODAS-Daten werden ebenso online gespeichert. Gilt das Freivolumen von 5 GB für Belege online oder ALLE Daten eines Mandanten?
Aus was errechnen sich die "Zusatzguthaben Speichervolumen" und wie und aus welchen Werten errechnet sich das?
Ich denke, es wäre schon angebracht, das Thema hier weiterzuführen, um an weitere Detailinformationen zu kommen oder existiert ein Dokument dazu?
Zur mehrfachen Nutzung von Unternehmen online:
Ein Mandant führt eine Einzelfirma und eine Einmann-GmbH. Er ist dann noch an einer GbR mit 50% beteiligt.
Seine Frau führt ebenfalls eine Einzelfirma.
Insofern kann der Mandant mit einem Unternehmen online Vertrag, alle drei Firmen verwalten.
Die Ehefrau ist wiederum eigenständig und benötigt einen eigenen Vertrag.
Ist dies so korrekt?
@deusex schrieb:Hallo Frau Brigitte Schmidt-Refisch,
danke, dass Sie sich der Sache annehmen. Jetzt würde ich gerne, das Thema ein wenig weiterführen und denke, dass hier breiteres Interesse besteht.
Schön wäre ja so eine Art Online-Berechnungssimulator.....mit Szenarienvergleichsmöglichkeit und so...
@deusex schrieb:Zur mehrfachen Nutzung von Unternehmen online:
Ein Mandant führt eine Einzelfirma und eine Einmann-GmbH. Er ist dann noch an einer GbR mit 50% beteiligt.
Seine Frau führt ebenfalls eine Einzelfirma.
Insofern kann der Mandant mit einem Unternehmen online Vertrag, alle drei Firmen verwalten.
Die Ehefrau ist wiederum eigenständig und benötigt einen eigenen Vertrag.
Ist dies so korrekt?
Korrekt. Für die tatsächliche Beurteilung des Einzelfalls und die Erteilung der Zustimmung ist aber wie gesagt Ihr Ansprechpartner im Vertrieb verantwortlich.
@deusex schrieb:Rechnungswesen-Daten und LODAS-Daten werden ebenso online gespeichert. Gilt das Freivolumen von 5 GB für Belege online oder ALLE Daten eines Mandanten?
Es geht hier nur um den Speicher für Dokumente bzw. Belege, nicht um die Rechnungswesen- oder Lohn-Daten im RZ.
Da die anderen Fragen über Unternehmen online bzw. Belege online hinausgehen, gebe ich sie weiter an die zuständigen Kollegen.
Hier auch nochmal der Link auf den anderen Beitrag, da ist schon eine Menge erläutert: Für mehr Durchblick im Speicherdschungel: Ihr MyDATEV Dokumentenspeicher.
Schönes Wochenende
Brigitte Schmidt-Refisch
Danke Frau @Brigitte_Schmidt-Refisch !
Zumindest ist dieser (doch sehr informative) Link wieder auf der Agenda...
"Ab Februar 2020 werden wir Ihnen detaillierte Informationen und einen Ausblick auf die zukünftige Speicheranzeige bereitstellen. Zusätzlich schreiben wir alle betroffenen Kunden individuell an und informieren über ihre konkreten Vorteile mit dem MyDATEV Dokumentenspeicher."
Ist denn das schon aktiv?
@metalposaunist , schon bekannt?
@andreashofmeister schrieb:@metalposaunist , schon bekannt?
Nö, mich hat noch nichts dazu erreicht.
ok. Aber Februar war doch schon...
Nun ja, so richtig auf der Agenda hatte ich persönlich das dann auch nicht mehr seit 29.10.2019...
Aber die Frage wird uns sicherlich @Brigitte_Schmidt-Refisch beantworten....
@andreashofmeister: Die HTML5 Ablöse in DSO lässt ja auch länger als Q1 2020 auf sich warten.
Also Füße still halten, Tee trinken und abwarten. Jetzt sind wir viele Jahre an die 3,50€ gewöhnt worden und leben noch immer. Ich glaube ehrlich gesagt nicht so recht, dass Kanzleien nun deutlich weniger zahlen werden. Das wird sich die Waage halten. Fragt sich eher, was Kanzleien machen, die nachher noch mehr zahlen müssen. Bin gespannt.
Ich möchte auch fast behaupten, dass viele das seit 29.10.2019 verdrängt haben....
Es gab allerdings damals auch "ne Menge Kudos" für den Beitrag.....
Hallo,
ich möchte einige der Fragen aufgreifen, die bisher gestellt wurden um die Informationen aus dem bereits geposteten Community-Beitrag zu ergänzen.
Zuallererst die positive Nachricht: alle Kanzleien profitieren vom MyDATEV Dokumentenspeichervolumen.
Durch die Konsolidierung bei der Berechnung des Speichervolumens wird das Freivolumen für den Großteil der Kanzleien ausreichen. Für diejenigen, die das Freivolumen dennoch überschreiten, wird die Gebühr von 1€ pro 1GB wesentlich günstiger als die zuvor berechneten Preisstaffeln sein.
Anhand des Beispiels mit den 50 Mandanten in Belege online würde sich das folgendermaßen darstellen:
Als Basis erhält die Kanzlei 5GB Freivolumen. Dazu kommen mit den Rechnungsbeträgen für die Bestände in Belege online 50 x 3,50€ = 175,00 € --> 175€ / 5 = 35 GB Zusatzfreivolumen. Insgesamt stehen der Kanzlei und ihren Mandanten im Leistungsverbund also 40 GB Freivolumen zur Verfügung. Erst bei Überschreitung dieser 40GB fallen Kosten für Zusatzspeicher (1€/1GB) an.
Mit der Speicheranzeige werden Sie die Möglichkeit haben, ihr Gesamtfreivolumen und den gesamten bereits belegten Speicher einzusehen. Außerdem wird pro Bestand ausgewiesen, wie viel Speicher dieser belegt und wie viel für diesen Bestand anhand der eingesetzten DATEV-Lösungen vorgesehen ist. So können Sie Bestände identifizieren, die übermäßig Speicher belegen und entscheiden, ob Sie ggf. anfallende Kosten für Zusatzspeicher an den jeweiligen Mandanten weiterverrechnen.
Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft, deren Bestände in Belege online nicht über die Kanzlei sondern direkt dem Mandanten gegenüber abgerechnet werden, erhalten ihr eigenes Dokumentenspeichervolumen mit ihren eigenen 5GB Basis-Freivolumen.
Aufgrund der Frozen-Zone hat sich die Bereitstellung der detaillierten Informationen und Speicheranzeige leider bis Mai verzögert.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
Guten Tag Frau Schmid,
wenn ich Ihren Kommentar richtig lese entfällt über das Summieren der Freivolumen das Verursacherprinzip?
Wir berechnen die 3,50 € respektive den erhöhten Staffelpreis für den verbrauchten Speicherplatz monatlich weiter.
Mandant A kippt Gigabyteweise Datenmüll in Belege online ab, verbraucht dadurch das gesamte Freivolumen und Mandanten B, C, D, dürfen den 1€ je GB über den Verteilerschlüssel der Gemeinkosten der Kanzlei ausgleichen?
Wenn das bei den Mandanten bekannt wird dann Gute Nacht. Da wird sich niemand mehr an die max. 100 KB je Seite halten. Oder zumindest wird es🐷 geben die diese Lösung schamlos ausnutzen.
Ich bin eindeutig für eine Reform der Speicherplatzgebühren aber nicht unter der Prämisse, dass das Verursacherprinzip aufgeweicht wird.
".....ob Sie ggf. anfallende Kosten für Zusatzspeicher an den jeweiligen Mandanten weiterverrechnen." Die werden eh schon weiterberechnen. Ohne wenn und aber.
Moin,
Weiter oben schreibt Frau Schmidt-Refisch als DATEV-Mitarbeiterin:
"Neben der von Ihnen genannten Voraussetzung, dass der Mandantenbestand auf der mandantengenutzten Beraternummer geführt werden muss, muss für den Mandanten auch die Zustimmung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft vorliegen, d.h. der Mandant muss Vertragspartner von DATEV sein."
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe in der letzten Zeit den Eindruck, dass das oberste Ziel von DATEV genau dieses ist: Unsere Mandanten sollen alle zu Vertragspartnern der DATEV werden.
Denn wie erklärt es sich sonst, dass bei diesem Preismodell pro Mandant im mitgliedsgebundenen Madantengeschäft 5 GB zum gleichen Preis zur Verfügung gestellt werden wie im Leistungsverbund für 0,7 GB.
Auch die Registrierungspflicht aller Mandanten, für die die Kanzlei MeineSteuern nutzen will, mit Anlage einer eigenen Unterberatungsnummer erweckt bei mir diesen Eindruck.
Als Genossin gefällt mir dieses Vorgehen und insbesondere diese Datensammelwut der DATEV nicht.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Wie erwähnt, haben wir alle Mandanten bis auf zwei, wieder aus dem MigMag rausgeholt, weil sie es nicht wollten.
Eine Unterberaternummer für die Mandanten kann auch angelegt werden, ohne dass der Mandant etwas mitbekommt, sofern die Belege in der Kanzlei in meine Steuern eingepflegt werden, also aus dem Ordner. Sinn macht dies natürlich wenig.
Wenn der Mandant dann selbst diese Vorbereitung machen soll/möchte, was wir natürlich auch unterstützen, muss er ja irgendwie Zugriff auf MyDatev bekommen und da ist die Lösung über Smart-ID, was wiederum eine Unterberaternummer vorausetzt, schon nachvollziehbar.
Guten Abend Herr Deusex und Frau Fitschen,
ich würde Ihnen beiden Recht geben. Ich würde mal sagen Datev schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe.
Natürlich brauche ich vor allem für Mysteuern einen Zugangsweg und hier bietet sich das bereits erprobte Modell mit Smartlogin an.
Nebenbei erhalte ich die Daten der Mandanten der Kanzlei und
nebenbei stelle ich mich als Datev zukunftssicherer weil nicht mehr unbedingt abhängig von unserem Berufsstand ( Klartax) auf.
Ob das alles so beabsichtigt ist, planmäßiges Vorgehen oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu müsste dann schon die entsprechenden Gremien der Datev berichten.
Vorstellen kann ich mir das gut, weil das ist ja letztlich nichts anderes als das was die Datenkraken Apple, Google, Microsoft auch tun. Und da die Daten das derzeitige Gold darstellen wird die Datev eG durch uns reicher an Daten.
Hallo,
Sie können in der Speicheranzeige pro Bestand sehen, wie viel GB für den jeweiligen Bestand anhand der Rechnungsbeträge der eingesetzten Lösungen rechnerisch vorgesehen ist. Dies dient als Orientierung um den belegten Speicher des Bestands zu bewerten und ggf. eine Weiterverrechnung vornehmen zu können.
Weitere Informationen finden Sie im Info-DB Dok Nr. 1009370 unter 5. Anzeige des belegten Speichers und des Freivolumens.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
Werden die Kosten weiterhin für das einzelne Mandat auf der Rechnung ausgewiesen? x,yy für Belege Online Mandant 1,2,3,.. oder wird das jetzt alles durch den Quirl gedreht und als eine Position auf der Rechnung auftrauchen?
Hallo,
die Gebühren für die Bestände, z.B. in Belege online, werden weiterhin einzeln auf der DATEV-Rechnung aufgeführt.
Kosten für das Dokumentenspeichervolumen werden nur bei einer Überschreitung des Gesamtfreivolumens in der DATEV-Rechnung ausgewiesen. Der benötigte Zusatzspeicher erscheint in diesem Fall unter der Artikel-Nr. 97112.
Die Bewertung der einzelnen Bestände ist in der Speicheranzeige möglich.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
Danke damit wird unsere gesamte Weiterbrechnung der Gebühren über den Haufen geworfen. 😒
Bedeutet ja nur wieder Stunden an Arbeit. Wer hat bitte entschieden das Verursacherprinzip abzuschaffen? Die DATEN liegen glasklar da und dann schmeißt man Sie alle in einen Topf. --> Das ich mir Überschreitungen manuell ansehen kann ist wirklich eine sehr tolle Möglichkeit. Das war auch schon vorher an Hand der Rechnungsdaten möglich. x,yy oder z,yy. Da sah man schon welcher Mandant Speicherplatz verbraucht.
siehe hiezu auch: https://www.datev-community.de/t5/Logistik-und-Auslieferung/Rechnungsauswertung-DUO-Kosten/m-p/135969#M793
@mentalposaunist: Damit erübrigt sich die Rechnungsauswertung eigentlich.
Sie persönlich können da nichts für. Es wäre schön wenn vor der Abschaffung von Detailierungsgraden einfach mal die Anwenderschafft gefragt würde.
Hallo,
vielen Dank für Ihr Feedback. Ich nehme auf jeden Fall Ihre Anforderung auf, die Kosten verursachungsgerecht und möglichst automatisiert weiterverrechnen zu können.
Aktuell wird bereits die Umsetzung eines Excel-Exports der Daten in der Speicheranzeige geprüft.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
@Manuela_Schmid schrieb:Hallo,
vielen Dank für Ihr Feedback. Ich nehme auf jeden Fall Ihre Anforderung auf, die Kosten verursachungsgerecht und möglichst automatisiert weiterverrechnen zu können.
Aktuell wird bereits die Umsetzung eines Excel-Exports der Daten in der Speicheranzeige geprüft.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
Sie machen uns Hoffnung. Letztendlich sollte gerade der Excel-Export ja machbar sein.....das ging ja schon früher!
Entschuldigen Sie meine Nachfrage Herr Junker, aber ich verstehe die Aufregung gerade nicht. Wo vermuten Sie, dass Ihnen stundenlange Arbeit entsteht?
Annahme: Mandant im DUO ist unter Kanzleiberaternummer angelegt:
Jeder Mandant bezahlt doch ab 01.07.2020 nur die "Grundgebühr" für Belege online. Die Kanzlei bekommt ein übergreifendes Datenvolumen. Das bedeutet, Sie berechnen an jeden Mandanten im Standard die "Grundgebühr" für Belege online weiter und schauen monatlich auf Ihrer DATEV-Rechnung, ob ein "Mehrpreis" wegen Volumenüberschreitung entstanden ist.
Ist dieser Mehrpreis nicht entstanden (was so sein wird), bleibt es bei jedem Mandanten bei der Weiterberechnung der Grundgebühr. Ist ein Mehrpreis entstanden, prüfen Sie, bei welcher Mandant aus der Reihe tanzt.
Annahme: Mandant im DUO ist unter Unterberaternummer angelegt:
Der Mandant hat in diesem Fall sein eigenes Freivolumen, welches bei Überschreitung wie die "Grundgebühr" von DATEV direkt an den Mandanten berechnet wird.
Ich finde insgesamt ist es mit der Einführung des übergreifenden Datenvolumens einfacher geworden.
Können Sie mir bitte mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage der Steuerberatervergütungsverordnung Sie die DATEV-Kosten weiterberechnen? M. E. ist das nicht zulässig.
@eliansawatzki Welche Vereinbarungen wir mit unseren Mandanten treffen ist uns überlassen.
Und die Arbeit ist ein einmal Aufwand in dem ich das Rechnungsauswertungstool um eine weitere
„wenn Produkt xy nicht aufgeführt wird dann Grundpreis sonst Grundpreis + Preis von Produkt xy“
Logik“ ergänzen muss.
Da die Therme in der Tabelle mittlerweile mehr als 2 Zeilen in Word füllen braucht es da noch mal wieder Hirnschmalz oder eine weitere Pivottabelle. 😕
mit einer CSV-Datei (Excel-Datei) kann man mit bedingter Formatierung sehr schnell die 'ausufernden Kandidaten' anzeigen lassen (z.B. mit Hintergrundfarbe rot 😉
... und der weiterzuberechnende Betrag wäre schnell mit Hilfe der Grundrechenarten ermittelt, ganz ohne Pivot.