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Aufteilen mehrseitiger Rechnungen (z.B. Metro oder andere Gastro-Rechnungen)

19
letzte Antwort am 15.01.2021 15:07:07 von jjunker
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Mic19
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Hallo miteinander,

 

mich würde interessieren wie ihr mehrseitige Gastro-Rechnungen in Datev UO aufteilt bzw. verbucht.

 

Unser Mandant scannt die Belege nach Datev UO.

 

Wie können wir hier eine Aufteilung der Rechnung nach Konten (WE 7%/19%; etc.) sinnvoll machen ?? In Papierform wurde bisher "klassisch" die Positionen kontiert. Es geht auch darum, nach Jahren die Aufteilung der Rechnungen nachvollziehen zu können. Gibt es hier Tipps und Tricks ??

Gelöschter Nutzer
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Dank der DATEV-KI gibt es nur eine Möglichkeit:

 

Ausdrucken, kontieren, einscannen und buchen.

Zu mehr taugt der digitale DATEV-Brain nicht.

 


Gruß Achilleus

cwes
Meister
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tl;dr: F8

 

Langfassung, Belege buchen "Standard":

 

  1. ersten Teil buchen, mit NumPad + bestätigen (ABER NUR EINMAL, Beleg bleibt in Übersicht)
  2. F8 um Buchungszeile (einschließlich Belegverknüpfung) kopieren
  3. in kopierter Zeile Werte anpassen (Betrag, BU, Konto)
  4. kopierte Zeile mit NumPad + bestätigen
  5. rinse, repeat
  6. nach letzter Teilbuchung ein zweites Mal NumPad + um Beleg an Ablageort zu verschieben

 

Mit der "Aufteilen"-Funktion geht es auch, ist aber (noch) umständlicher.

 

Ahja, die künstliche "Intelligenz" lernt daraus, dass der nächste Beleg dieser Art mit den Werten aus der letzten Buchungszeile vorbelegt wird.

Mic19
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Dankeschön 😀

 

das wollte ich gerade nicht lesen 😂

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Mic19
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Vielen Dank für die Antwort,

 

das buchen ist nicht das Problem, sondern eher die Aufteilung der einzelnen Rechnungspositionen. In der analogen Welt wurden die einzelnen Konten neben der Rechnungsposition geschrieben...so konnte man die Aufteilung einer mehrseitigen Rechnung nach Konten nachvollziehen (auch nach Jahren). Es kann doch nicht die Lösung sein die Rechnung auszudrucken, zu kontieren...wieder einzuscannen.... wie von Achilleus geschrieben 🤔

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d_russau
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@Mic19  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort,

 

das buchen ist nicht das Problem, sondern eher die Aufteilung der einzelnen Rechnungspositionen. In der analogen Welt wurden die einzelnen Konten neben der Rechnungsposition geschrieben...so konnte man die Aufteilung einer mehrseitigen Rechnung nach Konten nachvollziehen (auch nach Jahren). Es kann doch nicht die Lösung sein die Rechnung auszudrucken, zu kontieren...wieder einzuscannen.... wie von Achilleus geschrieben 🤔


hier auch: exportieren -> bearbeiten (kommentieren, Beleg um Aktenvermerke erweitern o.ä,) -> neu upload 

Aber die Lösung kann es nicht sein, stimmt. Die Notizzeile in der Belegansicht ist nicht "optimal" ...

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Gelöschter Nutzer
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Eine wirkliche digitale Bearbeitung wäre, wenn DATEV endlich einmal problemorientiert und nicht gewinnorientiert arbeiten würde.

 

Wäre ich Verantwortlicher, würde ich mich für die angebotene Lösung in Grund und Boden schämen.

 

Mein Lösung wäre wie folgt:

 

Der Beleg wird zur Bearbeitung geöffnet und eine Buchungsaufteilung gestartet.

Parallel dazu wird ein Grid geöfffnet und in dem Buchungsbeleg wird jetzt wie folgt gearbeitet:

 

Bereich markieren und als zusammgehörigen Posten markieren.

Im Grid wird jetzt Kto.Nr. und Betrag erfasst. Der markierte Bereich erhält jetzt den laufenden Counter.

 

CounterKtoNr.Betrag
1904930150,00
2904250200,00

 

Die Beträge würde ich abhängig von der Einstellung in der Buchungsaufteilung entweder Brutto oder Netto erfassen, wobei Netto natürlich sinnvoll ist.

 

Jetzt werden einfach die Bereiche immer wieder markiert. Dabei werden doppelte Einträge einfach in dem Grid weiter erfasst.

 

CounterKtoNr.Betrag
1904930150,00
2904250200,00
[...][...][...]
790425050,00
8904980 

 

Da die KtoNr. 904250 bereits erfasst wurde, wird der Counter einfach auf 2 umgeswitcht. In dem markierten Bereich wird dann ebenfalls der Counter 2 ausgewiesen.

 

Anschließend wird einfach die Aufteilung abgeschlossen und verbucht. Dabei werden alle gleiche KtoNr./Counter zusammengefasst (=> 904250 = 250,00 €) und verbucht. Da beim letzten Posten kein Betrag erfasst wurde, kann hier einfach der Rechnungsrestbetrag genommen werden.

 

Als letztes wäre die Tabelle einfach als Notizinfo zu dem Beleg hinzuzufügen, damit man auch auf dem Beleg die Entwicklung sehen kann. Auf dem Beleg wären die lfd. Counter direkt ausgewiesen.

 

Das wäre eine echte digitale Buchführung.

Aber DATEV kann ja noch nicht einmal einen Beleg drehen und speichern. Was wollen wir denn da erwarten?

 

Wie gesagt:

Von KI meilenweit nichts zu sehen. Und das wird sich in den nächsten 20 Jahren auch nicht mehr ändern.

 

EDV ist kein Hexenwerk, sondern nur die Umsetzung von Träumen.

Man muss es nur wollen!

 


Gruß Achilleus

ManfredLener
Aufsteiger
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@Mic19  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort,

 

das buchen ist nicht das Problem, sondern eher die Aufteilung der einzelnen Rechnungspositionen. In der analogen Welt wurden die einzelnen Konten neben der Rechnungsposition geschrieben...so konnte man die Aufteilung einer mehrseitigen Rechnung nach Konten nachvollziehen (auch nach Jahren). Es kann doch nicht die Lösung sein die Rechnung auszudrucken, zu kontieren...wieder einzuscannen.... wie von Achilleus geschrieben 🤔


 

Genau, das kann nicht die Lösung sein. Damit es auch in Jahren nachvollziehbar ist, ohne das an jede Position rangeschrieben wurde, auf welchem Konto diese gelandet, führt kein Weg daran vorbei, einen Buchungs-Standard in der Kanzlei zu etablieren (und ihn dann auch durchzusetzen), vergleichbar mit einem Knigge für die DMS. Ja, das ist mühsam, aber unumgänglich, auch damit es mit der Digitalisierung voran gehen kann. Dieser Standard wird von der Kanzleiführung definiert und ist verbindlich, d.h. er muss auch kontrolliert werden, insbesondere bei neuen Mitarbeiter*innen.

 

Mühsam ist es auch deswegen, da es vielen Mitarbeiter*innen schwer fallen wird, wenn sie den Lebensmitteleinkauf eines Gastros immer auf Wareneingang gebucht haben, ihn jetzt aber auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe buchen sollen. Wenn dieser Standard aber etabliert ist, ist auch nach mehreren Jahren klar, wo welche Position gelandet ist (weil es eine feste Regel in der Kanzlei geworden ist); es ist dann aber auch deutlich leichter, die Mandanten an einen anderen Mitarbeiter*in zu übergeben.

 

Ohne viel mehr Standardisierung wird es mit der Digitalisierung bzw. auch mit der Automatisierung nur sehr schleppend voran gehen.

 

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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Hallo @ManfredLener,

 

hier unterliegen Sie aber einem Irrglauben, dass alles immer nach einem einheitlichen Schema abläuft. Und genau hier liegt/lag der Irrglaube bei der DATEV mit dem Buchungsautomaten, der ja nun so sang- und klanglos verschwunden ist.

 

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, kann eine Gastwirtschaft durchaus auch Annehmlichkeiten haben, die dann eben auf Kosten zu buchen sind. Wie soll da eine Einheitlichkeit hergestellt werden?

 

Außerdem verlangt die GoBd auch die detaillierten Aufschlüsslungen und Nachweise, wohin die einzelnen Posten verbucht wurden.

 

Bei mir z. B. im Sanitärbereich ist alles WE, bis auf Arbeitskleidung und Werkzeugen etc.. Diese kann man zwar aus dem Rechnungskontext durchaus entnehmen. Dennoch verbleibt es bei der geradezu stümperhaften Umsetzung der Kontierung. Hier wäre zumindest ein Markierungsframe mit OCR-Erkennung sinnvoll/notwendig. Anschließend würde die OCR-Erkennung diesen in ein Grid einsteuern, den ich nur noch komplettieren müsste. Dabei würden die erfassten Konten im Dropdown zur Auswahl bereitgestellt werden. Anschließend ein Klick auf Rest und der würde auf das Standardkonto gebucht werden. Die Kontierungen mit gleichen Konten werden verdichtet.

 

Das wäre zumindest schon einmal ein echter Anfang. Ob nun ein Counter auf dem Beleg aufgedruckt wird, so wie man es von Hand machen würde, ist dann letztendlich nur eine Kleinigkeit.

 

Aber wie ich bereits sagte: DATEV lebt noch im vorherigen Jahrtausend und kann z. B. noch nicht einmal PDF-Formulare per Interaktionen ausfüllen, obwohl das heutzutage absolut easy ist. Den Beweis habe ich schließlich angetreten. Nein da murkst die DATEV lieber mit Excel-Tools herum.

 

DATEV kann es nicht und wird es nie können. Die sind einfach in dieser Hinsicht unwillig, unbelehrbar und unfähig. Da sind einfach die falschen Leute am Ruder.

 


Gruß Achilleus

ManfredLener
Aufsteiger
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Moin @Gelöschter Nutzer,

 

vielen Dank für Ihre Antwort auf die ich nochmal eingehen möchte. 

 


hier unterliegen Sie aber einem Irrglauben, dass alles immer nach einem einheitlichen Schema abläuft. Und genau hier liegt/lag der Irrglaube bei der DATEV mit dem Buchungsautomaten, der ja nun so sang- und klanglos verschwunden ist.

 

oder ist er an den vielen Ausnahmen und den fehlenden Standards gescheitert?

 

 

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, kann eine Gastwirtschaft durchaus auch Annehmlichkeiten haben, die dann eben auf Kosten zu buchen sind. Wie soll da eine Einheitlichkeit hergestellt werden?

 

Yep, ihr Punkt, aber: solche Rechnungen sind i.d.R. aber auch identifizierbar im Zweifel durch einen handschriftlichen Vermerk. Abnormale Rechnungen werden durch unsere OCR markiert und dem Sachbearbeiter*in zur besonderen Prüfung vorgelegt, die vielen, vielen anderen werden automatisiert gebucht.

 

Außerdem verlangt die GoBd auch die detaillierten Aufschlüsslungen und Nachweise, wohin die einzelnen Posten verbucht wurden.

 

Wäre wohl durch den definierten und dokumentierten (!) Standard erfüllt.

 

Bei mir z. B. im Sanitärbereich ist alles WE, bis auf Arbeitskleidung und Werkzeugen etc.. Diese kann man zwar aus dem Rechnungskontext durchaus entnehmen. Dennoch verbleibt es bei der geradezu stümperhaften Umsetzung der Kontierung. Hier wäre zumindest ein Markierungsframe mit OCR-Erkennung sinnvoll/notwendig. Anschließend würde die OCR-Erkennung diesen in ein Grid einsteuern, den ich nur noch komplettieren müsste. Dabei würden die erfassten Konten im Dropdown zur Auswahl bereitgestellt werden. Anschließend ein Klick auf Rest und der würde auf das Standardkonto gebucht werden. Die Kontierungen mit gleichen Konten werden verdichtet.

 

Das wäre zumindest schon einmal ein echter Anfang. Ob nun ein Counter auf dem Beleg aufgedruckt wird, so wie man es von Hand machen würde, ist dann letztendlich nur eine Kleinigkeit.

 

Genau, nur dass ich nicht mehr von Hand eingreifen möchte. Die OCR muss (zumindest im Zeitablauf) lernen, dass es bei diesem oder jenem Lieferanten die drei o.g. Buchungssätze vorzuschlagen hat - sowas ist natürlich nicht "mal so eben" programmiert...

 

Aber wie ich bereits sagte: DATEV lebt noch im vorherigen Jahrtausend und kann z. B. noch nicht einmal PDF-Formulare per Interaktionen ausfüllen, obwohl das heutzutage absolut easy ist. Den Beweis habe ich schließlich angetreten. Nein da murkst die DATEV lieber mit Excel-Tools herum.

 

DATEV kann es nicht und wird es nie können. Die sind einfach in dieser Hinsicht unwillig, unbelehrbar und unfähig. Da sind einfach die falschen Leute am Ruder.

 

Okay, an dieser Stelle könnte man jetzt aufzählen, was die DATEV schon alles "auf die Reihe" bekommen hat, und was andere Anbieter im Vergleich dazu geschaffen haben - nicht die einzelnen Features sondern als System insgesamt. Die Steuerberaterbranche ist eben ein schwieriges Terrain...

 

ACHTUNG: folgendes könnte als (unerlaubte aber nicht gewollte) Werbung interpretiert werden:

Natürlich sind wir auch frustriert, dass dieses oder jenes nicht umgesetzt wird bzw. niedrig priorisiert ist, daher haben wir z.B. unseren eigenen Buchungsautomat entwickelt, der die Masse an Belegen automatisch verarbeitet und für DUO bereitstellt. Die verbleibenden (je nach Mandat) 0-20% werden entsprechend markiert und so dem Sachbearbeiter*in zur individuellen Bearbeitung vorgelegt.

 


 

 

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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kob2012
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Also ich habe auch einige Belege in Uno die aufgeteilt werden müssen und ich habe da kein Problem mit ...

 

Der Uno-Beleg wird in Kanzlei-ReWe abgerufen und die Funktion "aufteilen" wird aufgerufen (das das so umständlich sein soll, kann ich aus meiner Erfahrung nicht teilen). Ich buche immer mit der Nettoaufteilung, dann habe ich noch eine zusätzliche Prüfung meiner Eingaben. An jeder einzelnen Position ist dann der Beleg angeheftet. Sobald die Sammelbuchung den Saldo 0,00 Euro ausweist wird die Aufteilung geschlossen und ich kann den nächsten Beleg buchen.

 

Eine zweite Alternative wäre die Eingangsrechnungen nicht im Standard-Modus sondern erweiterten Modus zu bearbeiten. Dafür sollte der Mandant aber geschult werden. Ansonsten kann es passieren, dass der Mandant mit der Bearbeitung "überfordert" ist. Das sollte eng mit dem Mandanten bzw. der Sachbearbeitung besprochen werden.

 

Liebe Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
einmalnoch
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Abgesehen von der Aussage, dass DATEV und Automatik zwei Begriffe sind, die einander ausschließen stehen wir als Berufsstand vor dem Digitalisierungsdilemma. Alles soll digital stattfinden, die Tools, die das Leben dabei erleichtern könnten werden z. Zt. mehr oder weniger gut entwickelt.

 

Beginnen wir einmal mit der Vorgabe der Finanzverwaltung, diese wünscht, weil ja alles mittels Makros aus den gelieferten Daten geprüft wird, eine Kontierung auf dem Beleg, die Datensammlung lässt es nämlich nicht zu die Daten wie in einer Buchführung zu lesen. Der klassische Schritt vom Beleg über den Namen und der Rechnungsnummer die Bucheng/en zu ermitteln schlägt fehl, der umgekehrte Weg aber auch. Die zu liefernde Datensammlung nach GdPDU lässt dem Prüfer vermutlich keine einfache Möglichkeit das Konto so zu betrachten, wie wir es in der Buchführung machen.

 

Vergangenheitsbezogen wird immer noch die Kontierung auf der Rechnung aufgebracht - in Zeiten der Digitalisierung reichlich anachronistisch (vermutlich auch schon vorher).

 

Bei Rechnungen über viele Positionen beginnt nun die Schwierigkeit für alle Beteiligten, es ist nach verschiedenen Wünschen oder Wunschvorstellungen zu buchen. Eine Rechnung in Gruppen zu zerlegen ist zunächst ein Ansatz aus der guten alten Zeit (ja, es gab mal Zeiten, da wurden die Metro Rechnungen nach einem Warengruppenplan ausgegeben, das war schon recht grob), also die Position auf der Rechnung mit Nummernverweis auf die Einzelposition anbrigen und dann die Summen buchen. Wie sonst könnten die Summen sonst nachvollzogen werden?

 

Dann kommen natürlich die Glaubensfragen hinzu, die eine Kanzlei bucht traditionell Wareneinkauf, die Andere RHB. Betriebswirtschaftliche Aspekte kommen auch noch hinzu, ja KOST gibt es ja auch noch.

 

Jetzt das Ganze in digital bitte. Künstliche Intelligenz, basierend ja immer noch auf Erfahrungswerten, soll das jetzt richten. Ja natürlich, aber nur innerhalb eines Erfahrungskreises - und da wird dann die Datenbasis dünn.

 

Da war doch noch etwas, ja genau, die Dokumentation. Wer macht die denn nun? Na klar, der Digitalisierungsumsetzer 40 - 60 cm vor dem Bildschirm.

 

Die Lösung wird wohl die Buchung jeder einzelnen Position einer "gemischten" Rechnung sein. Ich denke am Ende werden dies die Lösungsanbieter einheitlich so umsetzen. Der Aufwand dürfte ziemlich demjenigen aus der analogen Zeit entsprechen.

 

Aber wo bleibt der Gewinn der Digitalisierung in der Kanzlei? Das was erarbeitet wurde wird durch solche Wünsche Dritter mal locker wieder vernichtet.

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
jjunker
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Dafür missbrauchen wir das Belegfeld. die Rechnungsnummer ins Belegfeld eins, die Rechnungsposition ins Belegfeld zwei und dann so buchen wie von @cwes beschrieben.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
Gelöschter Nutzer
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@jjunker  schrieb:

Dafür missbrauchen wir das Belegfeld. die Rechnungsnummer ins Belegfeld eins, die Rechnungsposition ins Belegfeld zwei und dann so buchen wie von @cwes beschrieben.


Da haben Sie aber mit der überragenden DATEV-Intelligenz nicht gerechnet, da das Belegfeld2 bei einer kreditorischen Buchhaltung unzulässig ist. DATEV verweigert sich ja hier schon seit Jahrzehnten.

 

Bliebe noch KOST1/2-Felder. Blöde nur, wenn diese auch benutzt werden. Was dann?

 


Gruß Achilleus

jjunker
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UPS stimmt wir haben solche "Monsterrechnungen" nur bei zwei Mandaten die nicht OPOS gebucht werden...

 

Das ist eine SAUDÄMLICHE Einschränkung. @Gelöschter Nutzer Ihre Wortwahl passt mir gelegentlich nicht so ganz aber in diesem Fall 100% Zustimmung. Was hat das Belegfeld 2 mit Kreditoren zu tun? --> GARNICHTS

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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einmalnoch
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@jjunker  schrieb:

... . Was hat das Belegfeld 2 mit Kreditoren zu tun? --> GARNICHTS


Leider doch, im Belegfeld 2 werden bei OPOS Buchführungen abweichende Fälligkeiten eingetragen. Nicht ganz unwichtig wenn Zahlungsverkehr und Mahnungen ins Spiel kommen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
jjunker
Allwissender
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--> Die können dort eingetragen werden. Aber wofür das Feld genutzt wird sollte dem Berater überlassen bleiben.

 

Also nicht gleich sperren sondern maximal einen Warnhinweis:

"Bei OPOS Buchhaltungen wird das Belegfeld 2, weil wir zu blöde waren ein weiteres Datenfeld zu schaffen, für Fälligkeiten von uns benötigt,

Sind Sie sich sicher dass Sie sich über unsere Bevormundung hinwegsetzen wollen? Die Konsequenzen wären, dass Sie unser hochmodernes Programm Zahlungsverkehr nur eingeschränkt nutzen können"

 

SARKUSMUS AUS 😠

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
ManfredLener
Aufsteiger
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Ja, da gibt es leider viele Beispiele, wo die DATEV sehr hart mit ihren Kunden umgeht. Wir wollten vor einiger Zeit über die DUO-Schnittstelle (XML) Ausgangsrechnungen mit fertigen Buchungssätzen hochladen. Das wurde verweigert, weil bei einem debitorischen Beleg (mit 3 Buchungssätzen) ein Buchungssatz dabei war, bei dem eine 9 als BU gesetzt war. Das wurde als unzulässig zurückgewiesen und der komplette Import verweigert... 😫🙈

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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Gelöschter Nutzer
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@ManfredLener  schrieb:

Ja, da gibt es leider viele Beispiele, wo die DATEV sehr hart mit ihren Kunden umgeht. Wir wollten vor einiger Zeit über die DUO-Schnittstelle (XML) Ausgangsrechnungen mit fertigen Buchungssätzen hochladen. Das wurde verweigert, weil bei einem debitorischen Beleg (mit 3 Buchungssätzen) ein Buchungssatz dabei war, bei dem eine 9 als BU gesetzt war. Das wurde als unzulässig zurückgewiesen und der komplette Import verweigert... 😫🙈


Willkommen in meiner Welt.

 

Diese Angstzustände habe ich jeden Monat bei einem Mandanten mit Internethandel. Da fliegen mir mal so eben ein paar Tausend Buchungen raus, nur weil in einer Rechnung ein Fehler war. Warum DATEV nicht alle anderen verarbeitet und nur die fehlerhaften Rechnungen nicht,  die dann in ein besonderes Verzeichnis verschoben werden, damit diese manuell nachbearbeitet werden, weiß ich nicht. Es ist einfach nur zum Wimmern. 


Gruß Achilleus

 

 

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jjunker
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@ManfredLener : ....  wo die DATEV sehr hart mit ihren Kunden umgeht. .... --> Falsch Genossen nicht Kunden.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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letzte Antwort am 15.01.2021 15:07:07 von jjunker
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