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Bestehenden SmartLogin für neue mandantengenutzte Beraternummer nutzen

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Philipp_Aigner
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant nutzt bereits UOnline über einen anderen Steuerberater und hat auch bereits einen SmartLogin.

 

Ist es möglich, dass der bereits bestehende SmartLogin für eine neue, von mir bestellte mandantengenutzte Beraternummer verwendet werden kann? Ich habe bereits für eine neue Firma UOnline bestellt. In der Rechteverwaltung finde ich dazu nichts.

 

Beste Grüße!

 

 

nadimb
Meister
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Nachricht 2 von 11
1175 Mal angesehen

Der Mandant hat also verschiedene Firmen, die von verschiedenen Beratern betreut werden, ja?

 

Die "saubere" Lösung wäre für ihn tatsächlich zwei verschiedene Zugangsmedien zu nutzen. Bei der für den Mandanten "bequemen" Lösung müssten die beiden Berater entsprechend kooperieren.

 

Diese Lösung ist aber eigentlich nur dafür gedacht, dass zwei Berater an einem Mandanten arbeiten können. Ob der Weg "ein Mandant kann auf zwei Berater zugreifen" funktioniert, vermag ich nicht abschließend zu bewerten - könnte meiner Phantasie nach aber funktionieren.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 11
1142 Mal angesehen

Danke @nadimb 👍! Damit ist tatsächlich Stand heute alles gesagt.

 

@Philipp_Aigner: Der Fall ist technisch einfach nur ganz blöd aber in Zeiten von Kollaboration nur normal und zeitgerecht. Solange DATEV aber am starren Konstrukt der Beraternummern festhält und zwischen den Beratern nur so zusammengearbeitet werden kann, wie es im Info-DB steht, ist das eher müßig als eine Freude. 

 

@Gelöschter Nutzer hatte dazu folgende DATEV Idea gestartet: Vereinfachung - Hinzufügen von fremden Beraternummern (Zugangsmedien) Gerne abstimmen, damit DATEV die Dringlichkeit deutlicher bewusst wird. 

 

Eigentlich müsste man das gedanklich umdrehen und den Mandanten in den Mittelpunkt stellen, an den sich dann mehrere StBs hängen können. Aktuell steht ja der Berater im Mittelpunkt, an den sich viele Mandanten hängen. Das führt aber eben zu den bekannten Problemen. DATEV muss und wird das ändern aber da das nicht mal eben so gemacht ist, wird das wohl eher Ende der 20er Jahre was werden. Ist zumindest mein aktueller Stand und mein Bauchgefühl. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 4 von 11
1128 Mal angesehen

Hallo @metalposaunist und @nadimb ,

 

ich will die Kritik zur möglichen Kooperation zwischen div StB und einem Mandant nicht schmälern, aber eigentlich ist das von @nadimb gewählte Konstrukt von Unterberaternummern je StB einfach falsch aufgesetzt.

 

Der Mandant hat schon eine eigene Unterberaternummer bei StB1 der StB2 muss und sollte keine 2. Unterberaternummer einrichten.

Alle Leistungen, die der Mandant von Datev bezieht sollten daher über diese schon bestehende Unterberaternummer und ggf. dort mehrere Mandantennummer abgewickelt werden. Der Mandant kann dann in seiner Unterberaternummer mit all seinen schon vorhandenen Zugangsmedien vernünftig agieren und entsprechende Anrechte vergeben. Die Beraterzuordnung geschieht m.E dann einfach gemäß https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710 

 

und hier der Hilfebot dazu https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/TbZj8Yq4xiwUhI6lwutqN8RWbB-j1iNqiC6AKIe8SH0=/bot.html

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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nadimb
Meister
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Nachricht 5 von 11
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Hallo @Michael-Renz, folgendes Fallbeispiel:

 

Unternehmer A betreibt zwei unabhängige GmbHs (GmbH1 und GmbH2) und lässt diese (ggf. wegen entsprechender Fachexpertise) von zwei unterschiedlichen Steuerberatern B1 und B2 betreuen.

 

Mit GmbH1 bei B1 hat er bereits einen Vertrag für DATEV Unternehmen Online (DUO) und hat hier auf der mandantengenutzten Unterberaternummer (UB) einen SmartLogin (SL).

 

Weil ihm das so gut gefällt spricht er B2 an und sagt, dass er ebenfalls gerne DUO mit SL für seine GmbH2 nutzen möchte.

 

Richtigerweise würde B2 hier einen neuen DUO-Vertrag mit neuem SL bestellen - denn GmbH2 ist völlig unabhängig von GmbH1.

 

Und da kommen wir dann - vermutlich - zum aktuellen Usecase. Und diesen habe ich - denke ich - richtig erfasst.

 

Jetzt sagt der Mandant zu B2, dass er gerne das selbe Medium nutzen würde wie bei GmbH1.

 

Und das funktioniert nur dann, wenn beide Berater entsprechend mit einander kooperieren. 

Und dieser Fall ist "eigentlich" nicht von der mitgliedschaftsübergreifenden Freischaltung eines Zugangsmediums abgedeckt.

 

Daher bleibe ich dabei:

der "richtige" (aber sicher nicht schönste) Weg wäre ein zweites Zugangsmedium auf der zweiten Beraternummer beim zweiten Steuerberater.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 6 von 11
1111 Mal angesehen

@nadimb ,

 

Natürlich haben Sie ihren Use-case richtig erfasst - das stelle ich ja nicht in Abrede. Aber dass 2 unabhängige GmBHs einem Mandant gehören, ist ja nicht das „Ausschlusskriterium“ für die Nutzung „nur“einer Unterberaternummer. 

Entscheidend ist die Frage, ob unter dieser Nummer die Daten der einzelnen Mandate erfasst werden, oder unter der Beraternummer des jeweiligen StB - das ist nämlich der bisher überwiegend von DATEV empfohlene Fall. 

Nochmal - wenn es keinen Grund gibt, warum StB1 nicht mit StB2 spricht/ minimal kooperiert, wäre die von mir vorgeschlagene Lösung der Weg, der dem Mandant unterschiedliche Zugangswege erspart. Und das war doch das von Ihnen geschilderte Ziel - oder hab ich es missverstanden!?

 

so wie von mir beschrieben, wird die von @metalposaunist  vorgeschlagene „gedankliche Umdrehung“ umgesetzt.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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nadimb
Meister
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Nachricht 7 von 11
1095 Mal angesehen

@Michael-Renz  schrieb:



Entscheidend ist die Frage, ob unter dieser Nummer die Daten der einzelnen Mandate erfasst werden, oder unter der Beraternummer des jeweiligen StB - das ist nämlich der bisher überwiegend von DATEV empfohlene Fall. 


Daran hängen ja leider noch ein paar Dinge mehr, als nur eine wechselseitige Freischaltung.

 

Beispielsweise

 

- bräuchten dann beide Berater das RZ-Kennwort für die mandantengenutzte Unterberaternummer

- müssten die Berateradressdaten von beiden Beratern in den jeweiligen System ergänzt werden

 

Mit der Zeit würden mir sicher noch mehr Dinge einfallen. Daher kann ich hier nur ganz klar der Empfehlung der DATEV folgen.

 

Zudem wäre es auch meiner Sicht zwingend erforderlich, dass beiden Beratern klar ist, was dort technisch passiert - und ohne da irgendwem nahe treten zu wollen, sehe ich das bei einer Vielzahl von Kanzleien nicht gewährleistet.

 

Ich bin ja ebenfalls dabei, dass das in einer idealen Welt auf einfache Art und Weise möglich ist. Aber da hat es @metalposaunist ja schon erwähnt... "Ende der 20er".

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 8 von 11
1091 Mal angesehen

@nadimb , 

 

da haben Sie Recht - die Frage ist halt, welche Priorität gilt!

Mandantenwunsch oder Kanzleimanagement 

 

da will ich niemandem „Vorschläge“ machen - wollte ihnen den derzeit zu ihrer Frage gangbaren Weg zeigen. Dass das auch eine Krücke ist, stelle ich nicht in Abrede!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
metalposaunist
Unerreicht
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1082 Mal angesehen

@Michael-Renz schrieb:

Mandantenwunsch oder Kanzleimanagement


Ohne Mandanten keine Kanzlei. Also? 😉 Natürlich nicht im Verhältnis 100% / 0% aber wenn DATEV die Mandanten und das aktuell technisch Mögliche "nicht beachtet" fährt der Zug irgdwann ab. Deshalb können wir nur hoffen, dass das Ziel 2026/2029 wirklich eingehalten wird und uns KMnext, Lohn online und DUO next wirklich helfen, den Wünschen der Mandanten gerecht zu werden bzw. um überhaupt dem nachkommen zu können. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
nadimb
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@metalposaunist  schrieb:

@Michael-Renz schrieb:

Mandantenwunsch oder Kanzleimanagement


Ohne Mandanten keine Kanzlei. Also? 😉

@metalposaunist 

 

In einer altruistischen Welt: ja.

 

In unserer Welt: "Ohne Mandanten -> kein Geld -> ohne Geld -> keine Kanzlei".

 

Und das ist einer der Gründe, weswegen ich die theoretische technische/organisatorische Möglichkeit von @Michael-Renz ausschließen würde.

 

Da kämen etliche weitere potentielle Szenarien hinzu:

 

- Mandant verkauft eine der beiden GmbHs -> Berater dieser GmbH muss spätestens dann neuen DUO-Vertrag + SL bestellen (falls er das Mandat behält)

- Mandant möchte nicht mehr nur alleine auf die GmbHs Zugriff haben, sondern hat Angestellte -> Prozess mit Papierformular (übergreifende Freischaltung) beginnt von vorne

- ...

 

Ich finde es prima, wenn man seinem Mandanten den bestmöglichen Service bieten möchte (und theoretisch auch kann/könnte). Dazu dann das dicke "ABER": wer bezahlt am Ende die Rechnung? Ich habe sehr viele Jahre in der Gastro verbracht, bin daher maximal serviceorientiert. Aber da hat es sich auch meist widergespiegelt in Form von Trinkgeld oder Ähnlichem. Den meisten Mandanten sind ihre Steuerberater doch ohnehin schon zu teuer - weil kaum einer erkennt, was in den Kanzleien passiert und welchen Mehrwert man stiftet (oder stiften kann). Regelmäßige Honorardebatten dürften den Wenigsten fremd sein.

 

Wenn es bessere (vor allem schnellere) technisch/organisatorische Wege gäbe: dafür! Gibt es aber Stand heute nicht. Daher würde ich das auch jedem Mandanten ganz unverblümt so ins Gesicht sagen: "mache ich gerne für dich. Kostet aber ungefähr ne Mark-Fünfzig". 

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Tobias_Ettl
Erfahrener
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@Michael-Renz  schrieb:

@nadimb , 

 

da haben Sie Recht - die Frage ist halt, welche Priorität gilt!

Mandantenwunsch oder Kanzleimanagement 

 

da will ich niemandem „Vorschläge“ machen - wollte ihnen den derzeit zu ihrer Frage gangbaren Weg zeigen. Dass das auch eine Krücke ist, stelle ich nicht in Abrede!


Aus meiner Sicht stellen sich noch zusätzlich Fragen zum Datenschutz und zur Archivierung der Daten des Mandanten. Ich würde nicht mit einem Dritten Steuerberater Daten des Mandanten teilen. Über den Weg kann man nicht unterscheiden welche Daten eingesehen werden können oder nicht. Mit dem Beraterpasswort kann grundsätzlich alles gemacht werden. Hier könnte nur ein Schuh draus werden, wenn ein Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft besteht, allerdings wäre mir auch das zu schwammig. Ich präferiere auch immer den Ansatz, dass die Daten die wir im Auftrag verantworten auch bei unserer Mitgliedschaft im DATEV Rechenzentrum angehängt sind und stimme @nadimb zu.

 

Dass wir uns für den einen oder anderen Fall verbiegen, sollte nicht als Standard in irgendeinerweise groß beleuchtet oder Erwähnung finden 😉

#sendepause MfG Tobias Ettl
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Philipp_Aigner
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Daniel Bohle
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nadimb
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Tobias_Ettl
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Michael Renz
Rang: Experte
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