Hallo,
wir haben für einen Mandanten zur Anlage Unternehmen Online für diesen eine Unterberaternummer erstellt sowie die Online Erklärung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft abgesendet.
Wir möchten, dass die Datev Rechnung für das „Unternehmen Online“ an den Mandaten geht.
Ich habe jetzt für die Unterberaternummer des Mandanten bereits über den Datev Shop
ArtNr. 95138 das Unternehmen Online bestellt.
Nun muss dieser ja noch im Unternehmen Online unter „Stammdaten online - Mandanten neu anlegen / erweitern“ angelegt werden.
Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob ich hier bei den Angaben zur Berater/Mandant unsere Beraternummer angeben kann und die Rechnung trotzdem an den Mandaten geht oder muss hier zwingend die Unterberaternummer angegeben werden?
Ich möchte vermeiden im Kanzlei Rechnungswesen alles auf die Unterberaternummer umzustellen,
so wie wir es bisher immer gemacht haben und es vielleicht gar nicht nötig ist.
Funktioniert das?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Sven Kerner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dort müssen Sie die Kombination eingebe, die bei Ihnen im Arbeitsplatz unter der REWE Leistung liegt. Wenn das Ihre Kanzleiberaternummer ist, müssen Sie diese dort auch eintragen. Andernfalls findet DATEV die Belege dazu nicht.
Die 3,50€ landen dann auf Ihrer Rechnung, weil die Daten unter Ihrer Beraternummer liegen.
Möchten Sie, dass das Mandat von DATEV direkt eine Rechnung über 10,50€ für den UO Vertrag und die 3,50€ für den Speicher bekommt, müssen Sie im REWE auch auf die neue Beraternummer vom Mandanten umstellen inkl. Lohn, weil die Leistungen Lohn und REWE immer unter dergleichen Kombination liegen müssen, da sonst keine digitale Personalakte möglich ist.
Danke für Ihre Antwort.
Ich wollte uns eben das ganze Umgestelle der Beraternummern in REWE und im LODAS ersparen
wenn es doch evtl. anders geht.
Sehe ich das jetzt richtig, bei dieser Angabe geht es "nur" um den Speicher für 3,50€ und der Rest
10,50€ für den UO Vertrag würde schon dem Mandanten in Rechnung gestellt werden?
Danke
Sven Kerner
@skerner schrieb:Sehe ich das jetzt richtig, bei dieser Angabe geht es "nur" um den Speicher für 3,50€ und der Rest
10,50€ für den UO Vertrag würde schon dem Mandanten in Rechnung gestellt werden?
Korrekt. Deshalb ist man ja dahinter her, dass das Mandat gleich von Anfang an "richtig" scannt und nicht jeder Beleg 1MB groß ist, damit ca. 7500 bis 10.000 Belege in 3,50€ passen.
Aber auch das wird geändert. Dann haben Sie als Kanzlei einen Pool an Speicherplatz von DATEV. Deshalb macht es ggf. Sinn doch jede FiBu unter der mandantengenutzten Beraternummer anzulegen, wenn UO zum Einsatz kommt, weil der Mandant so seine eigenen 5GB hat und nicht in Ihrem Pool mit liegt. Ist Ihre Kanzlei durchdigitalisiert mit 99% UO Mandanten und meine Steuern, DMS und Co. kommt man ggf. langfristig günstiger, wenn man doch die Kanzleiberaternummer nimmt.
Für mehr Durchblick im Speicherdschungel: Ihr MyDATEV Dokumentenspeicher
Selbstbucher landen aber Datenmäßig immer auf der mandantengenutzten Beraternummer.
DATEV rechnet immer da ab, unter welcher Beraternummer Daten liegen, landen die Kosten auch dazu auf der Rechnung. Das kann man nicht ändern und das mitgliedgsgebundene Mandantengeschäft ist daher auch nur eine Teillösung. Achtung dabei: Das Mandat steht dann in einem direkt Vertragsverhältnis mit DATEV und muss auch all seine Verträge (DUO, ...) mit der DATEV zusammen eigenständig verwalten. Sie als StB sind dann raus und können nur unterstützen. Ob das immer das Optimale ist, weil Mandanten meist die Struktur und Arbeitsweise der DATEV nicht kennen und am Ende sowieso die Arbeit machen, wo der Mandant seine Unterschrift drunter packt ... immer schwierig. Besser ist es in unserem Fall, wenn wir aus der IT alles zentral machen. Geht meist schneller und effektiver.
Sie können sich das jedoch "zurückholen" und alles Vertragliche per Dokument wieder zu sich holen.
"DATEV rechnet immer da ab, unter welcher Beraternummer Daten liegen, landen die Kosten auch dazu auf der Rechnung. Das kann man nicht ändern und das mitgliedgsgebundene Mandantengeschäft ist daher auch nur eine Teillösung. Achtung dabei: Das Mandat steht dann in einem direkt Vertragsverhältnis mit DATEV und muss auch all seine Verträge (DUO, ...) mit der DATEV zusammen eigenständig verwalten...."
Das ist ja das Unding des Jahrzehnts.
Es ist schon erschreckend, dass DATEV keine Möglichkeit bietet die DATEV Kosten mandantenspezifisch ordentlich aufzuschlüsseln. --> Da kann bei einigen Mandaten schon aus einer schwarzen Null, eine rote Null für die Kanzlei daraus werden.
siehe auch Diskussion und Antwort seitens DATEV hier:
Hallo Herr Bohle,
unser Mandant hat eine eigene Unterberaternummer und alles ist korrekt in DUO eingerichtet und funktioniert. Die Rechnungen von DATEV kommen an unsere Kanzlei und werden dann an den Mandanten weiterberechnet. Kann man diesen laufenden Vertrag jetzt so umstellen, dass der Mandant kanzleiunabhängig die Rechnung von DATEV bekommt und wir damit "raus" sind? Wenn ja, wie läuft das ab?
Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Schilling,
"ist korrekt in DUO eingerichtet".
Es gibt mehrere Möglichkeiten es korrekt einzurichten.
Liegen die Belege online Bestände auf Ihrer Hauptberaternummer oder auf der Unterberaternummer des Mandanten?
1) Auf Hauptberaternummer: Die monatliche Gebühr für DUO würde von DATEV direkt mit dem Mandanten abgerechnet. Die Gebühr für Belege Online (Speicherplatzgebühr) bliebe auf Ihrer Rechnung.
2) Auf Unterberaternummer: DATEV würde die DUO Gebühren und die Belege online Gebühren mit ihrem Mandanten abrechnen.
Der Wechsel ist möglich ich habe das aber noch nie gemacht.
@metalposaunist hast du schonmal von Leistungsverbund auf Mandanten Direktgeschäft umgestellt?
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Junker
@barbaraschilling: Klar, das geht. Geht sogar online "ohne Unterschriften" - alles im Browser.
Formulare zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft
Bitte beachten, dass das Mandant nur die Rechnung bekommt, wo auch Daten drunter liegen. Heißt, liegen die UO Stammdaten unter Ihrer Kanzleiberaternummer, tauchen diese weiterhin auf Ihrer Rechnung auf.
Bitte beachten, dass das Mandat dann eine Direktbeziehung zu DATEV hat und im Zweifel auch selbst alle Programme kündigen muss. Das muss man am besten alle Mandate an die Hand nehmen, weil "niemand" von denen weiß, dass man sowas auch am besten per SK einfach und schnell erledigen kann. Wenn ja, wissen diese aber ggf. nicht, was sie der DATEV schreiben sollen.
Vielen Dank für die Antworten.
Die Mandantendaten liegen auf der Unterberaternummer. Der Mandant soll lediglich in ein Direktgeschäft mit der DATEV eintreten können und damit selber Verantwortung für den Vertrag tragen.
Hallo Herr Bohle,
wenn ich die Beraternummer in Lohn und Gehalt auch auf die mandantengenutzte Beraternummer umstelle, erfolgt dann eine weitere Abrechnung (neben UO und Speicher) an den Mandanten?
Das möchte ich möglichst vermeiden, da wir Lohnrechnungen gesondert stellen.
Grüße aus Hildesheim
Rüdiger Scharf
@rüdigerscharf schrieb:
wenn ich die Beraternummer in Lohn und Gehalt auch auf die mandantengenutzte Beraternummer umstelle, erfolgt dann eine weitere Abrechnung (neben UO und Speicher) an den Mandanten?
Sollte nicht so sein. Denn: Unter der Beraternummer, unter der Daten (allgemein; egal, ob Lohn oder FiBu, Steuern, ...) und RZ-Services der DATEV genutzt werden, fallen die Kosten an. Das können Sie z.B. via Service Anwendungen prüfen, wenn Sie sich dort die Daten im RZ anzeigen lassen.
Haben Sie das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aber nicht aktiviert, listet DATEV die Beraternummer des Mandanten auf der Kanzleirechnung mit den Kosten auf. Aktivieren Sie das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft wandert der Teil von Ihrer Kanzleirechnung auf eine eigene des Mandanten, die DATEV direkt dorthin schickt.
Das mitgliedsbezogene Mandantengeschäft erlauben wir nie und berechnen die Positionen einzeln weiter.
@metalposaunist Da hatten wir es vor einem halben Jahr (?) drüber. Ich plane die Excelltabellen mit einem Makro auszustatten. Sind Sie da fit drin? Wäre denke ich ein halber Tag Videokonferenz. --> Dann würden die DatevGebühren nach Mandanten aufgeschlüsselt auf Knopfdruck aus dem Rechnungsdatendownload generiert.
@jjunker schrieb:
Sind Sie da fit drin?
Nope. So gar nicht. Bisschen Excel kann ich aber bei einem SVERWEIS hört's dann auch schon wieder auf, weil man ihn nie nutzt. Ich zumindest nicht.
WB an Mandanten ist auch bisher nicht mein Problem und will es auch nicht unbedingt dazu machen. Da gibt's unsere FiBu und Partner, die wild was entscheiden.
Ich komme durch nicht durch diesen Dschungel. Was sind die Vorteile, Kanzlei Rewe mit der Unterberaternummer anzulegen und nicht mit der Kanzleiberaternummer.
Und falls es besser ist, die Unterberaternummer zu nutzen, gibt es eine Anleitung, es in Kanzlei Rewe umzustellen?
@stbchrira schrieb: Was sind die Vorteile, Kanzlei Rewe mit der Unterberaternummer anzulegen und nicht mit der Kanzleiberaternummer.
Auf den Punkt gebracht:
a) Die Möglichkeit, dass die DATEV EDV-Kosten direkt mit dem Mandanten abrechnet. Die Weiterberechnung von EDV-Kosten durch den Steuerberater zusätzlich zum Honorar der StBVV ist berufsrechtlich mindestens kritisch
b) Die Verlagerung bestimmter Programmbestände in die Verantwortungssphäre des Mandanten, so dass der Steuerberater keine Verantwortung hat im Fall von Mandatsinsolvenz, Betriebsaufgabe, usw.
Wg. der Anleitung beispielsweise hier
Weitere Beiträge zum Thema Unterberaternummer/MigMag siehe u.a. hier: