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Kasse im DUO ersetzt keine Aufzeichnungen mangels TSE

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letzte Antwort am 11.04.2025 10:53:12 von Neu_hier
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jbo
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo, wir haben eine Frage an die Anwender von DUO und dort explizit der Kasse.

Wir hatten letztens eine ext. Schulung und dort stand im Raum, ob die DUO Kasse eigentlich auch eine TSE hat bzw. benötigt um als elektronisches Aufzeichnungssystem so vom FA anerkannt zu werden. Wir sprechen hier nicht von Mandanten, die über eine zertifizierte TSE Reg. Kasse verfügen und nur mittels DUO Kasse quasi ihre Aufzeichnungen fürs Einspielen in REWE nutzen. Es geht um die vielen kleinen Mandanten, die im DUO ihre Bar Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen (ohne TSE und ohne Reg Kasse) quasi die offene Ladenkasse übers DUO Kassenbuch spiegeln und über keine weiteren handschriftlichen Aufzeichnungen verfügen. Es liegt nämlich die Empfehlung vor, dass die DUO Kasse bei solchen Mandanten durch handschriftliche Aufzeichnungen gespiegelt werden müssen, also es muss zusätzlich Papier vorliegen. Auch dient DUO niemals nicht zur Registrierung von Bar Umsätzen.

 

Wer hat dazu Erfahrungen.

 

Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

 

Gruß

jbo 

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
272 Mal angesehen

Hallo,

 

die TSE kann durch die DUO Kasse nicht ersetzt werden, das kann sich höchstens ergänzen. Das TSE Modul zeichnet alle möglichen Bewegungen auf. Die Datev Kasse erfasst die Einnahmen und Ausgaben die man einträgt. TSE Kassen können Bewegungen automatisch dahin transferieren. So ergänzt sich das.

 

"Es geht um die vielen kleinen Mandanten, die im DUO ihre Bar Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen"

 

Wieso soll die Datev Kasse nicht die Papierkasse ersetzen können, wenn diese täglich festgeschrieben (unveränderbar) und ordnungsgemäß geführt wird und das drumherum (Quittungen / externe Software etc.) passt.

 

 

https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/kassenbuch-online-datev-kassenbuch-programm/#:~:text=Gesch%C3%A4ftsvorf%C3%A4lle%20und%20der%20Kassenstand%20werden,und%20vom%20Finanzamt%20anerkannt%20wird.

 

"Geschäftsvorfälle und der Kassenstand werden übersichtlich dargestellt, sodass man sich schnell einen tagesaktuellen Überblick verschaffen kann. Zudem wird in der Regel garantiert, dass das Kassenbuch rechtskonform geführt und vom Finanzamt anerkannt wird."

 

"Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung setzt voraus, dass alle Buchungen vollständig, richtig, zeitnah und geordnet erfolgen. Bareinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten. Zudem müssen die Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Unternehmensumsätze verschaffen kann"

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GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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Auch dient DUO niemals nicht zur Registrierung von Bar Umsätzen.

Das ist die berühmte Doppelverneinung aus dem Steuerrecht? 😄 

 

oder soll man damit keine Barumsätze erfassen dürfen?

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
203 Mal angesehen

Hier im Forum gabs dazu schon eine Diskussion, finde den Thread nicht

 

Datev hat danach etwas klargestellt: DATEV Kassenbuch online in Verbindung mit offener Ladenkasse - DATEV Hilfe-Center

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 5 von 7
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@tu_heggi  schrieb:

Hier im Forum gabs dazu schon eine Diskussion, finde den Thread nicht

 


Hallo.

 

Ist eventuell dieses Thema gemeint:

DATEV Kassenbuch online in Verbindung mit offener Ladenkasse - zurück in die digitale Steinzeit? 

 

oder der hier:

Kasse Unternehmen online nicht rechtskonform - warum strikte Festschreibung 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
tu_heggi
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
151 Mal angesehen

@m_brunzendorf  schrieb:

@tu_heggi  schrieb:

Hier im Forum gabs dazu schon eine Diskussion, finde den Thread nicht

 


Hallo.

 

Ist eventuell dieses Thema gemeint:

DATEV Kassenbuch online in Verbindung mit offener Ladenkasse - zurück in die digitale Steinzeit? 

 

 


Das war gemeint 😉 

Neu_hier
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 7
98 Mal angesehen

Kasse ist nicht Kasse ist nicht Kasse

DUO Kassenbuch hat keine TSE und kann daher die Voraussetzungen an elektronische Kassensysteme nicht erfüllen (soll es wohl auch nicht).

Einzelaufzeichnungen müssen gesondert und nach den geltenden Regelungen erfolgen, z.B. in einem elektronischen Kassensystem - Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle, mit TSE, alternativ mit einer offenen Ladenkasse, via Einzelaufzeichnungen oder retrograd handschriftlich.

Einzelaufzeichnungen müssen daneben auch ohne Kassenführungspflicht erfolgen (das geht auch in einem elektronischem System - ohne Kassenfunktion).

DUO Kassenbuch ist keine "Kasse", sondern nur ein digitales Kassenbuch, in dem die extern einzeln und gesondert aufzuzeichnenden Geschäftsvorfälle / Einzelaufzeichnungen (elektronisch mit TSE oder handschriftlich) nur zusammengefasst bzw. zusätzlich abgebildet werden. Das ist aber nicht die Einzelaufzeichnung an sich.

Wer DUO Kassenbuch neben der retrograd geführen offenen Ladenkasse nutzt, konterkariert die offenen Ladenkasse aber ggf.. Ebenfalls wer ein elektronsiches System zur Einzelaufzeichnung nutzt (das geht auch ohne "Kasse", "Kassenbuch").


Leider ist DATEV in dem Wording sehr fahrig, das Produkt heiß zwar "Kassenbuch", aber innerhalb des Programms ist von "Kasse" die Rede. Ich glaube, DATEV hatte sich selber etwas anderes vorgestellt...

DUO Kassenbuch ist meiner Meinung nach nichts Halbes und nichts Ganzes. Für buchführungspflichtige nur sehr eingeschränkt sinnvoll und nichtbuchführungspflichtige sollten es mangels Rechtspflicht zur Führung einer Kasse erst gar nicht nutzen. Jeder der bargeldintensiv am Start ist, sollte eine anständige TSE Kasse MIT Kassenbuch anschaffen.

Danke
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letzte Antwort am 11.04.2025 10:53:12 von Neu_hier
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