Hallo,
heute war ich erfreu, als ich die Meldung gelesen habe, das in den Bankumsätzen auch Skonto berücksichtigt wird und der Beleg als bezahlt gesetzt werden kann.
Dann kam die Ernüchterung . Man muß einen Toleranzwert eingeben. Und dieser ist nicht pro Kreditor individuell, sondern nur pauschal zu vergeben. Ist das so richtig ?
Was ist das dann bitte ? Warum werden nicht die hinterlegten Zahlungskonditionen verwendet ?
Soll ich 2-8 % angeben ? So groß ist die Spanne.
Oder sehe ich das falsch ?
Danke
Peter Bauer
Hallo Herr Bauer,
alle Informationen rund den Toleranzwert finden Sie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1009135.
Da käme dann auch noch die zeitliche Abgrenzung ins Spiel. Zahlbar innerhalb von 10 Tagen oder zwei Wochen. Oft wird Skonto nicht länger gewährt. Da wäre ein Abgleich von erfasstem Rechnungsdatum + x Tage Postlaufzeit und Zahlungseingang notwendig.
- Wert für Skonto individuell
- Zeitraum für Skonto individuell
Dann wäre das neue „Tool“ vollwertig verwendbar.
Aktuell zahlt jemand mit 20 Tagen Verzug zieht Skonto und das System gibt sein „OK“.
Die halbe Strecke wurde asphaltiert. Fehlen noch die anderen 50% zur brauchbaren Anwendung.
Leider hilft das ganze Szenario nicht wirklich, zumindest nicht bei den Eingangsrechnungen um die es mir hauptsächlich geht. Ich habe Skontobeträge von 2 - 7 % , je nach Lieferant. Der Zeitfaktor ist für mich egal, ich kann ja nicht beeinflussen, wann der Lieferant die Rechnung einzieht.
Aber DUO würde nicht erkennen, wenn er statt 5% nur 3% abzieht. Und ob überhaupt.
Wenn er jetzt netto abbucht, was dann ? Jeder Beleg muß geprüft werden.
Warum gibt es keine Verknüpfung mit den hinterlegten Zahlungsbedingungen, das macht selbst Lexware 🙂 .
Gruß
Bauer
... halb asphaltiert ... sehr gut bezeichnet aber schon mal die Baustellenschilder weggenommen
😂 sehr gut im Bild geblieben. Ist ungefähr wie die A44 südlich Dortmund Oder wie es die A31 15 Jahre lang war.
Gute Idee aber nicht zu Ende durchgeführt.
das ist aber keine Lösung
Für DATEV ist das aber die Lösung. Das ist die berühmte DATEV-KI*.
Gruß Achilleus
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*wähle aus
a) KI = künstliche Intelligenz oder
b) KI = keine Intelligenz
Möge der geneigte Leser selber entscheiden.
Alle können es, nur halt die DATEV nicht.
Naja, daran erkennt man, das bei der DATEV scheinbar keine Praktiker arbeiten. Mich ärgert sowas, warum begehren denn nicht mehr dagegen auf ?
@peterbauerberlin schrieb:Mich ärgert sowas, warum begehren denn nicht mehr dagegen auf ?
Warum, weil a) nur ein Minibruchteil hier in der Community sind und
b) wir fast alle seit Jahren am Kapazitätslimit eher darüber arbeiten und keine Zeit sich mit der Datev rumzuschlagen oder
c) kein Nerv für diese Diskussionen haben, weil mir das Prozedere bei Datev nicht ändern können.
Nur mal so am Rande: schon mal ein Abschluss ( Bilanz oder § 4 Abs 3 EStG) aus Lexware angesehen ? Einer der Gründe warum ich nicht wechseln wollte.
Nachtrag es gab vor einigen Jahren ,wer weiß vlt gibt es die noch innerhalb der Datev einen Zirkel von sehr kritischen 'Datevianer' die genaue Bezeichnung fällt mir gerade nicht mehr ein. Ich hatte dort eigentlich konstruktive Kritik erwartet, aber es war dann auch fast permanente Kritik ohne Lösungen und das bringt uns halt nicht weiter.
Aufbegehren tun viele und ich flüchte mich in Sarkassmus, weil DATEV ein Phlegma an sich hat, dass schon beneidenswert ist.
Alle Fehler o. unsinnige Programmroutinen werden von der DATEV schön geredet. Mein bestes Beispiel war einmal eine Antwort von Herrn Jendrizki zum Thema "Ausblenden von stornierten Buchungen" in der Buchungserfassung.
Seine Antwort sinngemäß, dass es diese Funktion nicht gibt bzw. das Ausblenden von stornierten Buchungen generell war: "In stört es nicht und er sehe hier überhaupt kein Problem. Er fände es so richtig."
Das es andere anders sehen und es auch leicht umsetzbar wäre ist der DATEV völlig egal. Und es gibt hierfür tausende Beispiele. Entscheidend ist bei DATEV nur, ob sie dafür die Gebühren erhöhen können. Umsatz ist das einzige Mantra
Es ist einfach nur zum .
Gruß Achilleus
Hallo Hr. Bodensee,
hier DATEV mit Lexware zu vergleichen ist ein bisschen unfair. Das wäre ein Kampf David gg. Goliath, denn DATEV ist letztendlich ein Profi-Programm und hat eine viel größeren Kundenkreis. Auch kostet Lexware in der einfachen Version gerade einmal 150 € und hat einen ganz anderen Kundenkreis (Selbstbucher). Wer aber als Steuerberater mit Lexware arbeitet, den kann ich nicht so ganz ernst nehmen. Da gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht.
Außerdem sollte DATEV sich einmal die Funktionsweise von Lexware selber zu eigen machen. So ist die Storno-Funktion geradezu vorbildlich und Lexware kann Belegbilder nachträglich zu einem journalisierten Buchungssatz hinzufügen.
Gruß Achilleus
Ich hätte wetten können, dass diese Ausblendfunktion inwischen gibt, finde sie aber gerade nicht mehr.
Aber auch egal , es gibt definitiv viele viele kleine Helferlein die Datev einbauen könnte und es warum auch immer nicht tut- ich glaube nicht mal das es Gebühren liegt, ich denke da gibt es andere Hemmnisse innerhalb der Datev.
Aber sei es drum jetzt ist Wochenende.