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Welche Cloud-Anwendung bestellen für Belegtransfer?

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letzte Antwort am 13.11.2024 14:52:46 von andrereissig
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lukasklein
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant gibt uns einen Buchungsstapel für seine Jahreserklärung. Die Belege sind in einer Zip-Datei inkl. XML-Zuordnung ebenfalls bereitgestellt worden und liegen lokal vor.

 

Meinem Verständnis nach - zumindest war es früher so - bestellt man über die MyDatev-Mandantenregistrierung "DUO", legt aber nur den Belege online Bestand an und schickt alles wie gehabt über den Belegtransfer hoch. Damals war es - zumindest glaube ich - so, dass nur der Belege-Online Bestand bepreist wird. 

 

Nun habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass dieses Vorgehen wohl nicht mehr möglich sei und man nun DUO komplett bestellen müsse. Die Kosten wären demnach höher obwohl die Funktionalität nicht gebraucht würde.

 

Weiß da jemand mehr? Wie handhabt ihr solche Fälle? 

 

Grüße

 

 

Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Unternehmen Online verschoben.

wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 2 von 6
186 Mal angesehen

Wenn der Mandant nichts hochlädt, haben wir die Belege Online-Bestände immer auf der Kanzlei-Beraternummer mit dem kanzleieigenen Unternehmen-Online-Vertrag angelegt, so dass wirklich nur die Kosten für Belege online dazukommen.

Dinosaurier
andrereissig
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
182 Mal angesehen

@lukasklein  schrieb:

 

Nun habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass dieses Vorgehen wohl nicht mehr möglich sei und man nun DUO komplett bestellen müsse.


Das wäre mir neu - davon habe ich noch nichts gehört.

 

Ich wüsste auch gar nicht, wie man das technisch kontrollieren sollte? Wenn ich einen BO-Bestand unter der Kanzleiberaternummer anlege, woher soll die DATEV wissen, das das kein Kanzleimandant ist?

 

Ich lege doch unter dem Kanzlei-DUO-Vertrag einfach einen neuen BO-Bestand an. Der Vertrag ist damit doch vorhanden.

 

Ich würde die fummelige MyDatev-Mandantenregistrierung einfach außen vorlassen und den Bestand direkt über die Anwendung "Stammdaten" anlegen.

 

Gerade noch gemacht - funktioniert.

Live long and prosper!
chrisocki
Experte
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Nachricht 4 von 6
176 Mal angesehen

Hallo @lukasklein,

 

aus der Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie aus Kanzleisicht die Belege hochladen wollen (als das ZIP ink. Belegbilder und XML).

 


Meinem Verständnis nach - zumindest war es früher so - bestellt man über die MyDatev-Mandantenregistrierung "DUO", legt aber nur den Belege online Bestand an und schickt alles wie gehabt über den Belegtransfer hoch. Damals war es - zumindest glaube ich - so, dass nur der Belege-Online Bestand bepreist wird. 


 Korrekt, ist ein Weg. Den Bestand kann man auch über https://duo.datev.de --> Anwendungen --> Stammdaten anlegen. Im Anschluss kann man via Belegtransfer die ZIP hochladen.

 


Nun habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass dieses Vorgehen wohl nicht mehr möglich sei und man nun DUO komplett bestellen müsse.


Die Quelle bitte direkt berichtigen! Die Aussage ist falsch.

 

Richtig ist, dass auch die Kanzlei einen Vertrag "Unternehmen online" hat. Diesen aber nicht extra bezahlen muss, da die Nutzung von Kanzlei-Rechnungswesen die Nutzung von Unternehmen online inkludiert.

Das gilt auch, wenn selbstbuchende Mandanten Rechnungswesen einsetzen (Ausnahme compact).

 

 


Die Kosten wären demnach höher obwohl die Funktionalität nicht gebraucht würde.


Wie geschrieben, durch die Nutzung von Kanzlei-Rechnungswesen fallen keine Kosten für Unternehmen online an.

 

Die Kosten für "Belege online", welches ja ein Teilmodul von Unternehmen online ist, werden nur anfallen, sofern kein Freivolumen existiert. Ob und wie weit das Freivolumen der Kanzlei "aufgeraucht" wurde, kann in dem Online-Portal "Datenspeichervolumen" eingesehen werden. 

 

https://apps.datev.de/mydatev-storageboard/ --> SmartCard-geschützter Bereich!

 

 

Alle Klarheiten beseitigt? 😉

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

lukasklein
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
166 Mal angesehen

Hallo @chrisocki , @andrereissig , @wwinkelhausen ,

danke Euch allen für die schnelle Antworten und insbesondere für die Klarstellung. Die Info tauchte in irgendeiner Whatsappgruppe auf. Ich hatte es deshalb auch als Vermutung geäußert und bin sehr dankbar über die Erklärung!

Den Weg direkt über die Stammdaten kannte ich noch nicht. Schon einmal vielen Dank dafür! 

 

Beste Grüße

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
151 Mal angesehen

@lukasklein  schrieb:

Die Info tauchte in irgendeiner Whatsappgruppe auf.


Die Auskünfte aus solchen Gruppen sind häufig nicht von Kompetenz getrübt.

 

Da wurde vor kurzem auch behauptet, dass man laut DSGVO seine eigenen persönlichen Daten nicht aufbewahren dürfte.

 

Was macht man da? Lobotomie?

 

Ich versuche demnächst mal, mir selbst 10 Euro zu klauen und mich dann anzuzeigen. 😆

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 13.11.2024 14:52:46 von andrereissig
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