Liebe DATEV Community,
das Thema DUo-Mandat im mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Ich habe hierzu auch schon einige hilfreiche Beiträge hier im Forum gelesen, habe aber noch nicht alles gänzlich verstanden. Daher hoffe ich nun hier auf Hilfe.
Meine Vorstellung ist, einen DUo-Vertrag im mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft abzuschließen und unter dessen mandantengenutzter Beraternummer einen Belege online Bestand anzulegen. In diesem Fall sollten die Kosten für DUo und Belege online dem Mandanten direkt von DATEV in Rechnung gestellt werden. Ist das so richtig?
Um nun in der Kanzlei die FiBu zu erstellen, müssen die Ordnungsbegriffe der Leistung REWE angepasst werden. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wer zahlt die Kosten für z.B. die IT-Service- und Sicherheitspauschale, Bankdatenservice, ein evt. Branchenpaket, Automatisierungsservice Bank und Rechnungen etc.? Dies sind doch Kosten/Leistungen, die mit der Leistung Rechnungswesen verknüpft sein sollten, oder? Werden diese Kosten weiterhin uns als Kanzlei in Rechnung gestellt, oder trägt sie der Mandant?
Viele Grüße
Martin
Wenn alles unter der Beraternummer des Mandanten übertragen wurde, dort auch läuft, dann laufen die vollständigen Kosten beim Mandanten und dessen eigene Rechnung auf.
Das ist ja auch Sinn und Zweck der gesamten Trennung, sonst könnte man sich das mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft auch sparen.
Abgesehen davon dass der Mandant seine Daten gerne selbst verwalten möchte
Vielen Dank.
Hallo @hkais, hallo zusammen,
@hkais schrieb:Wenn alles unter der Beraternummer des Mandanten übertragen wurde, dort auch läuft, dann laufen die vollständigen Kosten beim Mandanten und dessen eigene Rechnung auf.
Ausnahme: Die DATEV Automatisierungsservices Rechnungswesen (ASR und ASB) werden immer der Kanzlei berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wehner
DATEV eG
Ist dem so?
M.W. nach kann der Mandant die Services zubuchen und kann dann auch die Automatisierungen dazu nutzen.
Haben Sie dazu eine Dokumentennummer? Wäre für mich so neu.
Hallo @hkais ,
in der Preisliste Stand 01/2025 Seite 45. Stand 03/2025 S. 48. (=sorry, Stand 03/2025 war eine interne Preisliste)
Darüberhinaus: Die beiden Automatisierungsservices können nur in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und mit dem DATEV Arbeitsplatz für Kanzleien aktiviert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wehner
DATEV eG