@Uwe_Lutz Da DATEV inzwischen ja an einer Nachfolgelösung von LODAS arbeitet, würde ich mal davon ausgehen, dass dies in LODAS nicht mehr umgesetzt wird (auch wenn noch unklar ist, wann der Nachfolger konkret kommt). Genau aus diesem Grund möchte ich das Thema aufgrund des aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.04.24 nochmals aufgreifen. Das Urteil besagt, dass die Pauschalierung bis spätestens 28/29. Februar folglich bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden muss, um die Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten. Ansonsten wird es für den Mandanten teuer. In diversen Seminaren wird hierzu schon rege diskutiert, zu welchem Zeitpunkt nunmehr die Verbeitragung der Betriebsveranstaltungen erfolgen muss. Bekanntlich wird die Lohnsteuerbescheinigung in LODAS im Dezember übermittelt. Eine Korrektur mit Entstehungsprinzip ist nur in den ersten drei Wochen des Jahres zulässig. Bis dahin liegen meist noch nicht alle Unterlagen für eine Betriebsveranstaltung aus Dezember vor. Die Vorgehensweise der DATEV, dass die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung in Dezember erfolgt, macht die Sache nach diesem Urteil noch schlimmer. Wird die DATEV nun endlich eine Möglichkeit für LODAS schaffen, dass die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen auch in LODAS auf den Februar geschoben werden kann? Bis die Zusammenführung der beiden Programme voraussichtlich in 2026, oder eher noch später erfolgen wird, haben wir viele Sozialversicherungsprüfer, die sich freuen werden, uns die Betriebsveranstaltungen mit Pauschalierung nach diesem Urteil kaputt zu machen und das nur weil wir mit LODAS arbeiten und nicht mit Lohn und Gehalt. Ich würde mich sehr freuen, wenn ein DATEV Mitarbeiter sich erneut mal dazu äußern könnte und wie die DATEV auf dieses Urteil reagieren wird. Vielen Dank und Viele Grüße
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