@andreashofmeister schrieb: Wenn man jetzt noch die Höhe der Honorarrechnung wüsste, [...] Der RA hat rund 25.200,00 Euro ohne USt berechnet. 83,1h x 300,00 Euro Lustig ist jedoch, es wird sich über 25.200,00 Euro beschwert. Der RA hätte bei einem Streitwert von 27.500.000,00 Euro bei einer 1,3 Gebühr auch 120.430,70 Euro berechnen können. Jetzt kommt eine Grundschulfrage: Welche Zahl ist größer? 25.200 oder 120.430,70??? [Edit] Mann sollte jedoch prüfen, ob eventuell für die Rechnung des RA eine Amtshaftung in frage käme. Aber vorsicht, hierfür wird der RA auch eine Rechnung stellen. Bei der Amtshaftung kommt es tatsächlich auf das Verhaltsn des FAs und die Gründe an wie das FA die Bescheide berechnet hat. Bei uns häufen sich die Einsprüche, die vom FA bezahlt werden, weil Bescheidgrundlagen nicht nach der Rechtslage ermittelt werden, sonder nur noch nach dem Muster "Ich mach das so, weils das so [für das FA] richtig [nach dem subjektiven Rechtsempfingen des Beamten] ist".
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