Ich habe 2 Grundstücke mit unterschiedlichen Lagebezeichnungen. Ich habe diese Grundstücke jeweils angelegt. Als ich nun die Feststellungserklärung dazu anlegen wollte, ging das jeweils nur für 1 Grundstück. Muss ich für alle Grundstücke jeweils eine Feststellungserklärung abgeben? Ich muss noch anhängen, dass die Grundstücke unter einem Aktenzeichen angegeben sind. Das eine ist bebaut und das andere gilt als unbebaut. Ich kann das unbebaute zu dem anderen nicht hinzufügen, da es mit einem anderen Bodenrichtwert bewertet ist. Das kann ich beim Hinzufügen nicht gesondert vermerken, sondern es läuft unter dem 1. Wert mit. Auch das Grundbuchblatt kann nicht mehr angegeben werden. Feld ist grau hinterlegt.
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