Hallo @MBentz, ich kann verstehen, wenn Sie mit der vorherigen groben Lösungsbeschreibung nicht zurecht kommen. Eine Lösung ist allerdings von vielen verschiedenen Informationen abhängig, die mir an dieser Stelle in der Community einfach fehlen. Auch lässt sich die Lösung nicht einfach in wenigen Worten/Schritten formulieren. Zum Beispiel: In welchen Wirtschaftsjahr buchen Sie? Welchen DATEV-Standardkontenrahmen nutzen Sie (vermutlich SKR03)? Für welche Gesellschaftergruppe (Vollhafter oder Teilhafter) soll das jeweilige Konto bebucht werden? Ist das jeweilige Konto bereits bebucht? Sind die Buchungen festgeschrieben? Welchen Kontenzweck hat das jeweilige Konto aktuell? Welcher Kontenzweck soll verwendet werden? Wurde in den Stammdaten das Kontrollkästchen Individuelle Funktionen gesetzt? Wissen Sie, wie man Kontenfunktionen einrichtet? ... Die von Ihnen genannten und nachfolgende Konten sind ab dem Wirtschaftsjahr 2023 bei den Personengesellschaften (z. B. bei den Rechtsform KG, OHG, GmbH & Co. KG und GbR) nicht mehr zulässig: 851 Satzungsmäßige Rücklage (SKR03) 855 Andere Gewinnrücklagen (SKR03) Für alle Mitleser lässt lässt sich die Lösung in wenigen Sätzen wie folgt zusammenfassen: Ab Wirtschaftsjahr 2022 muss der jeweilige Kontenzweck (Rücklagen Personengesellschaften - Kontenzwecke (Dok.-Nr. 5362019)) zugeordnet werden und die erwarteten Kontenfunktion des Kontenzwecks vor Nutzung des Kontos eingerichtet werden (Kapitel 3.2: Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck) - DATEV Hilfe-Center). Bitte wenden Sie sich an uns im Kundensupport. Dann können wir uns aufschalten, die Fragen klären und mit Ihnen gemeinsam lösen. Freundliche Grüße Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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