Guten Tag rinnerthaler, inzwischen habe ich die Information zu Ihrer Frage bekommen: Für die Übermittlung der UStVA am 10.08.2020 ist das S.R. vom 30.06.2020 vollkommen ausreichend. -> die USt-Auswertungen werden schon mit dem Update vom 30.06.2020 die in Deutschland gesenkten Steuersätze verarbeiten können -> nach heutigem Stand wird auch das Formular zur UStVA nicht geändert, nur die Anleitung dazu wird angepasst. Soweit die aktuelle Information hierzu. Freundliche Grüße Andreas Schleimer-Noll
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