Ich habe jetzt zufällig erst an einem AOK-Seminar teilgenommen, es hat sich wohl für neue Elternzeiten ab 2024 etwas geändert, so dass jetzt eine Ende-Elternzeit gemeldet werden muss: Hier das Beispiel: Beispiel – Teilzeittätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze Eine seit Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerin befindet sich vom 20.9.2024 bis zum 24.7.2026 in Elternzeit. Am 5.5.2025 nimmt sie beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung (wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden, monatliches Arbeitsentgelt 1.700 €) auf. Lösung • Die Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung am 5.5.2025 ist nicht gesondert zu melden, weil sich weder die Beitragsgruppe noch der Personengruppenschlüssel ändert. • Allerdings ist das Ende der Elternzeit zum 4.5.2025 mit dem Abgabegrund „37“ zu melden. • Zum Jahreswechsel ist eine Jahresmeldung mit Abgabegrund „50“ zu erstellen. • Hinweis: Nach Beendigung dieser Beschäftigung ist eine Beginn-Meldung mit Abgabegrund „17“ erforderlich, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. ------------------------------------------ hier noch von der TKK: Was ist, wenn Beschäftigte während der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber arbeiten? Die aktuellen Elternzeitregelungen machen es möglich: Eltern können bei ihrem Arbeitgeber vorübergehend in Teilzeit arbeiten, während sie in Elternzeit sind. In solchen Fällen müssen Arbeitgeber eine Ende-Meldung für die Elternzeit abgeben. Dann endet der Zeitraum am Tag, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird. Sobald die Teilzeitbeschäftigung endet und die Elternzeit wieder oder erneut greift, wird eine Beginn-Meldung fällig. Beides ist nicht erforderlich, wenn die vorübergehende Beschäftigung nur geringfügig ist. -------------------------------- Allerdings weiss ich auch nicht, wie man diese Meldung jetzt neu in Lodas generiert. Reicht es evtl. die Elternzeit im Reiter " Mutterschutz" und dort dann unter "Elternzeit" einzugeben und Lodas macht dann automatisch diese Meldung?
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