Hallo zusammen,
einer unserer Mitarbeiter hat Elternteilzeit beantragt, also Elternzeit mit einer Teilzeittätigkeit von 30 Std./Woche.
Der Verdienst liegt über 556,00 €.
Wir haben die Erfassung genau nach Dok.-Nr. 1021025, Abschnitt "2.1 Beschäftigung während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden und Entgelt über 556,00 EUR erfassen" durchgeführt.
Nun haben wir jedoch ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten, in dem wir aufgefordert werden, eine Unterbrechnungsmeldung für den Mitarbeiter zu übermitteln.
Lt. dem o. g. Dokument soll allerdings keine Fehlzeit "Elternzeit" erfasst werden, weshalb auch keine automoatische Unterbrechnungsmeldung erstellt und übermittelt wird.
Als wir versucht haben, die Fehlzeit doch noch zusätzlich zu erfassen, wurde keine Lohnabrechnung für den Mitarbeiter erzeugt.
Daher unsere Frage:
Können wir die Unterbrechungsmeldung in LODAS auch irgendwie manuell anstoßen?
Falls ja, wie und wo funktioniert das?
Für eure Mithilfe danken wir im Voraus.
Vielen Dank und LG 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Unterbrechungsmeldung können Sie nicht erstellen, da ja nicht unterbrochen wird. Da irrt die Krankenkasse. MMn jedenfalls.
Ich habe jetzt zufällig erst an einem AOK-Seminar teilgenommen, es hat sich wohl für neue Elternzeiten ab 2024 etwas geändert, so dass jetzt eine Ende-Elternzeit gemeldet werden muss: Hier das Beispiel:
Beispiel – Teilzeittätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
Eine seit Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerin befindet sich vom
20.9.2024 bis zum 24.7.2026 in Elternzeit.
Am 5.5.2025 nimmt sie beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung (wöchentliche Arbeitszeit
25 Stunden, monatliches Arbeitsentgelt 1.700 €) auf.
Lösung
• Die Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung am 5.5.2025 ist nicht gesondert zu
melden, weil sich weder die Beitragsgruppe noch der Personengruppenschlüssel ändert.
• Allerdings ist das Ende der Elternzeit zum 4.5.2025 mit dem Abgabegrund „37“ zu melden.
• Zum Jahreswechsel ist eine Jahresmeldung mit Abgabegrund „50“ zu erstellen.
• Hinweis: Nach Beendigung dieser Beschäftigung ist eine Beginn-Meldung mit Abgabegrund „17“
erforderlich, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht.
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hier noch von der TKK:
Die aktuellen Elternzeitregelungen machen es möglich: Eltern können bei ihrem Arbeitgeber vorübergehend in Teilzeit arbeiten, während sie in Elternzeit sind. In solchen Fällen müssen Arbeitgeber eine Ende-Meldung für die Elternzeit abgeben. Dann endet der Zeitraum am Tag, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird.
Sobald die Teilzeitbeschäftigung endet und die Elternzeit wieder oder erneut greift, wird eine Beginn-Meldung fällig.
Beides ist nicht erforderlich, wenn die vorübergehende Beschäftigung nur geringfügig ist.
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Allerdings weiss ich auch nicht, wie man diese Meldung jetzt neu in Lodas generiert. Reicht es evtl. die Elternzeit im Reiter " Mutterschutz" und dort dann unter "Elternzeit" einzugeben und Lodas macht dann automatisch diese Meldung?
Hey,
an soetwas in der Art dachte ich evtl. auch...
An sich wäre das ganze wahrscheinlich auch einfacher, wenn der Mitarbeiter erst 100% Elternzeit bezogen und währenddessen eine Teilzeittätigkeit aufgenommen hätte.
Dann könnten wir einfach ein Tag vor der Teilzeittätigkeit in den Fehlzeiten das "Ende" der Elternzeit hinterlegen.
Er hat aber leider davor ganz normal voll gearbeitet und ist dann für drei Monate in Elternteilzeit.
Da es sich auch um den Vater handelt, können wir ja auch keine Daten im Reiter Mutterschutz hinterlegen.
Haben der Krankenkasse jetzt einfach mal eine Mail geschrieben und das ganze geschildert.
Werde auf jeden Fall ein Update geben, sobald ich eine Rückinfo erhalten habe. 🙂
@fraua schrieb:Allerdings weiss ich auch nicht, wie man diese Meldung jetzt neu in Lodas generiert. Reicht es evtl. die Elternzeit im Reiter " Mutterschutz" und dort dann unter "Elternzeit" einzugeben und Lodas macht dann automatisch diese Meldung?
Ja. Bzw. habe ich die entsprechende Fehlzeit beendet (an den Eintrag beim Mutterschutz habe ich nicht gedacht) und es hat die Meldung 37 erzeugt.
Meldungen, wie hier beschrieben, müssen doch nur dann erfolgen, wenn es Elternzeiten ohne Entgelt gibt.
Steht doch genau so im Beispiel drin. Sobald Teilzeit beginnt, ist die Elternzeit (für die SV) zu Ende, auch wenn sie formal noch nicht beendet ist.
Bei @CaroO ist aber während der Elternzeit immer eine Teilzeitbeschäftigung vorhanden.
Also ist nichts zu melden, weil es keine Unterbrechung gibt.
Die BKK pronova schreib explizit:
Die Elternzeit ist nur dann zu melden, wenn die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Ent-gelt unterbrochen wird, also während der Elternzeit keine (Teilzeit-) Beschäftigung ausgeübt wird.
Wenn die KK natürlich nur Kenntnis von der Elternzeit des Vaters hat, nicht aber davon, dass er während der ganzen Elternzeit in Teilzeit arbeitet, muss man ihr das mitteilen, wenn so eine Anforderung zur Abgabe einer Meldung kommt.
... ja, das macht Sinn :).
Gibt es dann über Lodas in diesem Fall gar keine Info an die KK, dass der AN jetzt zwar nur noch in Teilzeit ist, aber eben gleichzeitig auch in Elternzeit. Geht dies dann nur über den schriftlichen Weg, wenn die KK vom Arbeitgeber diese Info will?