Liebe Community, heute möchte ich zu den in der letzten Woche genannten Fragen gesammelt antworten. Korrektur der Lohnabrechnung Zuerst stellt sich die von @UH2020 geäußerte grundsätzliche Frage, ob die Lohnabrechnung im Jahr 2020 korrigiert werden muss. Im genannten Rundschreiben GKV RS2021/518 vom 20.07.2021 gibt es den Punkt 3. Rückforderung von Kurzarbeitergeld nach § 328 SGB III, der wohl den Großteil der Fälle betreffen dürfte. Hier ein kleiner Auszug aus dem Rundschreiben: Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen hier mit der Community, ob die alleinige Korrektur des Kug-Antrags ausreichend war oder ob die komplette Lohnabrechnung inklusive aller DÜ-Verfahren (z. B. Steuer und Sozialversicherung) korrigiert werden müssen. Aus den Gesprächen in unserem Kundensupport entnehmen wir, dass beide Varianten in der Praxis vorkommen können. Hier wurde uns z.B. auch bestätigt @diver-redsea, dass manuelle Korrekturen durchaus von den Prüfern der Agentur für Arbeit angenommen wurden. Auch Anträge auf Fristverlängerungen werden grundsätzlich akzeptiert. Lösungsmöglichkeiten Wir verstehen, dass eine Möglichkeit der Nachberechnung auf 2020 mit den bestehenden Systemen für Sie am wenigsten manuellen Aufwand bedeutet. Nachdem uns die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt hat, dass die Kug-Prüfungen verspätet durchgeführt werden, haben wir geprüft, ob dies eine reale Möglichkeit werden kann. Die Analyse hat aber ergeben, dass die Erweiterung der Rückrechnungstiefe aus technischer und fachlicher Sicht ausgeschlossen ist. Darüber hinaus würde eine Erweiterung einen massiven Eingriff in die bestehenden Systeme mit hohen Risiken auch für laufende Abrechnungen (unabhängig von der Kug-Abrechnung) bedeuten. Daher fokussieren wir uns auf die Lösung der Datensicherung. In Lohn und Gehalt haben einige Kunden die notwendigen Schritte dazu schon durchgeführt @StarkWo. Die ersten Kundenerfahrungen zeigen: Die Lösung bedeutet manuellen Aufwand, aber es ist machbar und man muss zumindest nicht selbst die Kug-Berechnungen durchführen. Am Ende bekommt man einen korrigierten Kug-Leistungsantrag, der an die Agentur für Arbeit weitergegeben werden kann. Nachdem dieser Lösungs-Ansatz schon ersten Kunden geholfen hat, konzentrieren wir uns darauf, diese Lösung im 1. Schritt mit einer Checkliste im DATEV-Hilfecenter zu beschreiben. Auch mögliche Querwirkungen wie von @JenKlaus beschrieben, befinden sich gerade in der Analyse. Deshalb gerne – wie von Ihnen geschrieben - bei einem überschaubaren Aufwand die Korrekturen manuell durchführen. Wie wir Sie unterstützen können, wenn auch die Lohnabrechnungen inklusive Steuer und Sozialversicherung zu korrigieren sind @Albrecht_Saelzer, werden wir in einem 2. Schritt und weiterhin mit hoher Priorität analysieren. Aktueller Zeitplan Die Checkliste Lohn und Gehalt stellen wir Ihnen voraussichtlich Ende nächster Woche im DATEV-Hilfecenter zur Verfügung. Für LODAS entwickeln wir gerade die Möglichkeit, die RZ-Sicherung aus 2021 auf eine neue Mandantennummer zu kopieren. Daher wird im Laufe des März 2022 dann auch die Checkliste für LODAS folgen. Mit dieser Lösung können Sie die Kug-Berechnung in den Lohn-Programmen durchführen. Der neue Kug-Antrag wird erstellt und Sie können diesen an die Agentur für Arbeit geben. @id_norderstedt die Lösung bedeutet aber kein weiteres Tool, sondern eine Handlungsempfehlung, wie Sie in den Lohnabrechnungsprogrammen zu den korrigierten Werten bzw. Auswertungen über die Datensicherung kommen. Parallel folgen im März 2022 die Vorbereitungen für den zweiten Sachverhalt: Die Lohnabrechnungen inklusive Steuer und Sozialversicherung müssen ebenfalls korrigiert werden. Dies wird aber noch etwas Zeit erfordern. Wir informieren Sie hier weiter über die nächsten Schritte. Beste Grüße Maximilian Meusel Product Owner | Produktentwicklung LODAS DATEV eG
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