@Gutti schrieb: wenn der Arzt keine steuerpflichtigen Umsätze hat, dann ist eine USt-ID für ihn auch keine gute Idee. Führt nur dazu, dass er - wie RAHagena schrieb - eine USt-Erklärung abgeben muss und ein Signal zur vierteljährlichen Voranmeldung gesetzt wird. Als Kleinunternehmer einen igE oder eine erhaltene sonstige Leistung mit Reverse Charge erklären zu wollen, ist Quatsch, weil man ja trotzdem keinen VoSt-Abzug hat. Bei USt-Pflichtigen Unternehmern sehe ich ein, dass eine USt-ID sinnvoll ist, falls mal was aus dem Ausland bestellt wird. Das Wissen, dass für B2B Dienstleistungen keine UST-ID erforderlich ist und trotzdem Reverse Charge gilt, scheint nicht weit verbreitet zu sein. Eine USt-ID ist immer sinnvoll, egal, welche Tätigkeit ausgeübt wird, wenn Auslandgeschäfte entstehen. Und dazu zählen Amazon oder sonstige Dienstleistungen aus dem Ausland. Ein Arzt mit steuerfreien Umsätzen oder ein Kleinunternehmer haben bei igE oder 13b die Umsatzsteuer abzuführen und dagegen aber keinen Vorsteuerabzug. Sie zahlen somit brutto, wie als wenn sie in Deutschland kaufen würden. Wenn solche Rechnungen mit USt ausgestellt werden, schulden Sie die USt auf den Bruttobetrag -> also mehr USt, als sie müssten. Ich weiß nicht, wie man es als Quatsch betiteln kann, eine vernünftige Umsatzbesteuerung vorzunehmen!?
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