@wwinkelhausen vielen Dank für die Nachricht, leider hatten sich unsere Nachrichten überschnitten. Meine laienhafte Vorstellung ist: Wenn ich beim Finanzamt für die letzten Jahre eine korrigierte Umsatzsteuererklärung abgebe, ist der Netzbetreiber so gestellt als hätte ich nicht die Kleinunternehmerregelung genutzt und auch der Staat hat bekommen, was ihm zusteht. Sollte es jedoch so sein, dass ich einmal dem Netzbetreiber die Vorsteuer erstatten muss und zusätzlich an das Finanzamt zahlen muss, wäre das nach meinem Rechtsempfinden unbillig ... Aber Steuer und Rechtsempfinden haben ja wenig miteinander zu tun. Ich freue mich auf die weitere Unterstützung.
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