Ich finde ständig öfter widersprechende Aussagen zu den E-Rechnungsnummern. Bisher benutze ich z. B. für jede Rechnung das Datum rückwärts mit einer fortlaufenden Nummer, z. B. für den 31.01.2025 so: 20250131-01. Kann ich das so beibehalten, oder muss ich eindeutigere fortlaufende Nummern verwenden, z. B. Re001, Re002, Re003 ... usw.?
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