Hallo nadimb, danke für Ihren Hinweis. Sie haben alles richtig gemacht bzw. machen wollen. Bei der Zuordnung von Personen kann der Administrator der Kanzlei Aufträge genehmigen, die als Zielberaternummer einen Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft betreffen. Ihre Rechte haben Sie schon korrekt geprüft. Daher sind bei Ihnen alle Voraussetzungen erfüllt, um eine Genehmigung erteilen zu können. In diesem Fall kommt eine Fehlermeldung, die höchstwahrscheinlich aufgrund des Vertippens der Zielberaternummer beim Antragsteller auftritt, auch wenn die E-Mail-Adresse richtig eingegeben wurde. Das können wir gerne in einem von Ihnen gestellten Servicekontakt im Detail prüfen. Gerne mit Verweis im Betreff auf den heutigen DATEV-Community-Beitrag und die Vorgangsnummer des Auftrags. Das Hilfe-Dokument, das Sie aufgrund der Fehlermeldung gefunden haben, ist leider noch nicht auf die Zuordnung von Personen angepasst. Daher Ihre Annahme, dass der Mandant den Auftrag genehmigen muss. Das ist bei dieser Art von Aufträgen nicht der Fall. Mitgliedsübergreifende Zuordnungen dürfen regulär nur von Kanzlei-Mitarbeitern genehmigt werden. Entschuldigen Sie die Verwirrung. Das passende Dokument wird morgen in der Fehlermeldung verlinkt. Grüße aus Nürnberg und allen ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest
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