Hallo, ich hoffe, dass mein Anliegen hier passt, werde aber auch einen eigenen Post dafür erstellen. Zusammenfassende Frage: Kann bei Nutzung von Niederlassungen in EO comfort auf E-Rechnungen ein niederlassungsspezifischer Name stehen? Adresse und Versand-E-Mail etc. werden korrekt von der Niederlassung übernommen, der Name hingegen zentral vom Unternehmen. Kann der Name auch je Niederlassung eingesetzt werden? Wir haben kürzlich EO comfort eingeführt. Unsere Struktur ist wie folgt: Es gibt zwei rechtlich eigenständige Kanzleien (eine GbR, an der ich zu 50% beteiligt bin, und eine PartG mbB, an der ich zu 33% bzw. steuerlich zu 100% beteiligt bin). Da ich an beiden Kanzleien im steuerlichen und DATEV-relevanten Sinne mindestens 50% Anteile habe, wurde die Kanzleien DATEV-bezogen zusammengelegt. Wir haben einen ASP-Partner und ich nutzen DATEV im Verbund, wenngleich beide Kanzleien eigene DATEV-Rechnungen erhalten (verschiedene Beraternummern etc.). Vor EO comfort, d. h. in EO classic, waren zwei Unternehmen angelegt. Jedes mit eigenem Kanzleimandanten. Im Rahmen der Einrichtung von EO comfort wurde uns geraten, nur ein Unternehmen mit zwei Niederlassungen anzulegen. Das sei für die Einrichtung einfacher. Mitarbeiter und Mandanten wurden passend zugeordnet, die Daten der Niederlassungen mit je eigenem Kanzleimandanten ebenfalls vollumfänglich gepflegt und so weiter. Es gibt verschiedene Rechnungsformulare, die jedoch entweder ein Bild zum Ausdruck enthalten oder auf Briefpapier gedruckt werden. Hier ist also kein Fehler aufgefallen. Bei E-Rechnungen hingegen wird beim Absender / Leistenden die Anschrift der Niederlassung aber der Name des Unternehmens eingesetzt. Das ist in unserem Fall natürlich in jedem Fall falsch. Viele Grüße Nils Volk
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