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Auswertung Kanzleirechnungswesen Überleitung zum steuerlichen Gewinn bei Einzelunternehmen

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letzte Antwort am 13.03.2025 14:16:37 von tax
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martin65
Meister
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Nachricht 1 von 13
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Hallo Community,

 

kann mir jemand sagen, wo ich die folgende Auswertung im Programm Kanzlei-Rechnungswesen finde?

 

Überleitung.PNG

 

 

Danke für die Mithilfe.

 

Martin Heim

Steuerberater

 

peter
Meister
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,

 

über Ausgeben - Jahresabschluss ist das im Bereich Steuerrecht zu finden

 

Unbenannt.PNG

Gruß
Peter
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MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 13
467 Mal angesehen

Hallo,

 

Jahresabschluss entwickeln | Jahresabschluss ausgeben | Auswahl unter Einzelauswertungen

mh
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martin65
Meister
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Nachricht 4 von 13
455 Mal angesehen

Hallo @peter und @MHoeft ,

 

ich bekomme diese Auswertung nicht im Programm dargestellt.

 

Überleitung 2.PNG

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 13
416 Mal angesehen

Hallo Herr Heim,

 

ich vermute, dass eine Voraussetzung nicht gegeben ist🤔.

 

Prüfen Sie bitte folgende Voraussetzungen👆:

 

  • DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
  • Ab Wirtschaftsjahr 2022
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Gewinnermittlungsart: Bilanz
  • Bereich: Steuerrecht
  • Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken

 

Weitere Informationen und auch die die genannten Voraussetzungen im Kapitel 2.2.21 Jahresabschluss – Neue Auswertung für Einzelunternehmen (Kapitelnummer wird sich in Zukunft ändern, daher auch den Kapitelüberschrift) im nachfolgenden Dokument: Neuerungen in Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1021842)

 

Ist eine Voraussetzung nicht gegeben?

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martin65
Meister
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Nachricht 6 von 13
411 Mal angesehen

@Lukas_Rudolph ,

 

es trifft alles zu, bis auf das Wirtschaftsjahr.

 

Sie schreiben ab Wirtschaftsjahr 2022. Im Screenshot ist jedoch ab Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesen.

 

Was gilt denn nun?

 

Nachtrag:

 

In dem von Ihnen zitierten Dokument ist auch 2022 genannt. Also hat sich meine Frage damit erledigt.

Na ja, hat mich einiges an Sucharbeit gekostet. Darauf kommt es nun auch nicht mehr an.

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 13
358 Mal angesehen

Hallo @martin65,

 

ich möchte mich bei Ihnen für die entstandene "Sucharbeit" entschuldigen🤝.

 

Sie haben Recht (leider 🙁)! Auf der folgenden Internetseite stand das falsche WirtschaftsjahrNeue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" (datev.de)

 

Das haben wir korrigiert🖊, jetzt steht auch dort "Ab Wirtschaftsjahr 2022"✔️.


Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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jmstb
Einsteiger
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In allen BWA-Formen wäre sowas ja auch schön...

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 13
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Hallo,

 

ich bin auf der Suche nach Infos zur der neuen Auswertung Überleitung steuerlicher Gewinn.

 

Die Links aus diesem Thread laufen alle ins leere. Im Hilfecenter finde ich auch nichts dazu.

 

VG

Tax

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 13
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Hallo @tax ,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich erstelle ein Dokument zu diesem Thema für das Hilfe-Center.


Bis dahin schon mal ein Überblick zu der Auswertung Überleitung zum steuerlichen Gewinn:


Voraussetzungen
• DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
• Ab Wirtschaftsjahr 2022
• Rechtsform: Einzelunternehmen
• Gewinnermittlungsart: Bilanz
• Bereich: Steuerrecht
• Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken


Aufbau

Jahresüberschuss

-  Abrechnungen (z. B. steuerfreie Erträge)

+ Zurechnungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben)

= Steuerlicher Gewinn


Einen detaillierten Überblick über den Aufbau der Auswertung erhalten Sie in den Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken. Hier sehen Sie auch, welche Konten in welche Position fließen.

 

Wählen Sie Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken | Postengliederung | Standard | Jahresabschluss | Überleitung steuerlicher Gewinn.

 

Sabine_BoschFruehauf_0-1741769980474.png

Haben Sie noch weitere Fragen?

 

Viele Grüße

 

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 13
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Hallo Frau Bosch-Frühauf,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Hier meine weiteren Fragen (bzw Wünsche)

 

 

Ich hätte gern diese Auswertung:

 

- Rechtsformunabhängig

- auch wenn nur ein Bereich angelegt ist (Einheitsbilanz)

- Verfügbar in Jahresabschluss entwickeln

 

 

Ich verstehe die Begrenzung auf Einzelunternehmen nicht.

Bei der Einnahmeüberschussrechnung wird auf der Auswertung, rechtsformunabhängig, immer vom betrieblichen Gewinn auf den steuerlichen übergeleitet. 

 

Warum ist der Bereich Steuerrecht notwendig? Es gibt immer noch die Einheitsbilanz. Warum sollen die steuerlichen Korrekturen hier manuell berechnet werden.

 

VG

Tax

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 13
76 Mal angesehen

Hallo @tax ,

 

Ihren Wunsch zur Erweiterung der Möglichkeiten zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns in Kanzlei-Rechnungswesen kann ich verstehen. Wegen der Portfolio-Entwicklung kann ich Ihnen aber aktuell keinen Umsetzungszeitpunkt in Aussicht stellen.


Problemumgehung:


Sie können den steuerlichen Gewinn bei anderen Rechtsformen über die Programmverbindungen zu den jeweiligen Steuerprogrammen sehen.


Wählen Sie Steuern | Körperschaftsteuer oder Steuern | Gesonderte - und einheitliche - Feststellung. In den Wertübergabeprotokollen erhalten Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden Werte.


Für Kapitalgesellschaften erhalten Sie im Programm DATEV Körperschaftsteuer die Berechnungsliste Ermittlung zu versteuerndes Einkommen.
Wählen Sie im Programm Körperschaftsteuer Auswertungen | Einzelne Auswertungen | Berechnungslisten | zu versteuerndes Einkommen/Rückstellungen.


Für Personengesellschaften erhalten Sie in der Vorerfassung für Bilanzierende unter anderem die Summenwerte der Gesellschaft.
Wählen Sie im Programm Gesonderte - und einheitliche - Feststellung Erfassen | Formulare | Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Vorerfassung für Bilanzierende. Klicken Sie im Feld IV. Datenübergabe in die Feststellungserklärung auf das Symbol zur Vorschau.


Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 13
53 Mal angesehen

Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,

 

kleines Gedankenspiel.

 

1. Szenario

Sie sind meine Mandantin -EÜR-, wir besprechen gerade den Jahresabschluss, die Auswertung Jahresabschluss entwickeln wird vom Beamer an die Wand geworfen. Wir haben alle Einnahmen und Ausgaben ausführlich besprochen, am Ende sehen Sie auf einen Blick was der betriebliche Gewinn ist und schwubs auch was der steuerliche ist. Sind gehen glücklich aus dem Termin und denken sich der Steuerberater hat aber eine gute Software.

 

2. Szenario

Sie sind meine Mandantin -Bilanzierer-, wir besprechen gerade den Jahresabschluss, die Auswertung Jahresabschluss entwickeln wird vom Beamer an die Wand geworfen. Wir haben die Bilanz und die GuV ausführlich besprochen, am Ende sehen Sie den Jahresüberschuss und sagen "ich muss doch weniger versteuern wie erwartet"..., ich "Nein, das ist nicht der steuerliche Jahresüberschuss....". Ich klicke hin und her rufe irgendwelche Wertübergabeprotkolle auf und zeige die Zu- und Abrechnungen in optisch nicht schöner Form. Sie sagen keck zu mir "ich habe mal von einem Marktführer von Steuerberatersoftware gehört...der nennt sich DATEV...wollen Sie nicht darauf umsteigen...dort ist das bestimmt viel besser gelöst...". 

 

 

VG

Tax

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letzte Antwort am 13.03.2025 14:16:37 von tax
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