Hallo Community,
kann mir jemand sagen, wo ich die folgende Auswertung im Programm Kanzlei-Rechnungswesen finde?
Danke für die Mithilfe.
Martin Heim
Steuerberater
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
über Ausgeben - Jahresabschluss ist das im Bereich Steuerrecht zu finden
Hallo,
Jahresabschluss entwickeln | Jahresabschluss ausgeben | Auswahl unter Einzelauswertungen
Hallo Herr Heim,
ich vermute, dass eine Voraussetzung nicht gegeben ist🤔.
Prüfen Sie bitte folgende Voraussetzungen👆:
Weitere Informationen und auch die die genannten Voraussetzungen im Kapitel 2.2.21 Jahresabschluss – Neue Auswertung für Einzelunternehmen (Kapitelnummer wird sich in Zukunft ändern, daher auch den Kapitelüberschrift) im nachfolgenden Dokument: Neuerungen in Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1021842)
Ist eine Voraussetzung nicht gegeben?
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
es trifft alles zu, bis auf das Wirtschaftsjahr.
Sie schreiben ab Wirtschaftsjahr 2022. Im Screenshot ist jedoch ab Wirtschaftsjahr 2021 ausgewiesen.
Was gilt denn nun?
Nachtrag:
In dem von Ihnen zitierten Dokument ist auch 2022 genannt. Also hat sich meine Frage damit erledigt.
Na ja, hat mich einiges an Sucharbeit gekostet. Darauf kommt es nun auch nicht mehr an.
Hallo @martin65,
ich möchte mich bei Ihnen für die entstandene "Sucharbeit" entschuldigen🤝.
Sie haben Recht (leider 🙁)! Auf der folgenden Internetseite stand das falsche Wirtschaftsjahr❌: Neue Auswertung "Überleitung zum steuerlichen Gewinn" (datev.de)
Das haben wir korrigiert🖊, jetzt steht auch dort "Ab Wirtschaftsjahr 2022"✔️.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
In allen BWA-Formen wäre sowas ja auch schön...
Hallo,
ich bin auf der Suche nach Infos zur der neuen Auswertung Überleitung steuerlicher Gewinn.
Die Links aus diesem Thread laufen alle ins leere. Im Hilfecenter finde ich auch nichts dazu.
VG
Tax
Hallo @tax ,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich erstelle ein Dokument zu diesem Thema für das Hilfe-Center.
Bis dahin schon mal ein Überblick zu der Auswertung Überleitung zum steuerlichen Gewinn:
Voraussetzungen
• DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
• Ab Wirtschaftsjahr 2022
• Rechtsform: Einzelunternehmen
• Gewinnermittlungsart: Bilanz
• Bereich: Steuerrecht
• Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken
Aufbau
Jahresüberschuss
- Abrechnungen (z. B. steuerfreie Erträge)
+ Zurechnungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben)
= Steuerlicher Gewinn
Einen detaillierten Überblick über den Aufbau der Auswertung erhalten Sie in den Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken. Hier sehen Sie auch, welche Konten in welche Position fließen.
Wählen Sie Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken | Postengliederung | Standard | Jahresabschluss | Überleitung steuerlicher Gewinn.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Hallo Frau Bosch-Frühauf,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hier meine weiteren Fragen (bzw Wünsche)
Ich hätte gern diese Auswertung:
- Rechtsformunabhängig
- auch wenn nur ein Bereich angelegt ist (Einheitsbilanz)
- Verfügbar in Jahresabschluss entwickeln
Ich verstehe die Begrenzung auf Einzelunternehmen nicht.
Bei der Einnahmeüberschussrechnung wird auf der Auswertung, rechtsformunabhängig, immer vom betrieblichen Gewinn auf den steuerlichen übergeleitet.
Warum ist der Bereich Steuerrecht notwendig? Es gibt immer noch die Einheitsbilanz. Warum sollen die steuerlichen Korrekturen hier manuell berechnet werden.
VG
Tax
Hallo @tax ,
Ihren Wunsch zur Erweiterung der Möglichkeiten zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns in Kanzlei-Rechnungswesen kann ich verstehen. Wegen der Portfolio-Entwicklung kann ich Ihnen aber aktuell keinen Umsetzungszeitpunkt in Aussicht stellen.
Problemumgehung:
Sie können den steuerlichen Gewinn bei anderen Rechtsformen über die Programmverbindungen zu den jeweiligen Steuerprogrammen sehen.
Wählen Sie Steuern | Körperschaftsteuer oder Steuern | Gesonderte - und einheitliche - Feststellung. In den Wertübergabeprotokollen erhalten Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden Werte.
Für Kapitalgesellschaften erhalten Sie im Programm DATEV Körperschaftsteuer die Berechnungsliste Ermittlung zu versteuerndes Einkommen.
Wählen Sie im Programm Körperschaftsteuer Auswertungen | Einzelne Auswertungen | Berechnungslisten | zu versteuerndes Einkommen/Rückstellungen.
Für Personengesellschaften erhalten Sie in der Vorerfassung für Bilanzierende unter anderem die Summenwerte der Gesellschaft.
Wählen Sie im Programm Gesonderte - und einheitliche - Feststellung Erfassen | Formulare | Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Vorerfassung für Bilanzierende. Klicken Sie im Feld IV. Datenübergabe in die Feststellungserklärung auf das Symbol zur Vorschau.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,
kleines Gedankenspiel.
1. Szenario
Sie sind meine Mandantin -EÜR-, wir besprechen gerade den Jahresabschluss, die Auswertung Jahresabschluss entwickeln wird vom Beamer an die Wand geworfen. Wir haben alle Einnahmen und Ausgaben ausführlich besprochen, am Ende sehen Sie auf einen Blick was der betriebliche Gewinn ist und schwubs auch was der steuerliche ist. Sind gehen glücklich aus dem Termin und denken sich der Steuerberater hat aber eine gute Software.
2. Szenario
Sie sind meine Mandantin -Bilanzierer-, wir besprechen gerade den Jahresabschluss, die Auswertung Jahresabschluss entwickeln wird vom Beamer an die Wand geworfen. Wir haben die Bilanz und die GuV ausführlich besprochen, am Ende sehen Sie den Jahresüberschuss und sagen "ich muss doch weniger versteuern wie erwartet"..., ich "Nein, das ist nicht der steuerliche Jahresüberschuss....". Ich klicke hin und her rufe irgendwelche Wertübergabeprotkolle auf und zeige die Zu- und Abrechnungen in optisch nicht schöner Form. Sie sagen keck zu mir "ich habe mal von einem Marktführer von Steuerberatersoftware gehört...der nennt sich DATEV...wollen Sie nicht darauf umsteigen...dort ist das bestimmt viel besser gelöst...".
VG
Tax