Hallo zusammen,
in der Buchhaltung unseres Mandanten habe ich eine Rechnung für eine Warenlieferung aus Österreich.
Mein Mandant hat keine Umsatzsteuer-ID angegeben. Folglich wird die Ware der deutschen Mehrwert-
steuer unterworfen und belastet, Lieferant hat seine Steuer-ID angegeben.
Meine Frage ist nun: Ich kann doch die Vorsteuer nicht ziehen. Auf welches Konto SKR 03 muss ich diesen
Vorgang buchen.
Rechnung ändern ist keine Option?
Ansonsten würde ich eine 40 (hebt die Funktion auf) vor die Buchung setzen.
4003425
4003400
https://apps.datev.de/help-center/documents/0907051
Buchungsschlüssel 2024 | Hinweise zur Erfassung |
40 - Aufhebung der Automatik | Verwendung des Buchungsschlüssels 40:
Erfassung:
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@ClaraE schrieb:Hallo zusammen,
in der Buchhaltung unseres Mandanten habe ich eine Rechnung für eine Warenlieferung aus Österreich.
Mein Mandant hat keine Umsatzsteuer-ID angegeben. Folglich wird die Ware der deutschen Mehrwert-
steuer unterworfen und belastet, Lieferant hat seine Steuer-ID angegeben.
Meine Frage ist nun: Ich kann doch die Vorsteuer nicht ziehen. Auf welches Konto SKR 03 muss ich diesen
Vorgang buchen.
1. Hat der Lieferant eine deutsche USt-ID angegeben? Dann auf 3400 buchen und der Vorgang ist erledigt.
2. Angenommen: Ihr deutscher Mandant ist hierbei zum Vorsteuerabzug berechtigt und hat eine USt-ID! Dann:
Der österreichische Lieferant muss die Re. korrigieren, und mit der deutschen USt-ID ergänzen sowie ohne USt abrechnen. Das hat
Ihr Mandant bucht im SKR03 ganz normal auf 3425 (oder wartet auf Storno+Neue Re.) und zahlt an den Lieferanten nur den Nettobetrag.
Der Lieferant hat seine Umsatzsteuer ID von Österreich angeben.
Unser Mandant hat keine Steuer-Id. Möchte auch keine beantragen.
Es liegen alle Tatbestandsvoraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb vor.
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Rechnungsbetrag (also der Bruttobetrag in diesem Fall), es ist die ganz normale Buchung für die Erwerbsbesteuerung vorzunehmen.
Auf der Umsatzsteuer von 19%, die der österreichische Lieferant in Rechnung gestellt hat (ich gehe davon aus: in der Annahme, der Leistungsempfänger sei Privatperson), bleibt Dein Mandant als Kosten sitzen. Je nach Höhe des Rechnungsbetrags würde ich daher eine Korrektur mit Nachreichung der USt-ID-Nummer anregen.
Ah - jetzt erst gesehen: Mandant will kein USt-ID-Nummer ... dann bleibts bei der Belastung. Sehr irrationale Einstellung des Mandanten ... so eine USt-ID-Nummer bzw. deren Beantragung tut ja im Regelfall nicht weh.
mir geht es darum, auf welches Konto SKR 03 muss ich das richtig erfassen? bin noch neu in der Branche.
ich hätte das jetzt gebucht: 4003400
@ClaraE schrieb:mir geht es darum, auf welches Konto SKR 03 muss ich das richtig erfassen? bin noch neu in der Branche.
ich hätte das jetzt gebucht: 4003400
Nein, das ist falsch.
Wie weiter oben schon aufgeführt, muss dein Mandant auf den Bruttobetrag der Rechnung Umsatzsteuer abführen, da es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt.
Du kannst 3425 anbuchen. Hier ist eine Automatik hinterlegt, welche Umsatzsteuer berechnet und abführt und gleichzeitig Vorsteuer gezogen wird.
Dein Mandant hat ohne USt-ID und durch die falsche Rechnung lediglich den Nachteil, dass er auf der ausgewiesen USt des Lieferanten sitzen bleibt, da er den Lieferanten ja Brutto bezahlt.
Beispiele:
Rechnung netto 100,00 €
USt-Ausweis 19,00 €
Rechnung brutto 119,00 €
Dein Mandant zahlt 119,00 € an den Lieferanten. Da hier ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, muss er USt abführen: 119,00 € x 19% = 22,61 €. Diesen Betrag kann er sich aber gleichzeitig als VSt wiederholen.
Wäre die Ursprungsrechnung korrekt ohne USt-Ausweis, hätte dein Mandant 19,00 € weniger aufwenden müssen.
Empfehlung: USt-ID beantragen und in Zukunft bei allen internationalen Geschäften angeben.
Warum wollen hier einige die Rechnung ohne USt buchen?
Wenn die Rechnung die deutsche USt ausweist, weil der Lieferant eben in Deutschland versteuert, dann ist diese abziehbar!
Wir fakturieren bei uns auch mit österreichischer USt, weil wir diese dort abführen. Jeder UN der uns keine UID gibt, bekommt die Rechnung wie die Privatperson mit AT-USt 20%.
Die Frage ist doch lediglich: Muss der Lieferant seine deutsche Steuernummer angeben? Ich mach das bei uns vorsorglich, da ich der Meinung bin, dass dies dem Empfänger den klaren Hinweis gibt, dass ich in AT abführe.
@mick schrieb:
@ClaraE schrieb:mir geht es darum, auf welches Konto SKR 03 muss ich das richtig erfassen? bin noch neu in der Branche.
ich hätte das jetzt gebucht: 4003400
Nein, das ist falsch.
Wie weiter oben schon aufgeführt, muss dein Mandant auf den Bruttobetrag der Rechnung Umsatzsteuer abführen, da es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt.
Der Mandant in D bekommt eine Lieferung aus AT mit deutscher USt. Wo führt der Empfänger der Ware jetzt USt an das FA ab?
Ganz normaler innergemeinschaftlicher Erwerb.
Im Sachverhalt lese ich nichts, dass der Österreichische Lieferant mit deutscher Steuer-Nr. oder deutscher ID-Nummer abrechnet (ganz im Gegenteil: er gibt seine österreichische ID-Nummer an) - daher auch kein Vorsteuerabzug. Vielmehr scheint es sich aus Sicht des Lieferanten um den Fernabsatz-Fall an private Abnehmer in anderen EU-Staaten zu handeln.
ganz schön kompliziert!!!
Also ich buche den Fall jetzt auf das Konto 3425, hoffe das es nicht falsch ist.
Ich war halt nur darüber gestolpert wegen den 19 % Umsatzsteuer.
Ich fände es ganz wunderbar, wenn man sich - als Bearbeiter einer Buchhaltung - in die Thematik einlesen würde, um solche Fälle in Zukunft besser selbst beurteilen zu können. Einfach eine hier in der Community vorgeschlagene Kontierung zu übernehmen (und hoffen, dass es nicht falsch ist), ohne sich das dazugehörige Hintergrundwissen anzueignen, finde ich gewagt.
Vielleicht haben Sie das aber schon getan, dann erübrigt sich diese Anmerkung natürlich.
ja das habe ich nach diesem Wirrwar auch jetzt mal gemacht.
Ich dachte die Lösung würde einem nicht so verwirren.
Aber allen vielen Dank