in dem fall ist man in der tat gekniffen.. aber ist dms/dokumentenablage jemals schon zum „ersetzenden scannen“ geeignet gewesen?
ich meine nicht.. insofern müssten die belege ja noch irgendwo physisch geordnet abgelegt sein..
@Gelöschter Nutzer schrieb:
nein...so wir das nicht sein.
Der Prüfer hat immer die DVD bekommen und konnte sich daraus dann den Prüferexport ziehen.
Mit Prüfungsdaten und Belegen.
Die Daten kann er dann in seinem Tool einlesen und zu den Belegen springen (sofern der Belegordner den richtigen Pfad hat).
Jetzt bekommt man einfach diesen Prüferexport direkt geliefert und er kann die Daten, wie gehabt, einlesen und dann wieder zu Belegen springen.
Ich finde es super.. runter laden, in irgend ein FVDrive hochladen und fertig..
das Handling mit den DVD's ist aber einfach nur umständlich und erzeugt Müll..
Nochmal für mich: Wie würde ich dem Prüfer die Daten denn dann zur Verfügung stellen? Muss ich dann selbst einen sicheren Cloud Speicher vorhalten? Schon, oder?
nein, es gibt (immer mehr) eigene lösungen der länder (zb hessendrive).
dann gäbe es noch die möglichkeit daten per einer oder mehrere mails zu schicken (verschlüsselte zip..). Aber da werden die fws immer restriktiver.. verständlich wg datenschutz..
und falls das alles nicht geht, muss man die daten halt auf eine dvd brennen und verschicken..
aber das ist alles besser als aktuell. sobald uo mit im spiel ist muss für viel geld ne dvd bestellt und dann auch wieder weitergeleitet werden (doppelte postdurchlaufzeit)..
Verstehe, alles klar. Gilt das dann auch für die euBP der DRV? Hier hatte ich immer das Problem, dass ich dann doch konten Konten und Belege als PDF nachreichen musste...
hier ging es bisher nur um das Finanzverwaltung.
ja.. DRV ist wieder speziell. Allerdings kann man hier die Prüfung auch jederzeit vorziehen.
Da genügt bei Aufgabe/Verkauf meistens ein kurzer Anruf bei der Prüfstelle.
Daten Lohn (ggfs. inkl. Konten) per EUBP oder meinetwegen auch PDF rüber.. und wenn alle Stricke reißen und der Umfang zu groß ist: PDF's per OCR indexieren lassen und darüber suchen... geht ja alles, irgendwie..
schwieriger ist der Sachverhalt bei der FinVw, da das alles in einem angemessenen Zeitraum prüfbar und nachvollziehbar sein muss..
Hallo @Gelöschter Nutzer
ist dms/dokumentenablage jemals schon zum „ersetzenden scannen“ geeignet gewesen?
ich meine nicht.
DMS ist revisionssicher und bei der Dokumentenablage kann man die Revisionssicherheit kostenlos zubuchen.
Aber selbst wenn man keine Revisionssicherheit hat und es garnicht um ersetzendes Scannen geht, möchte man vielleicht nicht jedesmal in den Keller gehen um mal einen alten Beleg anzuschauen.
MfG, F.Lange
Hallo @larsboehnke
Wie würde ich dem Prüfer die Daten denn dann zur Verfügung stellen? Muss ich dann selbst einen sicheren Cloud Speicher vorhalten? Schon, oder?
Entweder so oder man spielt das Zeug selbst auf irgendeinen Datenträger, den man dem Prüfer überlässt.
MfG, F.Lange
Moin Moin
(euBP) Dann machst du das.
den Standard-Upload machen sie über Datev. Wenn das nicht reicht, wird halt nachgereicht. Das ist nicht schlimm.
Wenn es um eine BP geht, der Export für die steuerliche Außenprüfung in Rewe Kann man als Zip-Datei hochladen in (hier im Norden Findrive, Hessendrive habe ich auch schon kennengelernt). Sollte ihr Bundesland noch nicht so weit sein (halte ich für unwahrscheinlich), dann den Export auf CD brennen (der Platz reicht meist) und dem Prüfer schicken. Bei einer LST gilt dies für Rewe genauso. Der Rest dann mit einer Lohn-DVD.
Ich wiederhole es gerne: Datev, bitte macht den Abruf einer DVD zumindest so, dass eine ISO von euch erstellt und nach kurzer Zeit heruntergeladen werden kann. Bzw, es gibt ja eine Schnittstelle für die Lohndaten zum Prüfer. Wenn ihr diese Daten - ohne den Programmkram drum herum bereitstellen könnt, so wie der LST-Prüfer es haben möchte, wäre auch toll.
Mein Beitrag halt.
QJ
in den keller gehören eigentlich gar keine unterlagen (wasser) und auf den dachboden auch nicht (feuer, rauch)...
allein die revisionssicherheit kann genügen.. stand in der info-db .. ok..
ja.. weiß ich nicht.. ging ja um den extremfall: dvd geht nicht mehr, unternehmensaufgabe/verkauf usw.
da kann man auch mal "laufen".
ansonsten ab zu UO... gibt es ja erst seit 15 Jahren.
Hallo in die Runde,
die Freigabe der neuen Download-Lösung „DATEV Export steuerliche Außenprüfung RZ“ ist erfolgt.
Sie können nun Ihre Rechnungswesen-Prüfungsdaten inklusive der verknüpften Belege aus DATEV Belege online über die DATEV Cloud-Anwendung MyDATEV Bestandsmanagement bequem kostenlos anfordern und anschließend herunterladen.
Weitere Informationen zur neuen Lösung finden Sie unter www.datev.de/rw-export und im Hilfedokument DATEV Export steuerliche Außenprüfung RZ über MyDATEV Bestandsmanagement ... - DATEV Hilfe-Center.
Viele Grüße
Jonas Kreitschmann
Mit einer gesunden Portion Neugierde habe ich mich an den Test eines Downloads eines geeigneten und ohnehin zum Abruf vorgesehenen Bestandes gewagt. Und was soll ich sagen:
pro: Funktionsumfang des Prüfungsexports ist wie erwartet vorhanden und wahnsinnigerweise nicht zusätzlich berechnet
contra: Die mit der Rechnungswesen Archiv-DVD gebotene Möglichkeit, einen Bestand lesbar für sich und Mandanten unabhängig der Datev "cloud" und unabhängig einer datev-nutzenden Kanzlei zu speichern wird ersatzlos gestrichen.
...so kann man von der Headline Zitat: "Download-Lösung ersetzt die Rechnungswesen-Archiv-DVD" natürlich nur enttäuscht werden.
Wo wir schon beim zitieren sind - Wikipedia: "Ersatz ist das Wiederbeschaffen von etwas Fehlendem oder Verlorengegangenen oder aber das Nutzen anderer Dinge zum Erreichen desselben Zwecks."
Auch wenn es frustrierend erscheinen mag @Jonas_Kreitschmann Was ist die nun von Datev vorgesehene Archivmöglichkeit eine Rewe-Bestandes mit digitalen Belegen (nutzbar)? Oder
1. kommt da noch was?
2. kommt die Definitivaussage: ja liebe Genossen, Kunden, whatever - wir bieten euch mit der Neuentwicklung in Wahrheit eine nicht unerhebliche Funktionseinschränkung.
3. bin ich nach wie vor auf dem Holzweg?
@Chris607 schrieb:
Was ist die nun von Datev vorgesehene Archivmöglichkeit eine Rewe-Bestandes mit digitalen Belegen (nutzbar)?
Wenn Du das zu 106% richtig machen möchtest: DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen Also die FiBu archivieren und DUO archivieren. Die DVD war bis heute der billige Workaround, der auch nur rechtssicher klappt, wenn die DVD nach 10J noch lesbar ist aka am besten als ISO irgendwo geparkt wird.
Was muss denn passieren, dass man tatsächlich eine Archiv-DVD braucht? Gefühlt bis 2010 können wir Karewe incl. aller Belege im RZ noch aufrufen/einsehen/auswerten.
@metalposaunist schrieb:Wenn Du das zu 106% richtig machen möchtest: DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen Also die FiBu archivieren und DUO archivieren.
Das ist klar und bekannt. Aber da ist nach 14 Jahren Schluss. Die DVD habe ich da zugegebenermaßen gerne als billigen, ich würde sagen preiswerten Workaround verwendet, da sie dem Mandanten und mir die Möglichkeit bat, meine Daten dauerhaft verwenden zu können. Für die Speicherung bin ich da logischerweise selbst verantwortlich.
Was muss denn passieren, dass man tatsächlich eine Archiv-DVD braucht? Gefühlt bis 2010 können wir Karewe incl. aller Belege im RZ noch aufrufen/einsehen/auswerten.
Sofern das Mandatsverhältnis und der Betrieb existiert, besteht kein Bedarf. Bei einem Wechsel zu Fremdsystem oder Betriebsbeendigung war die DVD m. E. eine charmante Lösung, die keinen Zugang zu Datev benötigt und die Dritte ohne große Kosten verwenden können. Bei Inaktivsetzung kann nur die Kanzlei auf die Belege zugreifen.
@Chris607 schrieb:
Bei Inaktivsetzung kann nur die Kanzlei auf die Belege zugreifen.
Nein, auch das Mandat, wenn es einen DUO Vertrag hat.
Sofern das Mandatsverhältnis und der Betrieb existiert, besteht kein Bedarf. Bei einem Wechsel zu Fremdsystem oder Betriebsbeendigung war die DVD m. E. eine charmante Lösung, die keinen Zugang zu Datev benötigt und die Dritte ohne große Kosten verwenden können. Bei Inaktivsetzung kann nur die Kanzlei auf die Belege zugreifen.
Ich verstehe Ihre Argumente. Aber ich (wir hier) machen/vermissen die DVD nicht. Wir sind mit der DATEV-Lösung sehr zufrieden. Alles Gute.
Wird das auf für LODAS-Daten kommen und wenn ja, wann?
Ich dachte (s. Hilfedokument) der DUO-Vertrag muss definitiv gekündigt sein?
@Chris607 schrieb:
Ich dachte (s. Hilfedokument) der DUO-Vertrag muss definitiv gekündigt sein?
Achso, ja sorry. DATEV halt. DATEV geht in 98% der Fälle davon aus: 1x DUO Vertrag = 1x Belege online. Das stimmte in meinem Fall aber nicht, weil es eine GmbH und eine Handel GmbH gab, wobei die Handel GmbH in der größeren GmbH aufgegangen ist. Da darf man den DUO Vertrag natürlich nicht kündigen, sonst zieht man sich den Boden unter den Füßen weg. 2x DUO Verträge brauchte es rechtlich nicht (verbundene Unternehmen).
#ThinkBIG bei DATEV halt. Überall findest Du sowas. In die digitale PDF habe ich dann manuell digital in rot niedergeschrieben: DUO Vertrag ist nicht zu kündigen. Wird für Ordnungsbegriff Z weiter benötigt.
Also heute wieder was vom #metalposaunisten gelernt 😋.
Wenn das Unternehmen aber liquidiert wird und es ist das einzige, dann fragt man sich zu Recht, wer die DUO Kosten trägt: die Kanzlei als Subvention? Weil ein liquidiertes Unternehmen kaum die Rechnung der DATEV bezahlen kann/wird (MigMag).
Hallo @cro
Was muss denn passieren, dass man tatsächlich eine Archiv-DVD braucht? Gefühlt bis 2010 können wir Karewe incl. aller Belege im RZ noch aufrufen/einsehen/auswerten.
z.B. Der Mandant hat mal Rechnungswesen mit DATEV-DMS classic genutzt (deshalb keine Belege in DUO), hat keinen DATEV-StB mehr und kann deshalb auch keine DATEV-Programme mehr nutzen.
Gibt noch diverse weitere Szenarien.
MfG, F.Lange
@flange schrieb:.........................Gibt noch diverse weitere Szenarien.
MfG, F.Lange
Moin, glaube ich Ihnen. Aber ich persönlich kenne halt in den letzten X-Jahrzehnten niemanden, der ein Archiv angefordert hat, was nicht sein StB hätte erledigen können.
@metalposaunist schrieb:Wenn das Unternehmen aber liquidiert wird und es ist das einzige, dann fragt man sich zu Recht, wer die DUO Kosten trägt: die Kanzlei als Subvention? Weil ein liquidiertes Unternehmen kaum die Rechnung der DATEV bezahlen kann/wird (MigMag).
Das wäre nämlich die Frage, die mir bei der ganzen Lesung hier durch den Kopf gegangen ist...
Es soll schließlich schon einmal vorkommen, dass Unternehmen schließen.
im Insolvenzfall kommt der Insolvenzverwalter in's Spiel und hält die Hand auf das Portemonnaie 😉
... habe z.B. auf eigene Kosten einige m³ Papier-Unterlagen eines insolventen Unternehmens archiviert, für die sich niemand mehr interesssierte, die aber aufbewahrt werden mussten, für den Fall der Fälle.
Jetzt suche ich nach einer guten (& günstigen) Möglichkeit, dieses Brennmaterial zu entsorgen
Die Kosten für die Langzeitarchivierung im Datev-RZ sind auch nicht 'ohne' 😉
@Jonas_Kreitschmann
Können Sie noch ein Feedback zu LODAS-Daten geben.
Ich fände es super, wenn man per Email informiert werden würde, sobald die Daten zum Download bereitstehen.
@m_brunzendorf schrieb:
Es soll schließlich schon einmal vorkommen, dass Unternehmen schließen.
Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis aus der Praxis. Von diesem Fall hören wir von Ihnen zum ersten Mal. Wir werden Ihren Wunsch in unsere Vorschlagsdatenbank aufnehmen und eventuelle weitere Nennungen zählen. Sollte sich hierfür ein Bedarf abzeichnen, werden wir prüfen, ob wir hierfür in 10-30 Jahren (versuchen) eine Lösung bereitzustellen.
Warm regards
für den schliessungsfall benötigt man allerdings auch keine dvd.. da reicht der download. man muss halt nur etwas kreativ werden oder die ordner irgendwo wegholen…
@Gelöschter Nutzer schrieb:für den schliessungsfall benötigt man allerdings auch keine dvd.. da reicht der download. man muss halt nur etwas kreativ werden oder die ordner irgendwo wegholen…
Na, dann viel Spaß beim Ansehen und Nachvollziehen der Buchhaltung aus csv-Dateien (o.ä.) ohne passenden Viewer.
wer will sich das denn ansehen?!
dem prüfer reichen idr der download.. wenn man selbst schauen will, konten als pdf und die belege indexieren lassen...
Hallo @Felix_Mueller,
eine Einstellung der Lohn-Archiv-DVD ist aktuell nicht geplant.
Hallo Frau @Kristin_Frohmeyer
hinsichtlich einer Abkündigung habe ich nicht gefragt, sondern ob es das gleiche Verfahren wie nun bei den Rechnungswesen-Daten inkl. den Belegen gibt. Das wäre ja durchaus sinnvoll, da man so weiterhin die Lohn-DVDs durch die Gegend schicken muss. Das würde ja auch zu der Aussage auf der Datev-Seite passen:
Ein weiterer Vorteil für Sie: Der Postweg und die damit verbundenen Wartezeiten entfallen – und gleichzeitig werden Ressourcen, Verpackungsmaterial und CO2 eingespart.
Grundsätzlich wäre ein einheitliches Vorgehen zu begrüßen.