Nachtrag:
@vogtsburger schrieb:
[...] ... eine offizielle "Abkündigung" ist mir aber noch nicht über den Weg gelaufen [...]
... habe nochmal nach der 'offiziellen' Abkündigung der "Rechnungswesen Archiv-DVD" gesucht ...
... und habe nichts 'Offizielles' gefunden
Daher gehe ich davon aus, dass die Bereitstellung der Prüfer-DVD nicht einfach 'bei Nacht und Nebel', also quasi von heute auf morgen, eingestellt wird.
... im Nachhinein ist mir in einem der geschätzt 100.000 Hilfe-Center-Dokumente ein kurzer (allgemeiner) neuer Hinweis auf die vorgesehene Einstellung dieses Produkts begegnet
... und hier ein Auszug aus einer der vielen Webseiten:
Einstellung der Rechnungswesen-Archiv-DVD (Abruf aus den DATEV-Rechnungswesen-Programmen) im Laufe des 3. Quartals 2024.Bis voraussichtlich Oktober 2024 ist der Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD aus MyDATEV Bestandsmanagement weiterhin möglich.
Laut der zugehörigen Website wird mit der DVD eben auch das Programm Rechnungswesen Archiv eingestellt. Die DVD mit Programm - von mir aus. Das Programm an sich um es in der Kanzlei zu nutzen - bitte nicht. Ich nutze dies ja auch im Normalfall um die DVD-Daten je ohne Installation über die vorhandene Server Datevumgebung zu nutzen.
Hallo in die Runde,
ich versuche mal ein paar offene Punkte in diesem Thread aufzugreifen und Klarheit zu schaffen.
@quantenjoe: Wir sind in stetigen Kontakt mit der Finanzbehörde und haben auch hier unsere neue Lösung vorgestellt. Diese wurde für gut befunden und es ist sichergestellt, dass die Finanzbehörde mit den Daten arbeiten kann. Sollte ein Prüfer auf eine RW-Archiv-DVD bestehen, ist dem Prüfenden die neue Lösung womöglich noch nicht bekannt. In einem solchen Fall würde ich Sie bitte sich per SK an uns zu wenden, damit wir bei der Finanzbehörde nachhaken können.
@vogtsburger: Eine „offizielle Abkündigung“ wird es im Kontext der RW-Archiv-DVD nicht geben. Seit Februar informieren wir über einen roten Hinweis auf den Faltverpackungen und seit dem Service-Release im April auch per Programm-Meldung. Darüber hinaus wird es im Rahmen der Kommunikation noch ein Informationsschreiben für alle Kanzleien geben, die in den letzten 5 Jahren mindestens eine DVD abgerufen haben.
All diese Maßnahmen verweisen auf die Seite www.datev.de/rw-export, auf dieser finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen.
Genaue Informationen zum Zeitrahmen:
Der Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD aus den DATEV Rechnungswesen-Programmen ist ab der Installation der DATEV-Programme 18.0 (im August 2024) nicht mehr möglich.
Bis zur endgültigen Einstellung der Rechnungswesen-Archiv-DVD im Oktober 2024 kann der Abruf aus der DATEV-Cloud Anwendung MyDATEV Bestandsmanagement weiterhin erfolgen.
Viele Grüße
Jonas Kreitschmann
Zentrales Problem scheint hier auch die Einstellung der Software zum Lesen der Archiv-DVD zu sein, nicht nur der Prüferzugriff, was folgelogisch erscheint.
Könnten Sie hierzu bitte noch kurz erläutern, welche Alternative zur Lesbarmachung eines Datensatzes mit Belegbildern für den Kanzleigebrauch hier vorgesehen ist ! Danke.
@deusex schrieb:
Könnten Sie hierzu bitte noch kurz erläutern, welche Alternative zur Lesbarmachung eines Datensatzes mit Belegbildern für den Kanzleigebrauch hier vorgesehen ist ! Danke.
Denn merke: Daten, die aus einem Programm exportiert werden, können aus - äh - technischen Gründen / wegen Datenschutz / für eine bessere User Experience / um berufsrechtliche Standards zu wahren / oder suchen Sie sich irgendeine andere BS-Begründung auf keinen Fall wieder in das gleiche Programm importiert werden (1. Axiom der Datev-Informatik-Lehre).
Aber das brauchen Sie ja auch gar nicht. Wenn Sie Belege suchen, können Sie ja mit STRG+F in der CSV arbeiten:
Können die digitalen Belege, die mit den prüfungsrelevanten Daten zusammen abgerufen wurden, durchsucht werden?
Grundsätzlich ändert sich auch hier nichts im Vergleich zur DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD. Über den Download-Link erhalten Sie eine ZIP-Datei. Nach dem Entpacken der Datei sehen Sie Ihre Prüfungsdaten (mehrere Exportdateien), unter anderem die Datei "belege.csv" und den Ordner "Belege".Innerhalb der Datei "belege.csv" können die Belege nach mehreren Kriterien durchsucht werden (zum Beispiel Belegdatum, Betrag, Rechnungsnummer). Lesen Sie in der Datei "belege.csv" die Beleg-ID des gewünschten Belegs ab und suchen Sie diese ID dann im Ordner "Belege" (über Strg + F).
#Enshιttification
Ich verfolge das Thema schon seit geraumer Zeit und daher ist meine Frage nicht ganz unbedarft gestellt, denn mich würde eine Lösung dieses geplanten Anwendungs-/ und Service-Malus schon interessieren.
https://apps.datev.de/help-center/documents/9215650 : Sind die Belegbilder strukturiert mit den Daten vorhanden, die ihrerseits auch wieder übersichtlich Im Kontext der Buchungskonten in einer überschaubaren und ggf. filterfähigen Ansicht, abrufbar sind, um diese bspw. weiterzugeben ?
Ich vermute indes auch, dass @Jonas_Kreitschmann dieses Thema nicht ganz unbewusst "umschifft" hat. 🤔
DATEV - Die Datenmanufaktur
Trifft es nicht mehr. Manuell nach jedem Beleg suchen....
DATEV - die Datenwerkstatt
In einer Manufaktur finden die Arbeiten unter standardisierten Arbeitsabläufen statt quasi ein Vorläufer zu einer modernen Fabrik. Eine Werkstatt erfordert Mitdenken jedes Arbeiters weil es die standardisierten Abläufe nicht gibt.
Als nächstes kommt dann keine durchsuchbare CSV sondern ein PDF als Pixelwolke zum Drucken.
Hallo @deusex ,
könnten Sie Ihr Anliegen etwas genauer erläutern?
Welchen Datensatz mit Belegbildern wollen Sie in der Kanzlei lesbar machen? In der Kanzlei ist der Bestand ja vor Ort oder im DATEV Rechenzentrum vorhanden.
Die csv.Dateien des Export steuerliche Außenprüfung RZ können – wie auch die csv.Dateien des Export steuerliche Außenprüfung des vor Ort Bestands - in die DATEV Anwendung DATEV Datenprüfung eingespielt und analog einer Betriebsprüfung geprüft werden.
Viele Grüße
Jonas Kreitschmann
"Datev Datenprüfung" und "Datev ACL-Tools" haben nur den 'kleinen' Nachteil, dass eine 'hübsche' monatliche Gebühr dafür fällig wird
... ooops .... und anscheinend auch zum Ende des Jahres abgekündigt sind
DATEV ACL Tools (Kündigung). Kündigung: zum 31.12.2024. Alternativen: DATEV Datenprüfung classic oder DATEV Datenprüfung comfort. Einstellung zum 31.12.2024
Korrektur:
anscheinend werden nur die "Datev ACL-Tools" zum Ende des Jahres 2024 eingestellt
Es wird alternativ das Produkt "Datev Datenprüfung" empfohlen
Die Suchergebnisse per Google sind etwas irreführend.
Man muss auf der Datev-Website genauer hinsehen
@Jonas_Kreitschmann schrieb:
könnten Sie Ihr Anliegen etwas genauer erläutern?
Wenn die Kolleginnen und Kollegen richtig verstehe, geht es insbesondere um die Überlassung von Daten an den Steuerpflichtigen/Unternehmen, z.B. bei Mandatsbeendigung.
Der (Ex)-Mandant hat so gut wie keine Chance hier die Daten sinnvoll auszuwerten oder einzusehen.
Bei einer "reinen" Archivierung in der Kanzlei (Mandant bleibt erhalten), wäre ich durchaus bei Ihnen. Aber auch hier gibt es Situationen, dass auf die Daten sinnvoll zugegriffen werden soll (zumindest sollte die Möglichkeit bestehen).
DATEV hat diese Möglichkeit mit Aufgabe des Fibu-Archiv-Programms aufgegeben ohne eine Alternative darzustellen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
... für mich wäre wichtig zu wissen, ob diese Funktionsänderung bzw. Funktionsbeschneidung der Datev bekannt war/ist oder gar ausdrücklich beabsichtigt war oder ob es quasi ein 'Seiteneffekt' ist, den die Datev so nicht gewollt und nicht im Blick hatte
Falls keine triftigen Gründe dagegen sprechen, könnte die Datev die Produktion der Archiv-DVD doch einfach parallel weiterführen, als ob es keine Abkündigung gäbe, oder ?
Ein Rückzug vom Rückzug sollte doch immer möglich sein, wenn es neue Erkenntnisse gibt
Ich habe kein Wort darüber erwähnt, dass ich analog zu einer Betriebsprüfung in der Kanzlei verfahren möchte.
Noch weniger möchte ich Daten bis zum St. Nimmerleinstag von inaktiven Mandanten aufbewahren.
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass der geschilderte Anwenderwunsch zur freien Verfügbarkeit nicht verstanden werden will oder ignoriert wird, weil hier ein neues Geschäftsmodell etabliert werden möchte.
Offenbar wurde meine Aussagen von anderen Teilnehmern hier verstanden (Kudo)...
Es macht natürlich einen Unterschied 50 € für eine DVD oder 500 € für den UO-Archivbestand, welcher letztlich dennoch nicht das Anwenderbegehr befriedigt.
Ich möchte nicht (für) jahrelang irgendwelche Datenhaltungsgebühren bezahlen, sondern den Datenbestand mir, meinem Mandanten oder sonst jemanden unabhängig verfügbar machen, wenn dies gewünscht wird ohne mich "verbiegen" zu müssen; ein einfacher unkomplizierter Zugriff auf Buchführungsdaten nebst verlinkter Belegbilder. Für Jedermann.
Dies ist doch zentraler Punkt dieses ganzen Beitrages !
Grundsätzlich sind Daten nebst Belegbilder sind Eigentum meines Mandanten, welche ihm in lesbarer Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Vollständig.
Geschieht dies nicht, käme man mit dem §246 StGB in Konflikt . . . ganz nebenbei.
Dies wird so künftig nicht mehr möglich sein, weil die DVD weg fällt und begleitend die Lesesoftware. Richtig ?
Die Daten müssen anschließend egal auf welches Medium gesichert werden können, ob lokal, online oder auf Datenträgern, um diese dem Mandanten, egal in welcher Form zur Verfügung stellen zu können.
Die Buchführungsdaten müssen strukturiert und lesbar verfügbar gemacht werden.
Ganz einach so, wie es jetzt möglich ist mit der DVD und nachher eben nicht mehr.
Dies Woche erhielt ich eine DVD von einem Dienstleister über den ich Baulohn abrechnen ließ mit allen Daten udn Auswertungen in strukturierter, lesbarer, wenngleich einfacher, Form. Jetzt ein ISO davon in die Wolke und lokal . . .
Möglicherweise habe ich mich mit den Ausführungen wiederholt, aber es scheint mir, es schadet nicht.
edit: Im Moment habe ich ein doppeltes deja-vu-Erlebnis, dass ich hierzu bereits dasselbe andernorts geschrieben hatte und dort schon schrieb, ein deja-vu-Erlebnis zu haben. Suche ich jetzt nicht raus.
@vogtsburger schrieb:
Falls keine triftigen Gründe dagegen sprechen, könnte die Datev die Produktion der Archiv-DVD doch einfach parallel weiterführen, als ob es keine Abkündigung gäbe, oder ?
Jaein...
Grundsätzlich bin ich bei der Entscheidung, dass das Medium DVD als solches ausläuft. In Anbetracht dessen, wie viele DVD's (Filme) bei mir zuhause zwischenzeitlich den Geist aufgegeben haben, zeigt mir, dass das Medium alles andere als ein Archiv ist.
Dies wurde auch in mehreren Artikeln im Web, Print, etc. schon thematisiert.
Dann haben wir noch:
- Brenn-/Produktionsstraße
- Postversand
- Anfertigen von Kopieen wegen DVD-Bleiche
u.s.w.
Insofern kann ich mit dem Download und Export durchaus leben und arbeiten.
Jetzt müsste die DATEV uns "nur" noch ein Werkzeug/Programm an die Hand geben, mit dem ich den Export aus Rewe und DUO zusammenführen bzw. gemeinsam auswerten/einsehen kann. Diesen Viewer dann aber auch kostenlos als Download, damit ausscheidende Mandanten auch diese Möglichkeit haben.
Nicht mehr und nicht weniger...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Jetzt müsste die DATEV uns "nur" noch ein Werkzeug/Programm an die Hand geben, mit dem ich den Export aus Rewe und DUO zusammenführen bzw. gemeinsam auswerten/einsehen kann. Diesen Viewer dann aber auch kostenlos als Download, damit ausscheidende Mandanten auch diese Möglichkeit haben.
Nicht mehr und nicht weniger...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
💪
Kleiner Nachtrag in Richtung DATEV:
@Jonas_Kreitschmann : Mir ist klar, dass der zu programmierende Viewer aus dem GDPdU-Export Rechnungswesen keine Auswertungen erstellen kann. Das Datenmaterial ist primär für die Betriebsprüfung der Finanzverwaltung gebaut und gedacht. Und die BP arbeitet mit der Anwendung IDEA, die deutlich mehr kann also nur "viewen"...
Aber dann macht doch bitte im Rechnungswesen einen extra-Export für die Übergabe an den Mandanten. Und dieser Export hat dann eben Kontenblätter, etc. "im Bauch", die dann mit Belegen aus DUO zusammengeführt werden können, sofern vorhanden (es soll ja noch Buchführungen ohne DUO geben).
Dann wäre die Akzeptanz auch wieder hergestellt...
Nur mal so als Idee...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Ich habe vor ganz vielen Jahren eine CD der Konkurrenz in die Hand bekommen. Da waren die Konten und Kontenblattbuchungen alle als HTML drauf (Es ging bis 2007!). Mit jedem Webbrowser darstellbar. Dazu aus heutiger Sicht noch die Beleglinks und Belege sowie eine Suchfunktion. Damit kann - wie bei jedem vernünftigen Papierordner auch - ohne zusätzliche Mittel ein Zugriff auf die Belege und Buchungen sichergestellt werden. HTML dürfte ähnlich "Langzeitsicher" wie PDF sein.
Es kann ja z.B. auch mal um Rechnungen in Verbindung mit Gebäuden gehen, die nach 20 Jahren eingesehen werden sollen.
Der Berater kann seinem Mandanten die Daten für Zwecke einer Prüfung (GDPdU) rechtssicher und - analog zur bisherigen Papierakte - in einer einfach nachschlagbaren Version für Archivzwecke übergeben.
Das wäre Digitalisierung!
Oder wie hat Datev sich die vollständige Digitalisierung der Buchhaltung vorgestellt? Ausdrucken der wichtigen Rechnungen? Extra Software von einem Anbieter der es kann?
@chrisocki schrieb:@vogtsburger schrieb:
Falls keine triftigen Gründe dagegen sprechen, könnte die Datev die Produktion der Archiv-DVD doch einfach parallel weiterführen, als ob es keine Abkündigung gäbe, oder ?
Jaein...
Grundsätzlich bin ich bei der Entscheidung, dass das Medium DVD als solches ausläuft. In Anbetracht dessen, wie viele DVD's (Filme) bei mir zuhause zwischenzeitlich den Geist aufgegeben haben, zeigt mir, dass das Medium alles andere als ein Archiv ist.
Dies wurde auch in mehreren Artikeln im Web, Print, etc. schon thematisiert.
Dann haben wir noch:
- Brenn-/Produktionsstraße
- Postversand
- Anfertigen von Kopieen wegen DVD-Bleiche
u.s.w.
Insofern kann ich mit dem Download und Export durchaus leben und arbeiten.
Jetzt müsste die DATEV uns "nur" noch ein Werkzeug/Programm an die Hand geben, mit dem ich den Export aus Rewe und DUO zusammenführen bzw. gemeinsam auswerten/einsehen kann. Diesen Viewer dann aber auch kostenlos als Download, damit ausscheidende Mandanten auch diese Möglichkeit haben.
Nicht mehr und nicht weniger...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
... diesmal ausnahmsweise ein Vollzitat, sorry
Meist kommt ja das Kostenargument oder die Haltbarkeit von DVDs oder der Ressourcen- und Materialverbrauch
Wenn ich von DVD spreche, meine ich in erster Linie auch ISOs als günstige, haltbare, kosten- und ressourcenschonende Alternative ...
... und für die Datev noch viel wichtiger:
es wird keine Neuentwicklung gebraucht, es werden keine Entwickler von anderen wichtig(er)en Arbeiten abgehalten ...
.... technisch eigentlich mE leicht realisierbar
Also ich finde den Namen „Export für steuerliche Aussenprüfung“ nicht zutreffend wenn es zugleich die Archiv DVD als Download ist.
Könnte man den nicht verallgemeinern?
Export stl. Prüfung / Archiv oder so?
@tu_heggi schrieb:Also ich finde den Namen „Export für steuerliche Aussenprüfung“ nicht zutreffend wenn es zugleich die Archiv DVD als Download ist.
Könnte man den nicht verallgemeinern?
Export stl. Prüfung / Archiv oder so?
.. also ich finde den Namen schon zutreffend, weil dieser Export ja für nichts Anderes zu gebrauchen ist als für eine "steuerliche Außenprüfung"
Die Archiv-DVD, die noch für Archivierungszwecke zu gebrauchen war, wird ja ersatzlos 'eingestampft'
Ah also doch richtig verstanden.
neue Möglichkeit nur für Prüfungen.
Wenn ich Datenbestände auf DVD mit Belegen "gesichert" bekommen möchte geht das nicht mehr über Datev.
Wenn Unternehmen Online mit Belegen bisher genutzt wurde, MUSS ich nun den Bestand kostenpflichtig deaktivieren lassen (um Aufbewahrungspflicht zu bewahren) oder weiterhin die normalen mtl. Speichergebühren bezahlen?!
@tu_heggi Oder (nur der Vollständigkeit halber) ins lokale DMS umziehen. Würde ich jedoch nicht machen.
@tu_heggi schrieb:
Wenn Unternehmen Online mit Belegen bisher genutzt wurde, MUSS ich nun den Bestand kostenpflichtig deaktivieren lassen (um Aufbewahrungspflicht zu bewahren) oder weiterhin die normalen mtl. Speichergebühren bezahlen?!
Wenn es nur das wäre: kostet halt etwas, kann ich einpreisen. Aber: wenn das Mandat zu einem anderen Datev-Berater umzieht, und Belege online mit umzieht, dann kann ich keine Kopie meiner Arbeit mehr behalten (nichtmal für Geld). Keine Chance mehr, Fragen des Folgeberaters zu beantworten, evtl. Schadenersatzansprüche des MDT zu prüfen etc...
Aber wieso @cwes gegen entsprechende Gebühren und/oder eine gerichtliche Anordnung wird DATEV die Protokolle und Belege doch sicher herausgeben.