Hallo, also ich arbeite gerne mit den Stapeln, so kann ich dann Korrekturen aus dem Vormonat im laufenden Monat vornehmen ohne laufend eine berichtigte USt-VA einreichen zu müssen, was überdies beim Finanzamt nicht unbedingt vertrauenserweckend ist.
Die Telekomrechnung würde ich bereits in Unternehmen online, spätestens bei Zahlung in Rewe aufteilen in
1. Nettobetrag Kosten
2. Vorsteuer 16% direkt auf VSt-Konto 16%
3. Vorsteuer 19% direkt auf VST-Konto 19%
"... und der Kittel ist geflickt".
Wer will kann auch noch die Nettokosten auf die beiden Monate aufteilen, wenn er für seine BWA da glücklicher wird. Das Leistungsdatum ist irrelevant.
" Mit Verlaub, aber so manches Mal habe ich den Eindruck, dass zu viel um die Ecke gedacht wird.
In einer BWL- Prüfung die Kandidaten eine ganz normale Telefonrechnung verbuchen lassen...
Bewerten nach:
- Korrektheit des Ergebnisses
- manueller Rechenaufwand führt zu Punkteabzug (Dokumentation in den Buchungszeilen?)
- Anzahl der Buchungssätze
- Zusatzpunkte für "Schönheit", wie Textung und sinnige Belegnummer
-> der komplette Jahrgang wird versagen
ABER: Wie soll das in Datev erfasst werden? Jetzt ist wohl erkennbar, dass bisher auch falsch gebucht wurde, wenn man auch hier mit Rechnungsdatum bucht. Denn das Leistungsdatum kann in KaReWe nicht größer als das Rechnungsdatum sein; naja, eben doch!
Theoretisch muss im Vorlauf Juni gebucht werden:
Telefonkosten (Juni-Anteil) netto
ARAP (Juli-Anteil) netto
Vorsteuer 19% (abziehbar)
Vorsteuer 16% (noch nicht abziehbar/im Folgemonat abziehbar)
an
Kreditor
und im Juli : ARAP und Vorsteuer (n.n.abziehbar) wieder auflösen.
Nun ich stimme Ihnen gerne zu das der Jahrgang versagen wird, aber
prüfungsrelevant ist gerade die manuelle Berechnung und die muss fehlerfrei laufen.
Damit exakt das Gegenteil was Sie in Punkt 2 bewerten wollten 😂
Dem Kittelflicker schließe ich mich gerne an😂.
Stapel kann ich auch nachvollziehen , aber häufig inzwischen sind korrekturen im Vormonat notwendig geworden nicht unbedingt wg. dem Finanzamt aber wenn nachträglich Korrekturen der Rechnungen aus dem Vormonat kommen wollen die Mandanten berichtigte BWA'S . Wenn's derern Wunsch ist dann halt noch einen Stapel mehr.
"Stapel" gibt es bei uns gratis 😉
In Hülle und Fülle🤣
Theoretisch muss im Vorlauf Juni gebucht werden:
Telefonkosten (Juni-Anteil) netto
ARAP (Juli-Anteil) netto
Vorsteuer 19% (abziehbar)
Vorsteuer 16% (noch nicht abziehbar/im Folgemonat abziehbar)
an
Kreditor
Theoretisch darf ARAP aber nicht an Kreditor gebucht werden, da keine "Ausgabe" im Juni (§250 HGB) 🙂
... aber doch hoffentlich nur digitale Stapel, bei Ihrem hohen Digitalisierungsgrad.
... zur Not kann man auch Literatur-Stapel und Geld-Stapel durchgehen lassen, ohne das Label "Digitale Kanzlei" zu gefährden 😉
mit dem Literaturstapel kann ich sicherlich auch dienen.
Daneben hätten wir dann auch noch den Bürokratiestapel der Finanzverwaltung....
und diverse Andere würden mir wohl auch noch einfallen, wenn ich ein müdes Gehirn noch etwas anstrengen würde.
Schönen Abend in die Runde.
Theoretisch darf ARAP aber nicht an Kreditor gebucht werden, da keine "Ausgabe" im Juni (§250 HGB) 🙂
Wenn es im Juni bezahlt wurde, dann schon. 😁.
Hierauf lässt sich jetzt typisch steuerrechtlich Antworten:
es kommt darauf an.
Für den Fall dass Sie ein abw. WJ haben das im Juni endet hat @Gelöschter Nutzer mit Hinweis auf § 250 HGB natürlich Recht.
Für den Fall das ein WJ = KJ haben, kann auf die Unwucht unterjährig verzichtet werden, vorausgesetzt es ist aus Insolvenzgründen nicht wichtig auf die korrekte Abgrenzung zu achten.
Und wer von unseren GGF versteht das noch ? 😪
... und vor allem:
wer von unseren Politikern versteht das noch, für die die Mehrwertsteuersenkung doch überhaupt kein Problem ist, da man doch einfach beim Kassieren einen Rabatt abziehen kann!😫
Trotzdem einen schönen Tag!
Theoretisch könnte die Politik eine Art "Negativsteuer" ähnlich der Vorsteuer auf alle gewährten Rabatte (höchstens 3%) einführen.
Aber das wäre zu einfach.