Die grundsätzlichen Probleme aus der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze kennen wir ältere Kollegen noch aus den diversen Steuersatz-Änderungen der Vergangenheit. Die ich hier aber keineswegs klein reden will.
Der wesentliche Unterschied zur aktuellen Maßnahme besteht in der von vornherein festgelegten zeitlichen Limitierung.
Die Praxis zeigt mal wieder, dass die Phantasie keine Grenzen kennt, wenn es darum geht, Steuern zu sparen.
Bereits einen Tag nach Bekanntgabe des Maßnahmenbündels rief mich ein Mandant an. Er hätte gestern eine Baustelle beendet, das Abnahmeprotokoll wurde unterzeichnet. Jetzt kam vom Auftraggeber (nicht vorst-abzugsberechtigt) der Anruf, er, der Mandant solle doch bitte mit der Rechnungsstellung bis 01.07. warten, wegen des niedrigeren Mehrwertsteuer-Satzes.
Und noch ein Beispiel aus der Praxis: Da noch der Mandant, der eine Immobilie im laufenden Betrieb saniert. Sanierungsvolumen (bei durchgehend 19% USt): ca. 13 Mio Euro.
Die Sanierungsarbeiten haben im Herbst letzten Jahres begonnen. Ein Teil davon wird vor dem 01.07. abgeschlossen sein. Abschlagszahlungen 19%, Schlussrechnung 19% - Alles gut.
Ein weiterer Teil wird zwischen dem 01.07 und dem 31.12. abgeschlossen werden.
Abschlagszahlungen 19% und 16%, Schlussrechnung 16% - Ja auch machbar.
Ein letzter Rest der Arbeiten sind aber bereits begonnen und werden sich definitiv bis ins Jahr 2021 hinziehen.
Also Abschlagszahlungen zu 19% und 16%, Schlussrechnung wieder zu 19%
Aber 2021 ist ja bekanntlich ein Wahljahr. Vielleicht verlängert man dann 3 Tage vor Weihnachten doch noch den 16%-igen Steuersatz ins Jahr 2021 hinein. Ach so: Geht ja nicht, Frau Merkel hat ja schon gesagt, diese Einnahmeausfälle könne man sich ja gar nicht leisten.
In dem Fall wäre doch ein Ausschuss oder eine Verhandlungsmarathonrunde ein tolle Sache. Ergebnis könnte dann so aussehen: Verlängern wir den Steuersatz von 16%, verhungert der Staat. Erhöhen wir den Steuersatz wieder auf 19%, verhungert die Wirtschaft. Wie wäre es denn mit einer Zwischenlösung, z. B. 6 Monate mit 17,5%? Diese Zwischenlösung könnte ja auch bis zum Wahltag gelten.
Danach könnte man dann ja vielleicht zu dem Schluss kommen, dass 19% eine hässliche Zahl ist und deshalb den Steuersatz auf 20% erhöhen?
Das gleiche Spiel müsste man dann natürlich noch für den ermäßigten Steuersatz durchziehen.
Mal sehen ob wir dann noch mit 4-stelligen Kontonummern auskommen.
Ich hör jetzt lieber auf, bevor mir noch mehr so dumme Ideen kommen (die übrigen 56 Textziffern des Eckpunktepapiers habe ich mir noch gar nicht so genau angeschaut) und wünsche allen ein schönes Wochenende
Dieter Probst
Moin,
ich habe mir alle knapp 15 Seiten bereits einmal angesehen und mir sind dabei zwei Punkte sofort aufgefallen:
Viele Grüße aus dem verregneten Norden,
bfit
die Frage ist immer:
Gibt es eine Deutung für solche Formulierungen und wenn ja, wie viele ?
... und wer (zum Teufel) hat die Deutungshoheit ?
... don't worry, b fit.
@bodensee schrieb:Aber wie gesagt hierzu gab es massenhaft Kommentierunge, BMF SChreiben usw. bei der letzten Umstellung.
Ja, der 04.05. war natürlich Schreibfehler, korrekt hätte es 04.07. heißen müssen.
Die Kommentierungen aus der letzten Änderung liegt da noch vor meiner Zeit. Ich hielt es aktuell nur für interessant und diskussionswürdig. Ich habe auch schon das ein oder andere bei NWB gelesen. Allerdings hatte ich da den Passus "keine selbständige Teilleistung" gelesen. Entsprechend ist es also so (eigene Schlussfolgerung), dass der Bauunternehmer - wenn es sich um selbständige Teilleistungen handelt - sehr wohl auf die unterschiedlichen Steuersätze abstellen muss!
Vielleicht werden ja auch die BMF aktualisiert? Mal sehen...
Interessant fand ich am Wochenende auch ein Video eines Softwareanbieters wie die Steuersätze anpassen kann. Dort verwies er auf die DATEV, die noch Infos dazu herausgeben muss wie diese in die UStVA einzupflegen sind... 😋
@bfit schrieb:... die Helden dieser Krise - das Pflegepersonal ...
Obacht geben: Der StBV reagiert darauf sicher allergisch, da die Helden immerhin auch Ihre StB´s sind - nur das dies offiziell nicht so anerkannt wurde. 😉
im Baubereich selbständige Teilleistungen kann es geben , aber nur dann wenn auch eine Teilbauabnahme erfolgt.
Ansonsten bleibt es dabei geschuldet wird das fertige Gewerk.
Softwaretechnisch sprich anpssung von Kontenrahmen mit AM , AV und Steuerschlüssel wird sich das machen lassen. Was ich mir nicht vorstellen kann, dass sämtliche Kassensysteme Warengruppen usw. umprogrammiert werden können bis zum 1.7. ( falls es denn dann am 4.7. vom Bundesrat beschlossen werden sollte oder vorher Sondersitzung) . Viele Kassen werden gar nicht genügend Tasten usw. haben.
Alle waren die anders ausgezeichnet werden müssen.
Usw. Usw. Usw.
bei der großen Mehrzahl der Kassen im Einzelhandel wird man wohl einfach (auch selbst) den "Mehrwertsteuersatz" zum Stichtag 1.7. ändern können.
Ob die Einzelhändler die USt-Reduzierung weitergeben, ist wohl deren Entscheidung.
Übrigens, haben sich nicht schon ein paar Apotheker gemeldet, wegen dem pauschalen "Kassenabschlag" von jeder Arzneimittelpackung (brutto 1,77 €) ?
(die enthaltene USt ist dann für ein halbes Jahr niedriger)
Motto: "Kleinvieh macht auch Mist !"
Moin,
wie sieht es denn aus mit den Zuszahlungen der Kunden? Sind da nicht Festwerte zu beachten, also auch Brutto? Dann würden die Kranken wieder etwas mehr zur Kasse gebeten werden und nichts von der USt-Senkung haben.
Fragende Grüße von Einem, der noch nicht weiter hierzu gesucht hat
WF
Hallo Herr Vogtsburger,
haben sie sich die 'neuen' Kassen mal angesehen.
Ich würde da meine Finger davon weglassen. Zumal es in aller Regel da ja auf 6 Monate befristet, wohl kaum Sinn macht die alte 19% Taste , das ganze dann mal 6 Warengruppen z.Bsp. umzustellen,wenn man diese Tasten ab dem 1.1. wieder mit 19% braucht jetzt noch das ganze für die 7% bzw. 5% , und sich dann bitte nicht vertippen.
Das wird anspruchsvoll. Ich kenne keinen meiner Mandanten die sich an die Umprogrammierung der Kasse trauen würden.
@vogtsburger schrieb:Ob die Einzelhändler die USt-Reduzierung weitergeben, ist wohl deren Entscheidung.
Die großen Märkte (Aldi, Rewe, Netto, Edeka, Penny) haben es schon angekündigt, dass man den Vorteil weitergeben wird.
Andere Branchen wie bspw Möbelbranche wird eher schwierig! Das liegt zumeist daran, dass hier auf Bestellung produziert wird und damit die Lieferung sich entsprechend verzögert. Wir haben bspw zwischen 30-120 Tage - je nach Artikel. Wenn ich also auf die Kaufverträge im Juli nur 16% rechnen würde, dann wird das schon passen, kann aber auch mal in die Hose gehen. Im November und Dezember dann sowieso. Und was mache ich mit denen, die bereits bestellt haben und ab Juli beliefert werden? Zudem haben neben Bruttopreis-Vereinbarung ja auch noch einen Individualpreis. Je nach Geschick des Kunden und Verkäufers. Wie soll man da das weitergeben? Insofern wird es immer UN geben bei denen eine Weitergabe schlicht nicht möglich ist.
Aus aktuellem Telefonat einer Kleinunternehmerin mit ihrem Kassenzuständigen, kann ich zumindest mal berichten, dass die beiden Umstellungen jeweils ca. 300,00 € zzgl. Fahrtkosten, also ca. 400,00 € netto kosten würden. Einzelunternehmer ohne verschiedene Kassenbediener und zehn Umsatzposten.
Im Übrigen wird die Umstellung zeitlich nicht für alle Kassen-Kunden in vorgegebenen Zeitraum möglich sein.
Diese Maßnahme steht in keinem Verhältnis mit Umsatz, Gewinn oder gar den Effekten der MwSt-Senkung.
Es ist erstaunlich, wie es die Regierung schafft, die Unternehmer, die jetzt Monate lang keine Einnahmen hatten und z.T. am Rande ihrer Existenz stehen, jetzt, wenn sie langsam wieder ein wenig Kasse machen könnten, mit einem derartigen Schwachsinn zu konfrontieren.
Ich war mit meiner Frau am Wochenende in einem guten Lokal essen, in welchem i.d.R. für einen Besuch am Wochenende auf zwei Wochen im Voraus reserviert muss.
Am Sonntag waren wir mit der Familie in einem Lokal mit Bowlinganlage, welches am Sonntag normal proppevoll ist,
Das erste Lokal war nicht einmal zu einem Drittel gefüllt, das Bowlinglokal noch weniger und insgesamt waren drei von zehn Bahnen gebucht.
Schön, dass man sich in Berlin letzte Woche so eifrig gegenseitig auf die Schultern klopfen durfte 😞
@deusex ich kann Ihnen da nur Recht geben. "Früher" gab es natürlich auch schon Anpassungen der Mehrwertsteuer. Kassensysteme bzw. andere vorgelagerte System waren da aber noch nicht in dem Focus, wie es ja nun mittlerweile der Fall ist.
Es gibt diverse Bundestagsabgeordnete, die im normalen Leben selbst WP/StB mit eigenen Kanzleien sind. Auch die unterstützen die "Reform". Teilweise sind sie sogar in der DATEV engagiert. Vielleicht sollte man diese Fachleute mal fragen, ob sie sich Ihrer Entscheidung bewusst sind....
Hallo Herr Eberhardt vom schönen @bodensee ,
die "neuen" Kassen habe ich mir bisher nur mit genügend "Corona-Abstand" angeschaut. 😀
Aber ich habe schon mal einen ersten Blick in die Beschreibungen mehrerer 'einfacher' Kassen geworfen, z.B. von 'Saftläden', 'Tante-Emma-Läden', kleinen Fachgeschäften, ... Es gab schon einige Rückfragen von Mandanten aus diesem Bereich.
Bei solchen 'einfachen' Kassen gibt es Einstellmöglichkeiten für zwei oder mehrere 'Mehrwertsteuersätze' (z.B. 1 bis 5), einstellbar über ein Menü direkt am Gerät.
Alles was bisher einem bestimmten Mehrwertsteuersatz zugeordnet ist, wird dann eben mit diesem Satz berechnet und ausgedruckt.
Auf dem Bon steht dann eben nicht mehr 19% sondern 16% MwSt.
Bei teureren Kassensystemen ist die Bedienung der Software sicher nicht ganz so trivial. Aber auch hier muss es globale Einstellungen geben für die einzelnen Steuersätze.
Andere Branchen wie bspw Möbelbranche wird eher schwierig! Das liegt zumeist daran, dass hier auf Bestellung produziert wird und damit die Lieferung sich entsprechend verzögert. Wir haben bspw zwischen 30-120 Tage - je nach Artikel. Wenn ich also auf die Kaufverträge im Juli nur 16% rechnen würde, dann wird das schon passen, kann aber auch mal in die Hose gehen. Im November und Dezember dann sowieso. Und was mache ich mit denen, die bereits bestellt haben und ab Juli beliefert werden? Zudem haben neben Bruttopreis-Vereinbarung ja auch noch einen Individualpreis. Je nach Geschick des Kunden und Verkäufers. Wie soll man da das weitergeben? Insofern wird es immer UN geben bei denen eine Weitergabe schlicht nicht möglich ist.
In der Regel steht in den Geschäftsbedingungen oder im Kaufpreis, das der Endpreis ein Nettopreis zzgl. der dann gültigen Mehrwertsteuer ist.
Das wäre ja zumindest mal eine Problemlösung für einen Teil der Kassenanwender, sofern hier lediglich global umgestellt werden kann.
... wenn die USt-Ersparnis bekannt ist, könnte man ja diese Ersparnis in Form eines Rabatts auf den ursprünglichen Bruttopreis weitergeben.
z.B. Rabatt von 2,52 %
Ja, Herr Hofmeister und wir hatten auch beträchtlich mehr Zeit für die Umstellung.
Diese Rabattierung wäre ja schon machbar, aber das steht eben der §14c UStG noch im Raum und der Unternehmer muss USt abführen, die er nicht einmal vereinnahmt hat.
Wann sind denn die Herren / Damen STB/WP als MdB das letzte Mal in ihrer Kanzlei gewesen.
Aber vermutlich sitzen die Herrn in Berlin , in Nürnberg und fanden dort auch Klartax wegweisend als neue Zukunftsstrategie.
Jeder der in der Praxis arbeitet hätte sofort gewußt was da auf jeden Einzelhändler zukommt.
@deusex : Gastronomie gebe ich ihnen gerne Recht, ich war jetzt glaube ich 3 mal Essen beim Ersten Mal Restaurant mit ca 150 Sitzplätzen 3 tische waren belegt max. 20 Personen
Beim 2 und 3 war die Auslastungsquote schon eher 40-50%.
Aber ab 21 Uhr oder eher schon 20.30 leer , ausgestorben fast schon unheimlich
Wann werden die Finanzbehörden die neuen Elster- Kennziffern für die an August zu nutzenden Voranmeldungen bekannt geben?
Spätestens am 10 August müssen ja die ersten Voranmeldungen draußen sein...
Ziviler Ungehorsam wäre ja, wenn der Unternehmer weiterhin seine Konten bebucht, die UST- VA ausdruckt, mittels Stifft die 19% in 16% bzw. die 7% in 5% korrigiert und das Ding dann zum Finanzamt faxt.
Der STB kann dann zum Jahresende alles in einer Summe korrieren.
Alternativ: Alle Summen in das Feld 28 "zu anderen Steuersätzen" eintragen und per Taschenrechner die Steuer ausrechnen.
Analog natürlich auch EU- Vorfälle...
Eine Umsatzsteuer- Sonderprüfung wird dann kommen.
Gerne alle Voranmeldungen von allen STB' s in Deutschland mittels Formuluar und von Hand mach aus 19 16 bzw. 5 aus 7 ( hört sich ein bischen wie Lotto 7 aus 49 an).
Damit gingen wohl sehr schnell bei allen FA's zumindest bei ZÜV die Verwaltungs Lichter aus, ob sich das dann wohl bis Berlin herumspricht ? Das ist die Folge von Schnellschüßen in der Gesetzgebung. 🤣
Ich glaube ja auch nicht, dass die Software-Umstellung das Problem sein wird. Vielmehr werden es neue Ideen der Politiker (s. o.) oder Abgrenzungsprobleme der Mandanten sein, die uns zu schaffen machen. Außerdem Hinweise auf Problemchen wie:
usw. usw.
Moin,
seid wann sind denn Arzneimittel umsatzsteuerfrei? Das ist bislang an mir vorbeigegangen, im Voraus Dank für eine Aufklärung.
Es gab (gibt) doch immer mal wieder Kritik wegen der 19 %, vgl. z. B.
Fragende Grüße
WF
upps. Wo war ich mit meinen Gedanken? Sorry, Sie haben Recht.
Vielleicht war der Wunsch Vater des Gedankens.
Danke für den Hinweis.
Zuzahlungen zu Medikamenten sind doch immer 10% des Bruttopreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €).
... fragt sich nur, ob in der Apotheke der Bruttopreis des Medikaments reduziert wird
Nachtrag:
Apropos,
wie handhaben die Apotheken auf Helgoland eigentlich solche Medikamentenverkäufe ?
Welchen Preis verlangt eine Apotheke auf Helgoland für ein Medikament, das auf dem 'Festland' brutto 80 Euro kostet ? .... und welche Zuzahlung ?
@andreashofmeister schrieb:
Es gibt diverse Bundestagsabgeordnete, die im normalen Leben selbst WP/StB mit eigenen Kanzleien sind. Auch die unterstützen die "Reform". Teilweise sind sie sogar in der DATEV engagiert. Vielleicht sollte man diese Fachleute mal fragen, ob sie sich Ihrer Entscheidung bewusst sind....
Also im Finanzausschuss sitzen bei einem kurzen Überblick vier berufsbedingte "Steuerexperten" drin. Drei Steuerberater und eine Finanzbeamte. Einer der Steuerberater kommt aus der Regierungskoalition:
und der Lebenslauf sieht mir nicht nach täglicher Arbeitspraxis, wie wir sie kennen, aus. Kann mich natürlich täuschen...
Da muss ich jetzt schmunzeln....aber mehr dazu sag ich Dir eher persönlich...
Aber da war doch was...
https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/das-unternehmen/gremien/beirat/
Ups...😲🤐
... war mir nicht bekannt und auch nicht meine Absicht. 😳
Ich glaube, da sollte mal Wiki überarbeitet werden...
Vielleicht wäre etwas Lobbyarbeit hilfreich - die Meinungen hier in der community sind ja eindeutig: kaum umsetzbar -, z. B. in Form eines Brandbriefes der DATEV (Beirat?).
Die IDA wäre auch prädestiniert.
Unser Kollege Ralf Heitkamp aus Bremen hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Bremen sofort einen Brief geschrieben (auf FB zu finden).
Ich habe eine Mail an Herrn Kollegen Ralph Brinkhaus abgesetzt, bis dato leider keine Antwort....