... im Einzelhandel kann offenbar eine Ausnahmeregelung genutzt und ein pauschaler Rabatt an der Kasse gewährt werden, um die Mehrwertsteuersenkung weiterzugeben.
... außer natürlich bei den preisgebundenen Artikeln.
@vogtsburger schrieb:
... im Einzelhandel kann offenbar eine Ausnahmeregelung genutzt und ein pauschaler Rabatt an der Kasse gewährt werden, um die Mehrwertsteuersenkung weiterzugeben.
... außer natürlich bei den preisgebundenen Artikeln.
Rabatt an der Kasse, wie soll das gehen? Bruttobetrag abziehen? Mindert die Marge. Vorsteuerabzug? Na ja, der Prüfer ist zu überzeugen.
Die Lösung würde einen nicht unerheblichen Programmieraufwand nach sich ziehen.
@einmalnoch schrieb:
@vogtsburger schrieb:
... im Einzelhandel kann offenbar eine Ausnahmeregelung genutzt und ein pauschaler Rabatt an der Kasse gewährt werden, um die Mehrwertsteuersenkung weiterzugeben.
... außer natürlich bei den preisgebundenen Artikeln.
Rabatt an der Kasse, wie soll das gehen? Bruttobetrag abziehen? Mindert die Marge. Vorsteuerabzug? Na ja, der Prüfer ist zu überzeugen.
Die Lösung würde einen nicht unerheblichen Programmieraufwand nach sich ziehen.
1. vogtsburger hat da schon Recht. Man könnte an der Kasse pauschal einen Rabatt i.H.v. 2,5% vom Brutto abziehen um auf den neuen Preis (Netto + 16% USt) abzustellen.
2. Verbucht wird eh nur der Zahlbetrag als Erlös, und das dann mit 16%. Ein Problem würde ich da nicht sehen 😉 weder bei uns in DATEV, noch in den Kassensystemen. Das dies geht zeigt uns regelmäßig Saturn/MediaMarkt mit Ihren Mehrwertsteuer-Aktionen.
... ja, aber wie schon zweimal erwähnt, steht der §14c UStG noch im Raum, oder wird der auch termporär für ein halbes Jahr aufgehoben ?! Ich denke, nein.
14c in Bezug auf was?
Bei meiner Aussage bezüglich Bruttoausweis der VK-Summe gibt es keinen Ausweis der USt, somit auch keinen unrichtigen Ausweis nach 14c.
Bei der Aussage des pauschalen Rabattes von 2,5% wird auch kein falscher Ausweis vorgenommen, da der ja wie folgt aussehen sollte:
Warenwert netto | 102,59 |
Umsatzsteuer 16% | 16,41 |
Warenwert brutto | 119,00 |
Rabatt 2,5% (inkl. 16% USt) | 2,98 |
Zahlbetrag | 116,02 |
Ich bin hierbei von einem normalen VK-Preis von 119 Euro brutto ausgegangen.
Wie man sieht kommt man somit ohne Preise neu auszeichnen (wird i.d.R. in brutto angegeben, da Endkunde) zu müssen auf die von der Bundesregierung gewünschte Weitergabe der Umsatzsteuer. Ich sehe hier nirgends einen unrichtigen Umsatzsteuerausweis.
Ja, so sieht das gut aus.
Ich war der Annahme, dass keine Umstellung des Steuersatzes im Kassensystem stattfindet, somit 19%/7% als USt-Ausweis auf dem Beleg verbleibt und lediglich ein Rabatt eingeräumt wird, damit beim Verbraucher die Entlastung faktisch ankommt.
Steuerlich kein Problem, da gebe ich Ihnen recht, aber hierfür reicht es technisch wohl kaum, einfach 16% statt 19% auszuweisen, da, wie Sie selbst ausführten die Nettobemessungsgrundlage geändert sein muss.
Hier muss nun der Handel sämtliche Artikel auf eine neue Nettobemessungsgrundlage ändern, da diese bei 16%, wie in Ihrem Beispiel nun 102,59 und nicht 100,00 beträgt.
Wenn dies Brutto erfolgen kann und lediglich der Steuersatz geändert werden kann, wäre das ein gangbare Lösung.
Ich gehe dabei natürlich davon aus, dass die Kassensysteme mit Nettobemessungsgrundlagen arbeiten und auf die jeweiligen Produktgruppen eben 19% bzw. 7% aufgeschlagen werden; jedenfalls war dies bei den beiden Kassen so, die ich letzte Woche mal angeschaut habe.
Wenn diese, ohne Weiteres zunächst aufgeschlagen werden, um sie nachher wieder zu rabattieren, wäre dies schon ein Weg, eine Neuauszeichnung zu vermeiden.
Wenn in die Kasse natürlich nur Preise "eingetippt" werden, sieht das anders aus, aber in modernen Kassensystemen wird dies eher die Ausnahme sein.
Man hätte soviel sinnvolleres machen können, wie z.B. für das Jahr 2020 jeder Person für bestimmte Anschaffungen
eine Steuerermäßigung ala §35a gewähren, mit Deckelung der Anzahl der Rechnungen die man einreichen darf und der Gesamtentlastung. Aber ein halbes Jahr an der Umsatzsteuer drehen?
Hallo, wo hätten dann die Rechnungen eingereicht werden sollen?
Die ganzen Aldi-Belege ans Finanzamt oder in einer Einzelaufstellung zur Einkommensteuererklärung ? Uff...
Schon die Einleitung zu dieser Theorie hört sich schon ziemlich abenteuerlich an; na dann lieber das Chaos mit der MwSt-Senkung 😉
Ich persönlich empfand bspw. die Gastro-Lösung von Wien sehr charmant: Praktisch und zielsicher ohne wirklich viel Aufwand: Stadt Wien verteilt Gastro-Gutscheine . Bundesweit nach Haushalt und Anzahl der gemeldeten Personen einen Gastro-Gutschein in Höhe X € . . . by the way hätte man sich den Sonderquatsch zur USt speziell für die Gastro sparen können und das gesteigerte Einkaufsverhalten der Gastronomen hätte sich auch wieder auf die Konsum-Geschäfte niedergeschlagen.
Das Gleiche hätte auch bei anderen Branchen funktioniert...
so'n "Meine-Stadt-Gutschein" oder so ähnlich.
@f_mayer schrieb:Man hätte soviel sinnvolleres machen können, wie z.B. für das Jahr 2020 jeder Person für bestimmte Anschaffungen
eine Steuerermäßigung ala §35a gewähren, mit Deckelung der Anzahl der Rechnungen die man einreichen darf und der Gesamtentlastung. Aber ein halbes Jahr an der Umsatzsteuer drehen?
Da wäre ich absolut gar kein Freund davon! Ganz ehrlich, jeder der schon einmal im Niedriglohnbereich garbeitet hat. oder sogar ALG1 oder ALG2 bezogen hat, der weiß ganz genau das er davon nichts hat! Genausowenig hätte ich bis vor 2 Jahren noch etwas davon gehabt. Wenn man als Familienvater und Alleinverdiener 0 Euro ESt zahlen muss, weil das Einkommen so niedrig ist, dann kommen solche "Geschenke" nicht mehr an. Diese helfen dann ausschließlich denen, die mindestens ausreichend genug verdienen. Aus diesem Grund muss ich ganz klar sagen, die MwSt-Senkung hilft hier tatsächlich allen (sofern die Weitergabe funktioniert).
@deusex schrieb:Hier muss nun der Handel sämtliche Artikel auf eine neue Nettobemessungsgrundlage ändern, da diese bei 16%, wie in Ihrem Beispiel nun 102,59 und nicht 100,00 beträgt.
Wenn dies Brutto erfolgen kann und lediglich der Steuersatz geändert werden kann, wäre das ein gangbare Lösung.
Tatsächlich werden in einigen Kassensysteme Bruttopreise eingegeben. Nicht alle Kassensysteme haben einen Warenkatalog hinterlegt. Eine ehemalige Mandantin bsp war im Schmuckhandel, alles mit Endkundenpreise ausgezeichnet und die Eingabe erfolgte Brutto mit Abschluss der Taste 7% oder 19%. Denken Sie mal bsp an den Blumenladen nebenan (Rose, rot, Typ2 á 2,50 5x, Rose, schwarz á 3,50 2x...). Da gibt es ganz sicher auch keinen Warenkatalog. Und ich hoffe keiner glaubt die betroffenen Einzelhändler werden sich jetzt neue Preise merken. Einzig für 6 Monate... Genau denen (und das sind doch einige in D) ist damit sehr gut geholfen. Zumindest glaub ich das.
Mittlerweile gibt es einen Entwurf eines BMF- Schreibens:
Ich fordere jeden Politiker auf, dieses Dokument zu lesen und zu überlegen, ob die ortsnahen Einzelhändler das verstehen und natürlich in 2 Wochen fehlerfrei umsetzen können. (z.B. Mietvertrag und Service- Raten für das Kassensystem bzw. Leasing- Raten für den Firmenwagen)
Wenn sich das als unmöglich herausstellt, dann darf im Bundestag / Bundesrat auch als Gewissensentscheidung mit "Nein" gestimmt werden.
Moin,
wenn der Inhalt dann insgesamt so zutreffend ist wie der Hinweis in RZ 14 zu unserer Gebührenordnung. Nein nicht STVV, StBGebV steht da!
Das ist ja nur ein Entwurf. Bis das endgültig ist wird noch der eine oder andere Tag vergehen, ob es noch Verbesserungen geben wird?
Manchmal ist es schon mehr als traurig, was sich Politiker so einfallen lassen, aber es war ja keine Zeit da, die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu untersuchen.
Kopfschüttelnde Grüße
WF
Moin,
immerhin gibt es Finanzminister, die sich dafür aussprechen, dass die Wirtschaft von zusätzlichen bürokratischen Lasten bewahrt wird.
"Wir sollten auf die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft setzen. Dabei sollten wir sie durch eine Senkung der Faktorkosten, Entlastung von staatlichen Abgaben, Bürokratie und Steuern unterstützen“, erklärte Hilbers.
Quelle:
Hoffen wir das Beste! Hoffen und wünschen ist ja nicht verboten.
WF
Der entscheidende Passus "Wir sollten... " heißt frei übersetzt, dass dies nicht eintreten wird bzw., dass dies eine frommer Wunsch bleibt und die Phrase als solche, eine solche bleibt.
Da Herr Hilbers mal gar nichts zu melden hat, bleibt es genau dabei, wie es das BMF hat versucht "zusammenzuwürgen".
Also ich habe wenig Hoffnung, dass hier anders entschieden wird. Die Damen und Herren sind doch schon wieder woanders.
Eines ist sicher: Hinterher werden die USt-Prüfer "schlauer" sein.
Was soll eigentlich jetzt die neue degressive Abschreibung bewirken?
Die AfA bringt doch nur dann etwas, wenn man Gewinne macht und investiert.
Für Unternehmen, denen der Umsatz wegbricht, würde eher eine temporäre Aussetzung der Abschreibung helfen, um eine Insolvenz zu vermeiden.
@martinkolberg schrieb:Für Unternehmen, denen der Umsatz wegbricht, würde eher eine temporäre Aussetzung der Abschreibung helfen, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Für die Insolvenz ist die Zahlungsfähigkeit ausschlaggebend, nicht der Gewinn/Verlust. Insofern ist also die AfA gut, da hohes Potential an Verlustrücktrag auf 2019 möglich wird. Insbesondere, da dieser erhöht wurde. Die Steuererstattungen geben wieder Liquidität und verhindern somit Insolvenzen, oder zögern sie zumindest für eine gewisse Zeit hinaus.
Die degressive AfA bringt sehr viel, denn wir bspw. haben durchaus eine Reihe Mandanten, bei denen höhere AfA-Sätze Investitionen vorziehen würden.
Diese Investitionen stützen wiederum Unternehmen, die vielleicht in Schieflage geraten sind und bei diesen wiederum diese Investitionen beschafft werden, denn es müssen zweifelsfrei Investitionsanreize gesetzt werden.
Man kann doch nicht nur danach schauen, wie man schlingernden Unternehmen kurzfristig unter die Arme greift, sondern vielmehr, wie man deren Umsätze wieder ankurbeln kann.
Dies schafft man dann, wenn deren Kunden wieder investieren. Insofern empfinde ich sogar die Einführung der degressiven AfA als sehr wichtigen Baustein im Konjunkturpaket.
Was mich daran allerdings unheimlich stört, dass die degressive AfA, die schon früher einen Anreiz bot, Investitionen früher zu tätigen, nur wieder temporär für Anschaffung bis Ende 2021 eingeführt wird.
Ich hatte an das Wirtschaftsministerium indes auch die Eingabe mit der degressiven AfA gemacht, sowie ferner den Anreiz auf eine Erweiterung des §6 b EStG auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsrücklage), um Investitionsanreize zu setzen ohne gleichwohl wiederum die Versteuerung von stillen Reserven zu realisieren. Hier liegt nämlich das Problem:
Wir bspw. eine Neuinvestion getätigt und das alte WG veräußert, ist der Veräußerungsgewinn voll zu versteuern, aber die AfA kompensiert dies u.U. nicht einmal. Insofern kann es dann durchaus vorkommen, dass durch die Neuinvestition per Saldo eine Mehrsteuer entsteht. Degressive AfA mit einer korrespondierenden "Investitionsrücklage" wäre hier sinnvoll gewesen.
Eine "Insolvenzbilanz" erfolgt indes auch nicht zu Buchwerten, womit die AfA hierauf direkt weniger Einfluss hat und die Frist zur Insolvenzantragspflicht wurde auch gestreckt. Insofern würde ich diesen Aspekt nicht ganz so prioritär ansehen.
Ich empfehle unseren kleinen Einzelhändlern:
Pauschal-Rabatt vom Brutto-Preis
laut Ausnahmemöglichkeit des § 9 Abs. 2 PAngV (Preisangabenverordnung)
z.B. 2,52 % , um die USt-Satz-Änderung voll weiterzugeben
oder per Rabatt-Taste an der Kasse (z.B. 2,5%)
Nachtrag:
... der Vollständigkeit halber:
(bei Artikeln mit einer Reduzierung von 7 % auf 5 % sind es dann natürlich 1,87 % Rabatt)
... habe mal 'zum Spaß' mit einer einfachen Kasse eines Mandanten 'gespielt' (siehe Screenshot), da ich am Stichtag 1.7.2020 eigentlich das Telefon abschalten will 😀.
... mit der 'Programmierung' einer Taste mit dem Pauschal-Rabatt von 2,52 % sollte man auch die besonders 'preis-sensibilisierten' Kunden auf einfache Weise zufrieden stellen können.
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Herr Vogtsburger, sehr gute Idee.
Ich denke, ich werde am 30.06.2020 in meinen wohlverdienten Jahresurlaub gehen 😉
@deusex schrieb:
Ich denke, ich werde am 30.06.2020 in meinen wohlverdienten Jahresurlaub gehen 😉
Den Wunsch verspüre ich schon etwas länger...
.. und für gaaaaaaanz lange Zeit, aber mindestens bis Ende Corona.
.. mir geht es auch vor allem darum, dass wir nicht für alles zuständig sein wollen, was der Mandant auch selbst (durch bloßes Lesen) von öffentlich zugänglichen Schreiben und von Bedienungsanleitungen klären könnte.
Wir wollen ja schließlich keine Telefonseelsorge machen, sondern 'nur' die (Steuer-)'Kuh vom Eis holen'.
Ansonsten gilt das Motto (frei nach Robert Gernhardt):
"Berater schrieb den Irokesen: Euch schreib' ich nichts, lernt erstmal lesen" 😀
Die Sache mit der degressiven AfA wirkt, wie Sie schon schreiben, sehr gut, aber die Begrenzung auf 25% fühlt sich halbherzig an. Mit 30% wäre der Investitionseffekt größer.
Oh wie schön, dass ausser mir auch noch jemand der leider viel zu früh verstorbenen Robert Gerhardt gelesen hat und hier zitiert.
😂
Hallo Herr Eberhardt vom wunderschönen @bodensee ,
Sie könnten ja in Ihren neuen YouTube-Videos den einen oder anderen Text von Robert Gernhardt rezitieren 😀
Sehr gut !
@vogtsburger schrieb:
.. mir geht es auch vor allem darum, dass wir nicht für alles zuständig sein wollen, was der Mandant auch selbst (durch bloßes Lesen) von öffentlich zugänglichen Schreiben und von Bedienungsanleitungen klären könnte.
Wir wollen ja schließlich keine Telefonseelsorge machen, sondern 'nur' die (Steuer-)'Kuh vom Eis holen'.
Ansonsten gilt das Motto (frei nach Robert Gernhardt):
"Berater schrieb den Irokesen: Euch schreib' ich nichts, lernt erstmal lesen" 😀
Nicht wenige unserer Mandanten haben/hatten genau diesen Anspruch, zu denken, dass der Steuerberater der Berater für alle Lebenssituationen ist und von ihm erwartet wird, dass alles persönlich, individuell aufbereitet wird.
U.a. fragte man uns auch wo man Masken und/oder Desinfektionsmittel beziehen könne . . . und ich dachte langsam wir wären die "Kanzlei Google".
Gerade in der Corona-Situation versandten wir ab Mitte März z.T. täglich ein Corona-Rundschreiben via E-Mail.
Wir hatten dann auch in der Tat nicht wenige Anrufer, die fragten, was das für sie bedeutet. Sprich: Sag mir doch bitte, was da geschrieben ist.
Wir waren dann auch in der Tat so frei und erbaten uns eindringlich, die Newsletter aufmerksam zu lesen, denn es wurde alles, in einfachen Worten dargelegt, wie zu handeln ist.
Nach wenigen Tagen erhielten wir an sich kaum noch Rückfragen und wenn, dann hatten diese "Substanz" und bauten auf dem Geschriebenen auf.
Wir halfen an dem Punkt natürlich sehr gerne weiter.
Wir erhielten dann immer wieder positives feedback für die laufende Informationsüberlassung. Ich möchte fast behaupten, dass die Corona-Situation einigen Mandanten wieder mehr Selbstverantwortung und Eigeninitiative beschert hat.
Mit dem Konjunkturpaket nimmt unser "Corona-Newsletter" wieder Fahrt auf und ich werde ebenso wieder verfahren.
Man investiert dann eben mehrmals die Woche entsprechende Zeit und erspart sich damit reichlich Telefonate mit gleichem Inhalt; last but not least: Die Kanzlei hat den Nachweis der Informationsüberlassung.
Diese Zitat von Gernhardt, spricht mir aus der Seele und trifft es hervorragend !
Könnte ich , aber passt nicht wirklich in den Kontext.
Aber merke ich mir mal im Hinterkopf, falls ich mal wieder so eine Session mache. Waren 3 Std Interview am Sonntagvormittag.
So war ich auch zum ersten Mal in meinem Leben vor 2 Kameras 😊
Mal sehen ob es für die Bewerbersuche was bringt.
Schönes Wochenende.