oder so 😉 mir ging es gar nicht explizit um die DVD sondern auch um den Datenumfang, der von der DATEV ja aussagemäß bei dem Export nicht in dem Umfang der bisherigen DVD geplant ist.
Aber ja, mir wir es so auch lieber als auf die DVD zu warten und diese per Post verschicken zu müssen.
Weg mit der DVD! Der Download sollte vielmehr den Funktions- und Inhaltsumfang der DVD bekommen.
Absolut unverständlich das es sowas nicht gibt.!
@datev
Die Bedürfnisse der Kunden endlich mal berücksichtigen.
Wo bleibt eigentlich der Beitrag des Datev-Fanboys der hier immer Pro Datev schreibt?
Da wäre ich auch für:
Entweder:
Der Download der Daten hat 1:1 den identischen Funktionsumfang und Datenumfang wie die bisherige DVD und die DVD wird abgeschafft
oder:
Der Download der Daten hat 1:1 den identischen Funktionsumfang und Datenumfang wie die bisherige DVD und die DVD wird optional beibehalten
oder:
Der Funktionsumfang bleibt eingeschränkt und die DVD wird beibehalten
Aber so wie es jetzt ist, finde ich es Mist.
Es ist leider wie es ist und DATEV freut sich ein Loch in den Bauch. Die Daten können nicht weg und werden zwangsgespeichert zu jährlich steigenden Preisen.
Juchu, es geht zurück ins Rechenzentrum Qualität und Preise wie in den 1990ern.
@andrereissig schrieb:Der Mandant soll sich die Daten auf seinem Server, NAS, Cloud-Speicher, USB-Stick oder Wasserkocher speichern und Ende.
Volle Zustimmung, @andrereissig !
Wir wissen ja auch (nach der Abschaffung der "DATEV-SMS"): Wenn DATEV einmal was abkündigt und einstellt, dann war es das damit. Fort für alle Zeit!
Und: was war das nicht für eine (sinnlose) Diskussion um die Abschaffung der Programm-DVD?
Nur, weil es im Sauerland nur IDSN gab.....
Das mag so sein, trotzdem werde ich nicht müde werden, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und auf solche Dinge aufmerksam zu machen, weil wenn sie niemand anspricht, besteht auf gar keinen Fall die Chance, dass sich etwas ändert. 🙂 Und so kann man wenigstens auf die Nerven gehen. Dann sind wir nicht alleine genervt. 😁
Volle Zustimmung!
Es gibt viele Szenarien, bei denen eine Archivlösung ala Archiv-DVD benötigt wird.
Die Archv-DVD sollte unbedingt weiter angeboten werden - nicht als Plastikscheibe sondern als ISO oder ZIP zum Download. Das darf ja auch gerne weiterhin was kosten.
Noch ist sie ja nicht ganz tot und vielleicht noch zu retten (ist in Bestandsdienste online noch bestellbar) DATEV müsste sich nur einen Ruck geben.
MfG, F.Lange
@flange auf den Ruck wird man leider vergeblich warten.
Es gibt viele Beispiele von Softwarelösungen von DATEV, die abgekündigt wurden, einen Sturm der Entrüstung verursachten, der allerdings verstummte.
Die Diskussion um die Abschaffung des Telemoduls sei hier exemplarisch erwähnt. Und, was ist passiert?
Nix. Weg war es, das Telemodul. Und kommt nie wieder..
@andreashofmeister schrieb:[...]
Die Diskussion um die Abschaffung des Telemoduls sei hier exemplarisch erwähnt. Und, was ist passiert?
Nix. Weg war es, das Telemodul. Und kommt nie wieder..
[...]
... der Stichtag der Abkündigung des Telemoduls war schon einige Monate vorher fest im Programmcode 'eingemeißelt'
Eine Änderung des Programmcodes ist bei der Datev ja wohl immer eine 'Staatsaktion', an die sich niemand aus den 'unteren Rängen' herantraut ...
... und in den 'oberen Rängen' beschäftigt man sich längst mit anderen hochfliegenden Plänen und 'hübschen Kalkulationstabellen' und verbittet sich solche 'Belästigungen' 😎
... denn wo käme man als Datev hin, wenn man eine einmal getroffene Entscheidung revidieren würde ? 😎
... tz, tz, tz ... völlig undenkbar ...
Hallo Community,
wie bereits in meinem anderen Post hier geschrieben: Die Rechnungswesen-Archiv-DVD wurde für Prüfungen konzipiert und nicht zur Archivierung.
Im Rahmen der Archivierung muss grundsätzlich der Mandant entscheiden, wie er vorgehen möchte.
Zur Archivierung im DATEV Rechenzentrum bieten wir die Funktion „Mandant inaktiv setzen“ an. Sehen Sie hierzu DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center sowie DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center. Dies wird einmalig bepreist und ist somit nicht von künftigen Preismaßnahmen betroffen. Der Mandant ist hier dann 14 Jahre sicher und muss sich um nichts weiter kümmern. Entscheidet der Mandant sich dafür, dass er sich selbst um die Archivierung kümmern möchte, muss er auch entscheiden, welche Daten er in diesem Kontext haben möchte/braucht. Dies können dann beispielsweise Exporte der Buchungsstapel in ASCII oder csv, bestimme Auswertungen oder auch der Prüfungsdatendownload mit den Belegen sein. Entscheiden muss letztendlich der Mandant.
Und noch kurz zum Datenumfang: Technisch gesehen ist der Datenumfang der Rechnungswesen-Archiv-DVD im Vergleich zum Export steuerliche Außenprüfung RZ identisch. Wichtig ist allerdings, dass das Lese-Programm DATEV Rechnungswesen-Archiv ersatzlos eingestellt wird. Hiermit hätte der Dritte, der die DVD erhält, nach vollständiger Installation des Programms – mit Grundpaket und allem was dazu gehört – die Möglichkeit die Prüfungsdaten aufbereitet anzusehen. Da nach unserer Erfahrung dieses Programm seltens installiert wurde, haben wir uns für die Einstellung entschieden. Die Prüfungsdaten, welche nun ausgegebene werden, können jedoch grundsätzlich in Excel geöffnet und mit Hilfe der Index-Datei gelesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungswesen-Archiv-DVD zum Ende dieses Monats eingestellt wird.
Viele Grüße
Jonas Kreitschmann
Hallo @andreashofmeister
schon klar - leider.
Ich wollte mit einem ,positive spin‘ zum Ausdruck bringen, dass DATEV die Archiv-DVD (ohne Plastikscheibe) ja eigentlich einfach weiter leben lassen könnte.
Zu Abschaffung des Telemoduls damals: könnte das etwas mit dem Mittelstandsindex zu tun haben?
MfG, F.Lange
Hallo @Jonas_Kreitschmann
wie bereits in meinem anderen Post hier geschrieben: Die Rechnungswesen-Archiv-DVD wurde für Prüfungen konzipiert und nicht zur Archivierung.
Hmmm… dann trug das Ding also über viele Jahre hinweg den falschen Namen.
Sie hat sich ganz prächtig als Archivlösung geeignet.
MfG, F.Lange
... gibt es denn schon Erfahrungen, ob und wie die Außenprüfer mit dem "Export steuerliche Außenprüfung RZ" (inkl. der Belege und der Belegverknüpfungen) zurecht kommen ?
Aus (programmier-)technischer Sicht wäre es möglich, dass (wieder einmal) ein externer Entwickler in die Nische springt, die diese Datev-Abkündigung hinterlässt, und ein externes Tool dann die GDPdU-Daten mit den Belegen verknüpfen und anzeigen kann, so wie ja wohl auch die Prüfer der Finanzverwaltung ein Tool 'im Ärmel' haben, um ihre Prüfungen durchführen zu können.
Ich erinnere z.B. an das Postversandformat, an die Funktionen des Telemoduls, an abgekündigte Kontenrahmen und Branchenpakete, an das ursprüngliche Datev-Scanmodul u.a., die auch nach einigen Jahren immer noch ein Nischendasein fristen oder mit Hilfe externer Tools 'weiterleben'.
Ein paar externe Entwickler sind bestimmt nicht unglücklich darüber, dass die Datev ab und zu mal eine Lücke öffnet, in die man mit selbst entwickelten Tools springen und 'hübsche' Umsätze erzielen kann
wie bereits in meinem anderen Post hier geschrieben: Die Rechnungswesen-Archiv-DVD wurde für Prüfungen konzipiert und nicht zur Archivierung.
Herr Kreitschmann,
für mich hört sich Ihre Aussage sehr konstruiert an. Das Produkt heisst Archiv-DVD!
Bei der Archivierung im Rechenzentrum hat der Mandant zudem keinen Zugriff mehr.
@Jonas_Kreitschmann schrieb:
wie bereits in meinem anderen Post hier geschrieben: Die Rechnungswesen-Archiv-DVD wurde für Prüfungen konzipiert und nicht zur Archivierung.
Im Rahmen der Archivierung muss grundsätzlich der Mandant entscheiden, wie er vorgehen möchte.
Zur Archivierung im DATEV Rechenzentrum bieten wir die Funktion „Mandant inaktiv setzen“ an. Sehen Sie hierzu DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center sowie DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center. Dies wird einmalig bepreist und ist somit nicht von künftigen Preismaßnahmen betroffen. Der Mandant ist hier dann 14 Jahre sicher und muss sich um nichts weiter kümmern. Entscheidet der Mandant sich dafür, dass er sich selbst um die Archivierung kümmern möchte, muss er auch entscheiden, welche Daten er in diesem Kontext haben möchte/braucht. Dies können dann beispielsweise Exporte der Buchungsstapel in ASCII oder csv, bestimme Auswertungen oder auch der Prüfungsdatendownload mit den Belegen sein. Entscheiden muss letztendlich der Mandant.
Ich schließe mich meinen Vorschreibern an. Die Aussage, die „Archiv-DVD“ war nie zur Archivierung konzipiert wirkt gestellt.
Nach meiner Einschätzung wurde doch schlicht die Entwicklung der notwendigen Lesesoftware aus Gründen eingestellt.
Warum genau ist die Archiv-DVD nicht zur Archivierung geeignet?
Warum genau wird die DVD bei Lohn und Gehalt nach wie vor als das einzig mögliche Archiv-Medium angeboten?
Es mag ja irgendwie gute Gründe geben. Aber warum so inkonsequent? Worin unterscheiden sich denn die aufbewahrungswürdigen Daten zwischen Rewe und Lohn und Gehalt?
Wer kann mir das mal verständlich erklären?
Von DATEV bisher keiner. Erst vorletzte Woche im Telefonat bezüglich LuG versucht, das herauszubekommen.
Immer wieder: ja da müssen Sie sich eine DVD bestellen, wenn Sie das archivieren wollen. Die Archivierung im RZ ist nämlich keine Archivierung (sic!). Dieser Prozess dient lediglich der Vorbereitung zur Erstellung einer DVD. Aha.
Ich fasse mal zusammen.
In LuG kann ich Daten zur Archivierung ins RZ senden, habe dann aber kein Archiv, sondern kann mir die Daten dann dort gegen Gebühr auf DVD schreiben lassen (=Archiv). Aktuell nur längstens noch für 2014, nicht älter.
Will ich also ältere Daten konservieren brauche ich eine DVD.
In LuG ist die DVD also das Archiv.
In Rewe kann ich mir eine Archiv-DVD erstellen lassen, habe dann aber kein Archiv (lt. aktueller DATEV-Aussage). Dafür komme ich grundsätzlich auch an ältere Jahre ran. Nach Einstellen des Produktes „DVD“ (eigentlich nur der Lesesoftware), kann ich nur noch csv-Dateien erstellen für ein Archiv.
In Rewe ist die DVD also NICHT das Archiv. Angeblich noch nie gewesen.
Soweit richtig, @Jonas_Kreitschmann ?
Ich bin nämlich hinreichend verwirrt.
Und weiter für die Zukunft:
Wo hat der Mandant denn da jetzt „die Wahl“ wie Sie schreiben? Es ergibt sich der aufzubewahrende Inhalt aus den GOBD, Stichwort progressive und retrograde Prüfungsmöglichkeit. Gerade im Hinblick auf das, was nächstes Jahr so richtig los geht, braucht es doch auch z.B. nach Geschäftseinstellung eine komfortable Möglichkeit, an die digitalen Belege zu gelangen. Sehen Sie das anders?
Bleibt da DUO die erste Wahl oder empfehlen Sie Markplatz-Partner als dauerhaften Ersatz?
Hallo @Jonas_Kreitschmann
Ihre Antwort zeigt deutlich, wie weit sich Datev von den Bedürfnissen der Anteilseigner und Nutzer entfernt hat.
Dass Datev einen gesetzlich vorgeschriebenen Datenexport anbietet, versteht sich von selbst. Dass dass die bisher genutzte "Anzeigesoftware" aufgrund der bei Datev üblichen massiven Komplexität nicht weiter gepflegt werden soll, kann ich auch nachvollziehen.
Dass der Berater jedoch seinem Mandanten - z.B. nach Betriebsaufgabe - mitteilen soll, dass er sich aus dem zur Verfügung gestellten "Datenwust" mit geeigneter Fremdsoftware etwas lesbares extrahieren kann, ist nicht nur ein absolutes Armutszeugnis einer Genossenschaft, welche mit dem Slogan "Zukunft gestalten. Gemeinsam" wirbt. Für "Eines der größten Softwarehäuser Europas" sollte es doch möglich sein, eine geeignete Darstellungsmöglichkeit der Daten zu liefern. Einen Lösungsvorschlag hatte ich hier aufgezeigt. Wie schon erläutert haben, befinden sich alle dazu notwendigen Daten im Download für die Prüfung. HTML Seiten werden sich auch noch in 20 Jahren problemlos darstellen lassen.
Im Gegensatz zu Datev ist es mein Anspruch, den Mandanten eine vernünftige Auswertung meiner Arbeit zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, für eine erstellte und vom Mandanten bezahlte Buchhaltung eine handhabbare Visualisierung der Ergebnisse. Gerade in Hinblick auf die E-Rechnung werden sich da zukünftig noch spannende Probleme ergeben, wenn die Rechnungen nicht mehr ausgedruckt im Ordner liegen.
Im Ergebnis bin ich von der Ignoranz und dem fehlenden Problembewusstsein der Genossenschaft massiv enttäuscht. Der Genossenschaftsgedanke wird in diesem Beispiel geradezu ad adsurdum geführt.
Gut, dass wenigstens die Preiserhöhungen funktionieren.
Aber die Kosten bleiben doch beim Steuerberater. Der Mandat wird nicht bereits sein, den monatlichen Betrag für die Archivierung im RZ zu zahlen.
Hallo @stbchrira ,
für die Funktion "Mandant inaktiv setzen" fällt eine einmalige Gebühr und keine monatlichen Kosten an.
Genauere Informationen finden Sie in den Hilfedokumenten DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center und DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center.
Viele Grüße
Jonas Kreitschmann
Das ist kein monatlicher Beitrag, sondern ein Einmalbeitrag für die Archivierung über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer hinweg. Preis steht offen in der Preisliste.
Eine DVD ist kein Archivierungsmedium "erster Wahl" und natürlich ist die Alleinstellung der online-Archivierung und die Abkündigung der Archiv-DVD, die sehr wohl für Archivierungszwecke gedacht war, Marktstrategie, um die online-Archivierung zu verkaufen.
Daten sind das Gold der Zukunft und DATEV will sich natürlich sein Stück am Kuchen sichern und überdies ist die Vorgehensweise auch ein Kundenbindungssystem, denn im Falle eines Beraterwechsels ist´s einfacher, dass das Schäfchen im grünen Kreis verbleibt, wenn alles schon so schön eingerichtet ist. Bei welchem Berater der Kunde bleibt, ist letztlich egal . . . Die Systematik ist grundsätzlich raffiniert und kaum verwerflich; der Entzug der Alternative sehr wohl !
... vielleicht erinnert sich beim Inaktivsetzen so mancher Mandant an den Spruch von Marcel Reich-Ranicki :
"Ich nehme diesen Preis nicht an !"
😎
Hallo zusammen,
nach dem ganzen Lesen wird man auch nicht schlauer:
Was macht man, wenn man die Kanzlei im Nebenerwerb aus Zeitgründen aufgibt (also kein DATEV mehr) und dem Mandanten (EÜ-Rechner) seine Daten (Belege etc.) ordnungsgemäß übergeben will und zudem selbst archivieren will. Oder wenn der Folgeberater DATEV nicht nutzt.
Für Lohnbuchhaltung gibt es ja die Archiv-DVD. Passt.
Export steuerliche Außenprüfung auch OK.
Aber Archiv und Übergabe Mandant der Rewe-Daten: Für Rewe macht inaktiv setzen auch keinen Sinn, da man ja künftig DATEV nicht nutzt. Bleibt einem dann nur noch die Möglichkeit alle Belege manuell runterzuladen (wie vorher beschrieben) und abzuspeichern? Viel Arbeit...
Wie seht ihr das? Vor allem was sagst DATEV dazu?
Vielen Dank
Am meisten ärgert uns, dass die Daten nicht mehr in das Rechnungswesen-Archiv geladen werden können. Wir haben vor allem Mandanten, die Betriebsaufgaben hatten oder die schwierigen Mandanten, die den Berater gewechselt haben so archiviert. Die Daten lagen auf unserem Server mit relativ kleiner Dateigröße, aber wir konnten über das Rewe-Archiv alles so einsehen, wie es bei Rewe selbst war. Diese Möglichkeit hatte mir ein Datev-Mitarbeiter vor 2 bis 3 Jahren genau so gezeigt. So konnten wir die DUo-Kosten sparen und hatten die Belege an den Buchungen bei uns, mit den Auswertungen, die wir den Mandanten zur Verfügung gestellt hatten.
Aber diese Möglichkeit gibt es nicht mehr. Wir haben jetzt die Daten von einem Mandanten heruntergeladen, in der Annahme, dass sie genau so gespeichert und angezeigt werden können. Als das nicht ging und wir einen Servicekontakt angeschrieben haben, kam nur von der Datev, dass das nicht mehr geht und auch nie so gedacht war.
Jetzt werden wir uns wieder Gedanken machen, wie wir Altmandate archivieren bzw. uns bei schwierigen Mandaten noch weiter absichern können.
17.12.2024
15:43
zuletzt bearbeitet am
20.12.2024
18:23
von
Angelika_Roßmei
Export steuerliche Außenprüfung RZ (mit Belegen) über ... - DATEV Hilfe-Center
Zu diesem Thema haben sich sicherlich zwei Dutzend Kollegen negativ hier ausgelassen und ich damit.
Die DATEV möchte schlichtweg ihre cashcow Archivierung über Unternehmen online (für xxx) verkaufen.
Und daher gibt es auch keinen Reader für die Daten. Korrigiere mich bitte jemand, wenn dies falsch ist !
Unerwünschte Preisnennung in der Nachricht entfernt von @Angelika_Roßmeisl - siehe Netiquette