Hallo zusammen,
gibt es bereits technische Lösungen für die Erfassung von Wareneinkauf und Erlösen mit 5% und 16% Vorsteuer/Umsatzsteuer ab 01.07.20?
Macht es Sinn für den Wareneinkauf Automatikkonten mit 5% und 16% VSt und für die Erlöse zumindest eines für Erlöse 5% (16% gibt es ja noch) einzurichten?
Oder wäre eine Steuerung der VSt/USt- Thematik über selbst angelegte Steuerschlüssel besser?
Gibt es eventuell bereits andere Lösung von DATEV?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Grüße
Anja Martin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte nicht vergessen: Auch neue Konten für folgende fest verdrahteten Konten mit ihren Automatik- Funktionen. : (hier nur die 19%- er...)
1518 | Geleistete Anzahlungen 19% Vorsteuer |
1563 | Aufzuteil. Vorsteuer aus EU-Erwerb 19% |
1566 | Aufzuteilende Vorsteuer 19% |
1569 | Aufzuteil. Vorsteuer §§13a/13b UStG 19% |
1574 | Abziehbare Vorsteuer aus EU-Erwerb 19% |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19% |
1577 | Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19% |
1718 | Erhaltene Anzahlungen 19% USt |
2406 | Forderungsverluste 19% USt |
2408 | Forderungsverluste EU-Lieferung 19% USt |
2436 | Forderungsverluste 19% USt (unübl.hoch) |
2752 | Erlöse Vermietung u.Verpachtung 19% USt |
3030 | Einkauf RHB 19% Vorsteuer |
3062 | Einkauf RHB, EU-Erwerb 19% Vorst./USt |
3067 | Einkauf RHB, EU-Erw.ohne Vorst., 19% USt |
3076 | Einkauf RHB aus USt-Lager 19% Vorst./USt |
3089 | Erwerb RHB letzter Abn.DG 19% Vorst/USt |
3092 | Energiestoffe (Fertigung) 19% Vorst. |
3106 | Fremdleistungen 19% Vorsteuer |
3120 | Bauleist.§ 13b UStG 19% Vorst., 19% USt |
3140 | Bauleist.§ 13b UStG ohne Vorst., 19% USt |
3154 | Erhalt. Skonti § 13b UStG o.VoSt/19% USt |
3425 | EU-Erwerb 19% Vorsteuer und 19% USt |
3435 | EU-Erwerb ohne Vorsteuer und 19% USt |
3440 | EU-Erw. Nfz o.UStID 19% Vorsteuer/USt |
3553 | Erwerb Waren letzt. Abn.DG 19% Vorst/USt |
3736 | Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer |
3738 | Erhaltene Skonti Einkauf RHB 19%Vorst |
3741 | Erhalt. Skonti RHB EU-Erw. 19%Vorst/USt |
3748 | Erhalt. Skonti EU-Erwerb 19% Vorst/USt |
3755 | Erhaltene Boni Einkauf RHB 19% Vorst. |
3760 | Erhaltene Boni 19% Vorsteuer |
3785 | Erhaltene Rabatte Einkauf RHB 19%Vorst |
3790 | Erhaltene Rabatte 19% Vorsteuer |
3792 | Erh.Skonti RHB letz.Abn.DG 19% Vorst/USt |
3793 | Erh.Skonti Waren DG letz.Abn.19% Vor/USt |
8195 | Erlöse Kleinunternehmer § 19 (1) UStG |
8196 | Erlöse Geldspielautomaten 19% USt |
8315 | Erlöse EU-Lieferungen 19% USt |
8400 | Erlöse 19% USt |
8405 | Erlöse 19% USt |
8410 | Erlöse 19% USt |
8449 | Erlöse elektr.DL Inland stpf 19% USt |
8720 | Erlösschmälerungen 19% USt |
8726 | Erlösschmälerung EU-Lieferung 19% USt |
8736 | Gewährte Skonti 19% USt |
8748 | Gewährte Skonti EU-Lieferung 19% USt |
8760 | Gewährte Boni 19% USt |
8790 | Gewährte Rabatte 19% USt |
8801 | Erlöse Sachanlageverkäufe 19% USt, BV |
8820 | Erlöse Sachanlageverkäufe 19% USt, BG |
8910 | Entnahme Unternehmer (Waren) 19% USt |
Hallo Frau Martin,
in Dokument 1009340 Konjunkturpaket vom 04.06.2020: Senkung der Mehrwertsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 finden Sie jeweils den aktuellen Stand dazu.
Mhh, ganz glücklich bin ich noch nicht...
Was ist dann mit Rechnungen die ich erst nächstes Jahr bekomme? Oder Erlöse die nach Aufstellung des JA gebucht werden müssen (also periodenfremd)? Gibt es dann einen Buchungsschlüssel oder nicht?
Wie soll man den Mandanten erklären die ein Warenwirtschaftssystem mit hinterlegen Fibu Konten hat, das die Rechnungen nicht im System umgeschrieben werden können, weil DATEV keine Aussage trifft 😞
Ein Update nach dem 29.06. ist viel zu spät.
Die Mandaten benötigen eine Vorlaufzeit.
DATEV kann doch auch nur die Vorgaben der Politik umsetzen.
Da die Politik das eben auf den letzten Drücker so wollte, kann man DATEV jetzt nicht einfach die Schuld zuschieben.
Oder @carinametzmaier ?
Wie sollte es denn Ihrer Meinung besser vonstatten gehen?
Um das Glücklichsein geht es ja auch nicht wirklich.
Aber im Ernst welche Steuerschlüssel meinen Sie ?
Ab dem 1.1.2021 gelten natürlich die Steuerschlüssel für 19 und 7% ebenso wie die im angesprochenen Dokument 16% und 7% in Abhängigkeit vom Leistungsdatum.
Mehr an Steuerschlüsseln brauchen Sie m.E. doch nicht.
Ich hoffe etwas mehr Glück gesät zu haben.
Datev hat doch heute eine Aussage getroffen dass die die AM /AV Konten beibehalten werden können, die Steuer wird dann abhängig vom Leistungsdatum richtig erfasst.
Neue Konten braucht es dann nicht - finde ich zwar für die Umsatzsteuerverprobungen- nicht so schön, aber muss dann halt über das Arbeitskonto entsprechend gefiltert werden.
Für die Warenwirtschaftssysteme braucht es daher keine neuen Konten.
Voraussetzung 1: am 29.6. wird das Gesetz im Bundesrat verabschiedet - ohne Änderung ,sprich auf dem jetzigen Entwurf basierend und
Voraussetzung 2 : Die Datev setzt das so um wie Stand heute 8.30 geplant.
Hallo Zusammen,
auf www.datev.de wurden am 17.06.2020 um 13 Uhr erste Infos zu den Umsetzungen in den DATEV-Programmen veröffentlicht.
Hier konkret für die Finanzbuchführung (incl. Reisekostenabrechnung):
Zur Frage, ob sie selbst Steuerschlüssel oder Konten anlegen sollten, um die gesetzlichen Änderungen im Rechnungswesen einzupflegen:
Nein, das empfiehlt DATEV aktuell nicht! Alles was Sie selbst (individuell) anlegen / ändern, wird von DATEV nicht gepflegt!
Auch wenn es für uns alle die erste USt-Senkung ist - bei den letzten USt-Erhöhungen wurden für die neuen Buchungsperioden entsprechende Lösungen programmiert.
Inzwischen ist zudem in den jeweiligen Sachkontenrahmen kaum genug Platz. Bei den 2-stelligen Steuerschlüssel ist es ebenso.
Bevor Sie sich an "eigene" Steuerschlüssel/Sachkonten gewöhnen, empfehle ich aber heute den Blick in die modernisierten (3-stelligen) Steuerschlüssel https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9231347
und würde auf die nächsten Infos und das Service-Release vertrauen.
Schönen Abend.
Nachschlag - weil ich gleich ein Lob bekommen habe - Dankeschön! 😀:
Ein Beispiel aus dem bisherigen Vorgehen, aber mit den heutige Steuersätzen bzw. dem künftigen Steuersätzen: (USt-Änderung zum 1.7.2020):
Bisher Erlöse 19% auf Sachkonto 8400/4400 bis zur Buchungsperiode Juni -
dann Service-Release - oder war es damals ein Update? - einspielen
und man konnte für Buchungsperioden bis Juni 8400/4400 verwenden und das Programm hat die 19% Steuer berechnet - für Buchungsperioden ab Juli musste man sich keine anderen Konten merken und das Programm hat dann die "neue" also künftig 16% Steuer - gerechnet.
-> Also gleiches Sachkonto, aber in unterschiedlichen Perioden die dann gültigen Steuersätze.
Ich hoffe das erklärt den Absatz in der Maßnahme 1 "Sie können die meisten Standard-Konten und Standard Steuerschlüssel weiter wie gewohnt verwenden." etwas konkreter.
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Mir war fast klar, dass man sich nicht individuell was basteln muss.
Also einfach das Service Release abwarten.
Viele Grüße
Anja Martin
Ich verstehe das es schnell gehen muss und das es nicht leicht ist.
So geht es uns auch, aber hilft es nicht es vor sich her zu schieben und zu warten. Rechnungen muss der Mandant am 01.07. schreiben und spätestens nächste Woche benötigt der IT-ler die Info, was die Buchhaltung braucht. Somit kann zu mindest ich nicht noch zwei Wochen warten.
Guten Morgen @carinametzmaier
falls es beruhigt: Sie und auch Ihr Mandant sind nicht die einzigen, die es betrifft.
Aber vielleicht fragen Sie mal Ihren gewählten Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis, wie er am 29.6.2020 abstimmen wird.
Und weisen ihn auf die Arbeit hin, die damit in der Praxis verbunden ist.
Es gibt auch viele MdBs, die selbst Kanzleiinhaber sind. Und sich rühmen, was da auf den Weg gebracht wird.....
Man wundert sich dann nicht mehr....
Guten Morgen Herr Hofmeister,
ich dachte es sind nur 3 WP/StB und davon nur 1 in der Koalition und wann der wiederum das letzte Mal in der Praxis gearbeitet hat ....
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich sehe bei diesem Vorgehen allerdings eine Problematik.
Gem. BMF-Schreiben Entwurf Rz. 9 ist es möglich Abschlags- oder Anzahlungsrechnungen vor dem 01.07.2020 mit 16% / 5% USt für den Leistungszeitraum 01.07. - 31.12.2020 zu erstellen.
Das selbe gilt auch für Abschlags- oder Anzhalungsrechnungen im Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 für Leistungszeiträume nach dem 31.12.2020 mit 19% / 7% USt.
Kanzlei Rechnungswesen lässt allerdings keinen Leistungsdatum zu, welcher größer als das Rechnungsdatum ist.
Ist hierfür eine Lösung geplant?
Das habe ich Herrn MdB Fritz Güntzler (gestern) auch gefragt. Und ihm eine gewisses "Praxisferne" vorgeworfen. Lt. Facebook ist er regelmässig in der Kanzlei. im DATEV-Beirat sitzt er auch....also nah an der Basis.....
Er ist Mitglied im Finanzausschuss...
Wo ist das Problem ?
Die Ust ist fällig wenn die Leistung erbracht wird.
Fällt die Leistung z.Bsp. im Julli 2020 an und die Rg. wird am 30.6. geschrieben = Vorausrechnung ist noch keine Ust fällig.
D.h. wenn Sie mit Abschlagsrechnungen buchen geht das über 1495 im SKR 04, Ust konten bin ich mir jetzt auswendig nicht sicher wird entweder 1434 angesprochen oder gar keines , was dem Grunde nach richtiger ist.
Entsprechend im Dez. für Jan .
Im entsprechenden Monat des Leistungzeitraum muss dann umgebucht werden.
Wobei das Prozedere Rg. stellung vor Erbringung der Leistung kenne ich eigentlich nur aus dem onlinehandel.
Dort kann es dann insofern problematisch werden wenn der Kunde die Rg. bezahlt bevor er die Ware hat und die Ware erst nach dem 1.7. bzw. 1.1. geliefert wird,dann gilt 16%.
Aber da das ganze noch nicht Gesetz ist und noch nicht umgesetzt ist würde ich jetzt erstmal warten.
Nun ja in der Kanzlei sein, und sich tatsächlich mit den Praktikerproblemen zu beschäftigen sind 2 paar Stiefel.
Vlt. hat er ja Glück und hat so kompetente Mitarbeiter / Geschäftsführer/Partner das der Laden mehr oder weniger ohne ihn läuft. Er ist aufgrund seiner Stellung für die Akquise zuständig ?
Wäre nichts ungewöhnliches.
Damit wäre es genauso in der Kanzlei ist er. Aber mit der Fibu/Lohn usw. hat er mehr oder weniger nichts zu tun.
Ich will mich auch mal kurz einmischen.
Ich persönlich finde die Vorgehensweise "von oben aus gesehen" durchaus praktikabel. Natürlich wird die Praxis zeigen, wo noch bestimmte Probleme bestehen - das ist leider so.
Zur Zeit kann ich das Leistungsdatum ja nur in Verbindung mit Forderungen/Verbindlichkeiten buchen. Wird diese Vorgabe dann aufgehoben? Ich denke da speziell an unsere 4/3 Rechner.
Beispiel bei einem 4/3-Rechner: Zahlungseingang einer Forderung (Leistung bis 30.06.2020 = 19%) am 15.07.2020, welche über die Bank auf das Konto "Erlöse mit USt" gebucht wird.
Aktuell kann ich bei der Bankbuchung nicht "einfach" das Leistungsdatum auf "30.06.2020" setzen, da ich (i.dR.) bei 4/3-Rechnern kein OPOS habe.
Gibt es hier zu Gedankengänge zu?
Auch hier hat das BMF am Montag bereits Stellung bezogen. (Entwurfsstadium).
In Datev haben Sie in den STammdaten die Istversteuerung hinterlegt und daher wird dann die Fälligkeit der Ust auf den Zahlungeingang verschoben vorher wird auf Ust nicht fällig gebucht wenn Deb verbucht wird. Bei den Kred taucht das Problem nur insofern auf wenn Rg. vom 30.6. erst im Juli bezahlt werden, da muss dann mit Automatik und Steuerschlüssel aufgepasst werden.
Daher aus meiner Sicht kein Programmproblem.
@therrleinbzw. @dancingh
bei der Kurzfristigkeit, der Masse und Sonderregelungen prüfen wir, was möglich ist. Aber zusätzlich neue Lösungen auch dazu noch einbauen? Wenn es einfach/schnell umsatzbar wäre, aber dies ist hat nicht so einfach. Ihr Anliegen wird wohl eher mit weiteren/zusätzlichen Konten gelöst werden müssen.
Der Beitrag hier ging nach meiner Auffassung mehr in Richtung: Schnittstelle und dem allgemeinem Buchungsverhalten beim USt-Wechsel.
Aber klar, wir haben natürlich auch die 4/3-Rechner auf dem Schirm.
Da bin ich voll bei Ihnen - wenn beim 4/3 Rechner mit OPOS gebucht wird.
Allerdings gibt es auch eine vielzahl von 4/3 Rechnern ohne OPOS 😉
für 4/3 - Rechner -ohne OPOS- gab es in der Vergangenheit dann eben zusätzliche Konten.
Ich will jetzt aber nicht Mutmaßen, wie wir es umsetzten werden.
Wir werden eine Lösung anbieten.
@Christian_Hofner schrieb:Ich will jetzt aber nicht Mutmaßen, wie wir es umsetzten werden.
Und ich dachte aufgrund der Ankündigung, dass das Update zum Monatsende eingespielt werden muss, bevor man den Juli bucht, wäre das schon alles klar...
Inzwischen werden hier zu viele unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt!
Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!
@Christian_Hofner schrieb:
Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!
Großes Kino!
DATEV Updateseite schreibt:
Geplante Freigabe im Rahmen eines Services-Releases zum Sonderpatchday am 30.06.2020 ab 18:30 Uhr zum Abruf/Installation.
Wir müssen Beispielsweise unsere Mieten entsprechend am 01. des Monats überweisen. Hier muss also der Techniker drauf hoffen, dass
1. Das Update tatsächlich auch erscheint, und
2. alles gut geht, das er auch nicht Nachts durcharbeiten muss!
Besser kann man das Update sicher nicht legen...
Besser kann man das Update sicher nicht legen...
Hallo @renek
an wem liegt´s denn, dass das Update (wohlmöglich) erst zum 1.7.2020 eingespielt ist?
An der Politik oder an DATEV?
@Christian_Hofner schrieb:
Inzwischen werden hier zu viele unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt!
Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!
Es gibt durchaus die Situation, daß bereits vorbereitete Jahresabschlüsse mit getrennten Bestand im System schlummern.
Bitte testen, damit die Datenanpassung nicht in der Nacht zum Mittwoch mit einem fatalen Crash gegen die Wand knallt. (Die Buchungen sind mir egal... da bei den AFA- Simulationen die UST nicht anfällt. -> Buchungen im System stehen lassen, wie sie sind und der Anwender muß diese Buchungen unfallfrei bearbeiten - löschen können.)
Im Juni- Vorlauf möchten wir bereits korrekt aktiv abgrenzen ... mit 16% MwSt.
(Thematik: Leistungsdatum in der Zukunft) 😉
PS: Danke, daß alles perfekt und ohne Mehrarbeit für die Standard- Fälle umgesetzt wird.
Die UST- Prüfer werden ihre Freude haben, wenn plötzlich alle Umsätze unter "sonstige Steuersätze" gemeldet werden und dem Prüfer eine nicht abzustimmbare Eigenberechnung der UST geliefert wird.
Man hätte ja auch neue Elster- Kennziffern einführen können, aber selber etwas beschließen und dann nichts in der eigenen Software umsetzen...
Guten Morgen Herr Hofmeister,
in diesem Fall liegt es an der Politik, da die DATEV das Update erst bereitstellen kann wenn das Gesetz auch tatsächlich verabschiedet wurde.
Gruß
... und die Programmierung dafür erfolgt im "gesetzlosen" Raum, weil es sonst nicht zu schaffen wäre. Und wäre im Fall das der Bundesrat das ganze stoppt "für die Katz ..."