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Steuerschlüssel 16% und 7% ab 01.07.2020

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letzte Antwort am 07.07.2020 15:19:10 von Emanuele_Eberle
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anjamartin
Einsteiger
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Nachricht 1 von 62
96762 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gibt es bereits technische Lösungen für die Erfassung von Wareneinkauf und Erlösen mit 5% und 16% Vorsteuer/Umsatzsteuer ab 01.07.20?

 

Macht es Sinn für den Wareneinkauf Automatikkonten mit 5% und 16% VSt und für die Erlöse zumindest eines für Erlöse 5% (16% gibt es ja noch) einzurichten?

 

Oder wäre eine Steuerung der VSt/USt- Thematik über selbst angelegte Steuerschlüssel besser?

 

Gibt es eventuell bereits andere Lösung von DATEV?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

 

Grüße

 

Anja Martin

martinkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 62
96679 Mal angesehen

Bitte nicht vergessen: Auch neue Konten für folgende fest verdrahteten Konten mit ihren Automatik- Funktionen. : (hier nur die 19%- er...)

 

1518Geleistete Anzahlungen 19% Vorsteuer
1563Aufzuteil. Vorsteuer aus EU-Erwerb 19%
1566Aufzuteilende Vorsteuer 19%
1569Aufzuteil. Vorsteuer §§13a/13b UStG 19%
1574Abziehbare Vorsteuer aus EU-Erwerb 19%
1576Abziehbare Vorsteuer 19%
1577Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%
1718Erhaltene Anzahlungen 19% USt
2406Forderungsverluste 19% USt
2408Forderungsverluste EU-Lieferung 19% USt
2436Forderungsverluste 19% USt (unübl.hoch)
2752Erlöse Vermietung u.Verpachtung 19% USt
3030Einkauf RHB 19% Vorsteuer
3062Einkauf RHB, EU-Erwerb 19% Vorst./USt
3067Einkauf RHB, EU-Erw.ohne Vorst., 19% USt
3076Einkauf RHB aus USt-Lager 19% Vorst./USt
3089Erwerb RHB letzter Abn.DG 19% Vorst/USt
3092Energiestoffe (Fertigung) 19% Vorst.
3106Fremdleistungen 19% Vorsteuer
3120Bauleist.§ 13b UStG 19% Vorst., 19% USt
3140Bauleist.§ 13b UStG ohne Vorst., 19% USt
3154Erhalt. Skonti § 13b UStG o.VoSt/19% USt
3425EU-Erwerb 19% Vorsteuer und 19% USt
3435EU-Erwerb ohne Vorsteuer und 19% USt
3440EU-Erw. Nfz o.UStID 19% Vorsteuer/USt
3553Erwerb Waren letzt. Abn.DG 19% Vorst/USt
3736Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer
3738Erhaltene Skonti Einkauf RHB 19%Vorst
3741Erhalt. Skonti RHB EU-Erw. 19%Vorst/USt
3748Erhalt. Skonti EU-Erwerb 19% Vorst/USt
3755Erhaltene Boni Einkauf RHB 19% Vorst.
3760Erhaltene Boni 19% Vorsteuer
3785Erhaltene Rabatte Einkauf RHB 19%Vorst
3790Erhaltene Rabatte 19% Vorsteuer
3792Erh.Skonti RHB letz.Abn.DG 19% Vorst/USt
3793Erh.Skonti Waren DG letz.Abn.19% Vor/USt
8195Erlöse Kleinunternehmer § 19 (1) UStG
8196Erlöse Geldspielautomaten 19% USt
8315Erlöse EU-Lieferungen 19% USt
8400Erlöse 19% USt
8405Erlöse 19% USt
8410Erlöse 19% USt
8449Erlöse elektr.DL Inland stpf 19% USt
8720Erlösschmälerungen 19% USt
8726Erlösschmälerung EU-Lieferung 19% USt
8736Gewährte Skonti 19% USt
8748Gewährte Skonti EU-Lieferung 19% USt
8760Gewährte Boni 19% USt
8790Gewährte Rabatte 19% USt
8801Erlöse Sachanlageverkäufe 19% USt, BV
8820Erlöse Sachanlageverkäufe 19% USt, BG
8910Entnahme Unternehmer (Waren) 19% USt
DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 62
96464 Mal angesehen

Hallo Frau Martin, 

 

in Dokument 1009340  Konjunkturpaket vom 04.06.2020: Senkung der Mehrwertsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 finden Sie jeweils den aktuellen Stand dazu. 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
renek
Meister
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Nachricht 4 von 62
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Mhh, ganz glücklich bin ich noch nicht...

 

Was ist dann mit Rechnungen die ich erst nächstes Jahr bekomme? Oder Erlöse die nach Aufstellung des JA gebucht werden müssen (also periodenfremd)? Gibt es dann einen Buchungsschlüssel oder nicht?

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carinametzmaier
Einsteiger
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Nachricht 5 von 62
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Wie soll man den Mandanten erklären die ein Warenwirtschaftssystem mit hinterlegen Fibu Konten hat, das die Rechnungen nicht im System umgeschrieben werden können, weil DATEV keine Aussage trifft 😞

Ein Update nach dem 29.06. ist viel zu spät.

Die Mandaten benötigen eine Vorlaufzeit.

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 62
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DATEV kann doch auch nur die Vorgaben der Politik umsetzen.

 

Da die Politik das eben auf den letzten Drücker so wollte, kann man DATEV jetzt nicht einfach die Schuld zuschieben.

 

Oder @carinametzmaier ?

 

Wie sollte es denn Ihrer Meinung besser vonstatten gehen?

 

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 62
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Um das Glücklichsein geht es ja auch nicht wirklich. 

 

Aber im Ernst welche Steuerschlüssel meinen Sie ? 

 

Ab dem 1.1.2021 gelten natürlich die Steuerschlüssel für 19 und 7% ebenso wie die im angesprochenen Dokument 16% und 7% in Abhängigkeit vom Leistungsdatum. 

 

Mehr an Steuerschlüsseln brauchen Sie m.E. doch nicht. 

 

Ich hoffe etwas mehr Glück gesät zu haben. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 8 von 62
95958 Mal angesehen

Datev hat doch heute eine Aussage getroffen dass die die AM /AV Konten beibehalten werden können, die Steuer wird dann abhängig vom Leistungsdatum richtig erfasst. 

 

Neue Konten braucht es dann nicht - finde ich zwar für die Umsatzsteuerverprobungen- nicht so schön, aber muss dann halt über das Arbeitskonto entsprechend gefiltert werden. 

 

Für die Warenwirtschaftssysteme braucht es daher keine neuen Konten. 

 

Voraussetzung 1: am 29.6. wird das Gesetz im Bundesrat verabschiedet - ohne Änderung ,sprich auf dem jetzigen Entwurf basierend und 

 

Voraussetzung 2 : Die Datev setzt das so um wie Stand heute 8.30 geplant. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Christian_Hofner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 62
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Hallo Zusammen,

 

auf www.datev.de wurden am 17.06.2020 um 13 Uhr erste Infos zu den Umsetzungen in den DATEV-Programmen veröffentlicht.

 

Hier konkret für die Finanzbuchführung (incl. Reisekostenabrechnung):

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/konjunkturpaket-unterstuetzung-durch-datev/massnahmen-in-den-datev-loesungen/finanzbuchfuehrung-inkl-reisekostenabrechnung/

 

Zur Frage, ob sie selbst Steuerschlüssel oder Konten anlegen sollten, um die gesetzlichen Änderungen im Rechnungswesen einzupflegen:

Nein, das empfiehlt DATEV aktuell nicht! Alles was Sie selbst (individuell) anlegen / ändern, wird von DATEV nicht gepflegt!

 

Auch wenn es für uns alle die erste USt-Senkung ist - bei den letzten USt-Erhöhungen wurden für die neuen Buchungsperioden entsprechende Lösungen programmiert.

 

Inzwischen ist zudem in den jeweiligen Sachkontenrahmen kaum genug Platz. Bei den 2-stelligen Steuerschlüssel ist es ebenso.

Bevor Sie sich an "eigene" Steuerschlüssel/Sachkonten gewöhnen, empfehle ich aber heute den Blick in die modernisierten (3-stelligen) Steuerschlüssel https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9231347

und würde auf die nächsten Infos und das Service-Release vertrauen.

 

Schönen Abend.

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Hofner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 62
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Nachschlag - weil ich gleich ein Lob bekommen habe - Dankeschön! 😀:

 

Ein Beispiel aus dem bisherigen Vorgehen, aber mit den heutige Steuersätzen bzw. dem künftigen Steuersätzen: (USt-Änderung zum 1.7.2020):

 

Bisher Erlöse 19% auf Sachkonto 8400/4400 bis zur Buchungsperiode Juni -  

 

dann Service-Release - oder war es damals ein Update? - einspielen

 

und man konnte für Buchungsperioden bis Juni 8400/4400 verwenden und das Programm hat die 19% Steuer berechnet - für Buchungsperioden ab Juli musste man sich keine anderen Konten merken und das Programm hat dann die "neue" also künftig 16% Steuer - gerechnet.

 

-> Also gleiches Sachkonto, aber in unterschiedlichen Perioden die dann gültigen Steuersätze.

Ich hoffe das erklärt den Absatz in der Maßnahme 1 "Sie können die meisten Standard-Konten und Standard Steuerschlüssel weiter wie gewohnt verwenden." etwas konkreter. 

anjamartin
Einsteiger
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Nachricht 11 von 62
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Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.

 

Mir war fast klar, dass man sich nicht individuell was basteln muss.

Also einfach das Service Release abwarten.

 

Viele Grüße

 

Anja Martin

carinametzmaier
Einsteiger
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Nachricht 12 von 62
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Ich verstehe das es schnell gehen muss und das es nicht leicht ist.

So geht es uns auch, aber hilft es nicht es vor sich her zu schieben und zu warten. Rechnungen muss der Mandant am 01.07. schreiben und spätestens nächste Woche benötigt der IT-ler die Info, was die Buchhaltung braucht. Somit kann zu mindest ich nicht noch zwei Wochen warten.

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 13 von 62
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Guten Morgen @carinametzmaier 

 

falls es beruhigt: Sie und auch Ihr Mandant sind nicht die  einzigen, die es betrifft.

 

Aber vielleicht fragen Sie mal Ihren gewählten Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis, wie er am 29.6.2020 abstimmen wird.

 

Und weisen ihn auf die Arbeit hin, die damit in der Praxis verbunden ist.

 

Es gibt auch viele MdBs, die selbst Kanzleiinhaber sind. Und sich rühmen, was da auf den Weg gebracht wird.....

 

Man wundert sich dann nicht mehr....

 

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 14 von 62
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Guten Morgen Herr Hofmeister, 

 

ich dachte es sind nur 3 WP/StB und davon nur  1 in der Koalition und wann der wiederum das letzte Mal in der Praxis gearbeitet hat ....

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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therrlein
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 62
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@Christian_Hofner

 

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Ich sehe bei diesem Vorgehen allerdings eine Problematik.

 

Gem. BMF-Schreiben Entwurf Rz. 9 ist es möglich Abschlags- oder Anzahlungsrechnungen vor dem 01.07.2020 mit 16% / 5% USt für den Leistungszeitraum 01.07. - 31.12.2020 zu erstellen.

 

Das selbe gilt auch für Abschlags- oder Anzhalungsrechnungen im Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 für Leistungszeiträume nach dem 31.12.2020 mit 19% / 7% USt.

 

Kanzlei Rechnungswesen lässt allerdings keinen Leistungsdatum zu, welcher größer als das Rechnungsdatum ist.
Ist hierfür eine Lösung geplant?  

viele Grüße
Tobias Herrlein
andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 16 von 62
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Das habe ich Herrn MdB Fritz Güntzler (gestern)  auch gefragt. Und ihm eine gewisses "Praxisferne" vorgeworfen. Lt. Facebook ist er regelmässig in der Kanzlei. im DATEV-Beirat sitzt er auch....also nah an der Basis.....

 

Er ist Mitglied im Finanzausschuss...

 

 

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 17 von 62
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Wo ist das Problem ? 

 

Die Ust ist fällig wenn die Leistung erbracht wird. 

 

Fällt die Leistung z.Bsp. im Julli 2020 an und die Rg. wird am 30.6. geschrieben = Vorausrechnung ist noch keine Ust fällig. 

 

D.h. wenn Sie mit Abschlagsrechnungen buchen geht das über 1495 im SKR 04, Ust konten bin ich mir jetzt auswendig nicht sicher wird entweder 1434 angesprochen oder gar keines , was dem Grunde nach richtiger ist. 

 

Entsprechend im Dez. für Jan . 

 

Im entsprechenden Monat des Leistungzeitraum muss dann umgebucht werden. 

 

Wobei das Prozedere Rg. stellung vor Erbringung der Leistung kenne ich eigentlich nur aus dem onlinehandel. 

 

Dort kann es dann insofern problematisch werden wenn der Kunde die Rg. bezahlt bevor er die Ware hat  und die Ware erst nach dem 1.7. bzw. 1.1. geliefert wird,dann gilt 16%. 

 

Aber da das ganze noch nicht Gesetz ist und noch nicht umgesetzt ist würde ich jetzt erstmal warten. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 18 von 62
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Nun ja in der Kanzlei sein, und sich tatsächlich mit den Praktikerproblemen zu beschäftigen sind 2 paar Stiefel. 

 

Vlt. hat er ja Glück und hat so kompetente Mitarbeiter / Geschäftsführer/Partner das der Laden mehr oder weniger ohne ihn läuft. Er ist aufgrund seiner Stellung für die Akquise zuständig ? 

 

Wäre nichts ungewöhnliches. 

 

Damit wäre es genauso in der Kanzlei ist er. Aber mit der Fibu/Lohn usw. hat er mehr oder weniger nichts zu tun. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
dancingh
Einsteiger
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Nachricht 19 von 62
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Ich will mich auch mal kurz einmischen.

 

Ich persönlich finde die Vorgehensweise "von oben aus gesehen" durchaus praktikabel. Natürlich wird die Praxis zeigen, wo noch bestimmte Probleme bestehen - das ist leider so.

 

Zur Zeit kann ich das Leistungsdatum ja nur in Verbindung mit Forderungen/Verbindlichkeiten buchen.  Wird diese Vorgabe dann aufgehoben? Ich denke da speziell an unsere 4/3 Rechner.

 

Beispiel bei einem 4/3-Rechner: Zahlungseingang einer Forderung (Leistung bis 30.06.2020 = 19%) am 15.07.2020, welche über die Bank auf das Konto "Erlöse mit USt" gebucht wird.

Aktuell kann ich bei der Bankbuchung nicht "einfach" das Leistungsdatum auf "30.06.2020" setzen, da ich (i.dR.) bei 4/3-Rechnern kein OPOS habe.

 

Gibt es hier zu Gedankengänge zu?

bodensee
Allwissender
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Nachricht 20 von 62
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Auch hier hat das BMF am Montag bereits Stellung bezogen. (Entwurfsstadium). 

 

In Datev haben Sie in den STammdaten die Istversteuerung hinterlegt und daher wird dann die Fälligkeit der Ust auf den Zahlungeingang verschoben vorher wird auf Ust nicht fällig gebucht wenn Deb verbucht wird. Bei den Kred taucht das Problem nur insofern auf wenn Rg. vom 30.6. erst im Juli bezahlt werden, da muss dann mit Automatik und Steuerschlüssel aufgepasst werden. 

 

Daher aus meiner Sicht kein Programmproblem. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Hofner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 62
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@therrleinbzw. @dancingh 

 

bei der Kurzfristigkeit, der Masse und Sonderregelungen prüfen wir, was möglich ist. Aber zusätzlich neue Lösungen auch dazu noch einbauen? Wenn es einfach/schnell umsatzbar wäre, aber dies ist hat nicht so einfach. Ihr Anliegen wird wohl eher mit weiteren/zusätzlichen Konten gelöst werden müssen. 

 

Der Beitrag hier ging nach meiner Auffassung mehr in Richtung: Schnittstelle und dem allgemeinem Buchungsverhalten beim USt-Wechsel.

 

Aber klar, wir haben natürlich auch die 4/3-Rechner auf dem Schirm.

 

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dancingh
Einsteiger
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Nachricht 22 von 62
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Da bin ich voll bei Ihnen - wenn beim 4/3 Rechner mit OPOS gebucht wird.

 

Allerdings gibt es auch eine vielzahl von 4/3 Rechnern ohne OPOS 😉

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Hofner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 23 von 62
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@dancingh 

 

für 4/3 - Rechner -ohne OPOS- gab es in der Vergangenheit dann eben zusätzliche Konten.

Ich will jetzt aber nicht Mutmaßen, wie wir es umsetzten werden.

 

Wir werden eine Lösung anbieten.

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renek
Meister
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Nachricht 24 von 62
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@Christian_Hofner  schrieb:

Ich will jetzt aber nicht Mutmaßen, wie wir es umsetzten werden.


Und ich dachte aufgrund der Ankündigung, dass das Update zum Monatsende eingespielt werden muss, bevor man den Juli bucht, wäre das schon alles klar...

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Hofner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 25 von 62
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@renek

 

Inzwischen werden hier zu viele unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt!

 

Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!

 

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renek
Meister
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Nachricht 26 von 62
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@Christian_Hofner  schrieb:

 

@renek

 

Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!


Großes Kino!

 


DATEV Updateseite schreibt:

 

Geplante Freigabe im Rahmen eines Services-Releases zum Sonderpatchday am 30.06.2020 ab 18:30 Uhr zum Abruf/Installation.


Wir müssen Beispielsweise unsere Mieten entsprechend am 01. des Monats überweisen. Hier muss also der Techniker drauf hoffen, dass

 

1. Das Update tatsächlich auch erscheint, und

2. alles gut geht, das er auch nicht Nachts durcharbeiten muss!

 

Besser kann man das Update sicher nicht legen...

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 27 von 62
94794 Mal angesehen

 

Besser kann man das Update sicher nicht legen...


Hallo @renek 

an wem liegt´s denn, dass das Update (wohlmöglich) erst zum 1.7.2020 eingespielt ist?

 

An der Politik oder an DATEV?

 

 

martinkolberg
Meister
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Nachricht 28 von 62
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@Christian_Hofner  schrieb:

 

@renek

 

Inzwischen werden hier zu viele unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt!

 

Achtung! Dabei bei bleibt es in jedem Fall dabei: KEINE Buchungsperioden ab Juli vor den Service-Release beginnen!

 


Es gibt durchaus die Situation, daß bereits vorbereitete Jahresabschlüsse mit getrennten Bestand im System schlummern.

Bitte testen, damit die Datenanpassung nicht in der Nacht zum Mittwoch mit einem fatalen Crash gegen die Wand knallt. (Die Buchungen sind mir egal... da bei den AFA- Simulationen die UST nicht anfällt. -> Buchungen im System stehen lassen, wie sie sind und der Anwender muß diese Buchungen unfallfrei bearbeiten - löschen können.) 

Im Juni- Vorlauf möchten wir bereits korrekt aktiv abgrenzen ... mit 16% MwSt. 
(Thematik: Leistungsdatum in der Zukunft) 😉

PS: Danke, daß alles perfekt und ohne Mehrarbeit für die Standard- Fälle umgesetzt wird.

Die UST- Prüfer werden ihre Freude haben, wenn plötzlich alle Umsätze unter "sonstige Steuersätze" gemeldet werden und dem Prüfer eine nicht abzustimmbare Eigenberechnung der UST geliefert wird.
Man hätte ja auch neue Elster- Kennziffern einführen können, aber selber etwas beschließen und dann nichts in der eigenen Software umsetzen...

björn
Experte
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Nachricht 29 von 62
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Guten Morgen Herr Hofmeister,

 

in diesem Fall liegt es an der Politik, da die DATEV das Update erst bereitstellen kann wenn das Gesetz auch tatsächlich verabschiedet wurde.

 

 

Gruß

 

Kontex
Beginner
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Nachricht 30 von 62
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... und die Programmierung dafür erfolgt im "gesetzlosen" Raum, weil es sonst nicht zu schaffen wäre. Und wäre im Fall das der Bundesrat das ganze stoppt "für die Katz ..."

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letzte Antwort am 07.07.2020 15:19:10 von Emanuele_Eberle
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